Zusätzliche Kaution wegen kleinem Hund?

Hallo!

Bei meiner Vermieterin habe ich mir die Genehmigung geholt, dass eine zweite Person mit kleinem Hund bei mir einziehen darf. Alles was sie verlangte, war die Zahlung von zusätzlichen € 50.- pro Monat für die erhöten Nebenkosten.

Ich erhielt am 30.04. ein von der Vermieterin entworfenes Formular per Fax, auf welchem die zweite Person, nicht jedoch der Hund vermerkt war, welches ich unterschrieben zurücksenden sollte. Der Hund wurde mir allerdings telefonisch auf meiner Mailbox genehmigt.

Da ich das Formular noch prüfen wollte, habe ich es noch nicht zurück geschickt. Heute ist der 01.05., der Einzug von zweiter Person und Hund ist heute erfolgt. Dann bekam ich heute mittag einen Anruf von der Vermieterin in dem sie mir mitteilt, dass nun doch noch ein neuer Vertrag gemacht werden muß, der sicherstellt das der zweite Mieter nicht einfach abhaut, falls der Teppich durch den Hund verschnmutzt worden wäre. Die Kaution würde ja dann nicht ausreichen. Ich vermute sie will nun noch eine zusätzliche Miete als Kaution wegen dem Hund. Der Hudn ist ein Dackel und stubenrein. Außerdem wollte sie noch mehr Informationen zur zweiten Person die eingezogen ist.

Ich bin nun sehr unsicher und befürchte, dass sie den Hund und die zweite Person nun verbieten will. Habe ihr gesagt, sie soll mir was schriftliches zukommen lassen und ich prüfe es dann.

Kann es zum Problem werden, dass ich dass am 30.04. empfangene Formular noch nicht zum 01.05. zurückgeschickt habe und er trotzdem mit Hund eingezogen ist? Ist die Genehmigung zum Hund auf der Mailbox wirksam im streitfall. Bitte um Hilfe.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christian

Hallo!

Bei meiner Vermieterin habe ich mir die Genehmigung

geholt,

dass eine zweite Person mit kleinem Hund bei mir

einziehen

darf. Alles was sie verlangte, war die Zahlung von
zusätzlichen € 50.- pro Monat für die erhöten

Nebenkosten.

Ich erhielt am 30.04. ein von der Vermieterin

entworfenes

Formular per Fax, auf welchem die zweite Person, nicht

jedoch

der Hund vermerkt war, welches ich unterschrieben

zurücksenden

sollte. Der Hund wurde mir allerdings telefonisch auf

meiner

Mailbox genehmigt.

Da ich das Formular noch prüfen wollte, habe ich es

noch nicht

zurück geschickt. Heute ist der 01.05., der Einzug von

zweiter

Person und Hund ist heute erfolgt. Dann bekam ich heute

mittag

einen Anruf von der Vermieterin in dem sie mir

mitteilt, dass

nun doch noch ein neuer Vertrag gemacht werden muß, der
sicherstellt das der zweite Mieter nicht einfach

abhaut, falls

der Teppich durch den Hund verschnmutzt worden wäre.

Die

Kaution würde ja dann nicht ausreichen. Ich vermute sie

will

nun noch eine zusätzliche Miete als Kaution wegen dem

Hund.

Der Hudn ist ein Dackel und stubenrein. Außerdem wollte

sie

noch mehr Informationen zur zweiten Person die

eingezogen ist.

Ich bin nun sehr unsicher und befürchte, dass sie den

Hund und

die zweite Person nun verbieten will. Habe ihr gesagt,

sie

soll mir was schriftliches zukommen lassen und ich

prüfe es

dann.

Kann es zum Problem werden, dass ich dass am 30.04.

empfangene

Formular noch nicht zum 01.05. zurückgeschickt habe und

er

trotzdem mit Hund eingezogen ist? Ist die Genehmigung

zum Hund

auf der Mailbox wirksam im streitfall. Bitte um Hilfe.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christian

Hallo CKtwo,

meines Erachtens darf Sie die Nebenkosten erhöhen wegen
der zweiten Person, falss die NBK auf Personen umgelegt
werden.

Soweit ich richtig informiert bin darf sie keine
Mietkautionserhöhung durchsetzen. Ihr könnt euch also
weigern, da ihr die Mietvertragsbedingungen akzeptiert
habt.

Tierhaltung in der Mietwohnung: Hier ein Gerichtsurteil
für Dich:

Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei triftigem Grund
verweigert werden
Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an
eine vorherige Genehmigung
durch den Vermieter geknüpft, so darf dieser seine
Zustimmung nur verweigern,
wenn seine Entscheidung von ververnünftigen Gründen
getragen ist.
Amtsgericht Brückeberg, 1999-10-12 73 C 353/99

Hi Christian,

hast Du die Genehmigung schriftlich von der Vermieterin
das die zweite Person und der Hund einziehen darf ?

Mündliche Vereinbarungen, müssen schriftlich
festgehalten werden (das A und O).

Du hast ja bei dem Einzug einen Mietvertrag
unterschrieben. Und auch die Kaution für die Wohnung
bezahlt.

Wichtig ist was in dem Mietvertrag steht. Sicherlich
kann deine Vermieterin einen neuen Vertrag aufsetzen
wenn jetzt zwei Personen die Wohnung bewohnen (vom Hund
mal abgesehen)damit ist auch sichergestellt vom Gesetz
her dass die zweite Person sich nicht einfach aus dem
Staub macht.

Bei dem Hund bist du sehr auf Deine Vermieterin
angewiesen da sie Dir die Hundehaltung verbieten kann.
Ist die zweite Person oder Du der Hundehalter, weil
wenn die zweite Person der Halter ist, ist sie für die
Schäden des Hundes verantwortlich, sind es größere
Schäden (mal angenommen der Teppich) kann dieses über
die Hundehaftpflichtversicherung geltend gemacht
werden.

Vermieter wollen sehr viele Informationen über den
Mieter auch wenn es gesetzlich nicht zwingend notwendig
ist, wie Einkommen, Schufaauskunft u.ä. vorzulegen.

Ich würde Deiner Vermieterin vorschlagen, dass Sie die
zweite Person einfach mal kennenlernt. Du kannst ja
Eckdaten nennen, wie Alter, Beruf usw. und wie eure
Beziehung ist (freundschaftlich oder
partnerschaftlich). Und den Hund kannst Du ihr auch
vorstellen.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn
man dem Vermieter nichts versucht zu verheimlichen sind
diese sehr aufgeschlossen.

Viele Grüße

Katja