Hallo,
wir interessieren uns gemeinsam mit anderen Parteien ein MFH zu erwerben. Soweit ich es verstanden habe wird die Aufteilung der Eigentumswohnungen etc. durch das WEG geregelt.
Beim „normalen“ Kauf rechnet man ja nocheinmal 7% für Notar und Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis an. Entstehen durch die Aufteilung nach WEG beim Notar höhere Kosten? Wenn ja in welchem Rahmen bewegen sich diese.
Hi Michael,
(…) wird die Aufteilung
der Eigentumswohnungen etc. durch das WEG geregelt.
das macht nicht das WEG, sondern die Teilungserklärung, die Bestandteil des Kaufvertrages ist. Mehrkosten entstehen beim Notar dadurch nicht.
Gruß Ralf
Hallo,
der normale Ablauf ist
Kauf einer Immobilie, hier zB ein MFH
Erstellung eines Aufteilungsplans durch einen Architekten - Erstellung von Schnitten, Ansichten etc
Erstellung einer Teilungserklärung durch den „Umwandler“ (idR der Eigentümer des MFH) oder besser durch einen Immobilienprofi MIT Erfahrung in WEG, am besten diesen dann auch (später) zum Verwalter machen
Einreichung der TE und des AP beim zuständigen Bauamt, zusammen mit dem „Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung“
nach Erteilung der AB; Einreichung der AB und der TE beim Grundbuchamt (in not. beglaubigter Form), Antrag und Bewilligung auf „Schließung des Grundbuchs“ (des MFH) und Antrag und Bewilligung auf „Erstellung der Wohnungsgrundbüchern“
Gründung der WEG
Verwalten, leben, glücklich sein…
Kosten?
Architekt? nach HOAI, abhängig vom Wert der Immobilie
TE? man sollte einen Profi engagieren - rd. 800 - 1200 € netto
AB? die Bauämter nehmen es von den Lebenden…
Grundbuchamt? zwei! Gebühren, abhängig vom Wert der Immobilie
solltest du Fragen haben…(nur bitte nicht nach konkreten „Preisen“)
LG
Ralf
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hmm, mit dem makler kann man doch keinen mietvertrag schließen. er hat seine leistung erst erbracht, wenn ein mietvertrag mit dem vermieter geschlossen wird.
insofern nein.
laienmeinung