Ahoi,
nehmen wir mal an, A hat eine nicht-selbständige Hauptanstellung und verdient sich außerdem als freiberuflicher Texter (kein Gewerbeschein) für eine Werbeagentur monatlich etwas dazu. Gemäß § 19 wird als Kleinunternehmer auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit als Texter betrugen im Jahr 2013 ca. 2000 Euro und lagen im Monat nie über 350 Euro.
Wie werden diese 2000 Euro steuerlich behandelt? Wenn A bei der Steuererklärung diese 2000 Euro in der Anlage S (Zeile 4 und Zeile 36) einträgt, werden diese bei der Steuerberechnung (durch Elster) herangezogen und es ergibt sich eine Steuernachzahlung.
Jedoch ist A davon ausgegangen, dass erst ab einem Jahresbetrag von 8004 Euro Einkommensteuern anfallen.
Grüße,
schmoecki