zusätzliche Einnahmen aus freiberuflicher selbständiger Tätigkeit (Texter) - Steuererklärung

Ahoi,

nehmen wir mal an, A hat eine nicht-selbständige Hauptanstellung und verdient sich außerdem als freiberuflicher Texter (kein Gewerbeschein) für eine Werbeagentur monatlich etwas dazu. Gemäß § 19 wird als Kleinunternehmer auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit als Texter betrugen im Jahr 2013 ca. 2000 Euro und lagen im Monat nie über 350 Euro.

Wie werden diese 2000 Euro steuerlich behandelt? Wenn A bei der Steuererklärung diese 2000 Euro in der Anlage S (Zeile 4 und Zeile 36) einträgt, werden diese bei der Steuerberechnung (durch Elster) herangezogen und es ergibt sich eine Steuernachzahlung.
Jedoch ist A davon ausgegangen, dass erst ab einem Jahresbetrag von 8004 Euro Einkommensteuern anfallen.

Grüße,
schmoecki

Moin,

Wie werden diese 2000 Euro steuerlich behandelt?

sie werden mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Jedoch ist A davon ausgegangen, dass erst ab einem Jahresbetrag von 8004 Euro Einkommensteuern anfallen.

Diese Grenze wird doch wohl durch die Angestelltentätigkeit überschritten. Für die Berechnung der Einkommenssteuer werden beide Einkommen addiert.

Gruß

Nordlicht

hi schmoecki,

mit dem „Freibetrag“ meinst Du wohl den Grundfreibetrag im EStG 32a.
2013 sind es 8130€ … 2012 waren es 8004€.

Natürlich wird für A das nicht besteuerte Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung mit eingerechnet.

A soll zahlen und eine weniger schmoecken :smile:)

lg
Nitya