Zusätzliche Kosten zur Abwasserbeseitigung erlaubt

Hallo,

angenommen jemand mietet eine Kellerwohnung. Da die Wohnung unterhalb der Straße liegt, gibt es im Keller nebenan eine sogenannte „Hebeanlage“, die das verbrauchte Wasser in einem Tank sammelt und wenn der Tank voll ist in die Kanlisation herauf pumpt bzw. „hebt“. Diese Hebeanlage läuft über den Stromzähler der Wohnung. Einen eigenen Stromzähler für die Hebeanlage gibt es nicht, so kann man den Stromverbrauch nicht nachweisen.

Damit die Hebeanlage immer gut funktioniert, wird der Mieter von seinem Vermieter angehalten nach der Benutzung der Toilette immer die große Wassertaste zu betätigen, so daß reichlich Wasser nachfließen kann und die Hebeanlage nicht verstopft (unabhängig von der Nutzungsart der Toilette).

Der Mieter wurde weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei der Unterzeichnung des Mietvertrages auf die Umstände dieser Hebeanlage hingewiesen.

Der Vermieter weigert sich auch die Hebeanlage regelmäßig zu warten bzw. den Tank von Resten zu befreien und so kommt es immer wieder zu einem Alarms bei der Hebeanlage. Zur Beseitigung des Alarm empfiehlt der Vermieter einfach mehr Wasser laufen zu lassen, damit die Anlage dann irgendwann das Abwasser hochpumpt. Dies funktioniert auch, aber nur unter dem Verbrauch von Wasser, welches der Mieter bezahlen muss.

  1. Frage: War das verschweigen dieser Anlage vor Unterzeichnung des Mietvertrages rechtens?

  2. Frage: Ist es rechtens, das des Strom dieser Anlage vom Mieter und nicht vom Vermieter bezahlt wird? Der Mieter zahlt doch bereits Abwasser über die Nebenkostenabrechnung. Muss der Mieter quasi auch noch den „Transport“ des Abwassers bis zu Kanalisation bezahlten.

  3. Frage: Darf der Vermieter die Wartung dieser Anlage verweigern bzw. immer weiter in die Zukunft verschieben?

Ich hoffe Ihr könnt bei diesem sehr speziellem Problem helfen.

Dank!

Gruß

Ingo

P. S. Das einfachste wäre natürlich sich eine ander Wohnung zu suchen, aber da der rechtliche Teil der Wohnung gefällt und ein erneuter Umzug sehr teuer wäre kommt das nicht in Frage!

Hallo,

angenommen jemand mietet eine Kellerwohnung. Da die Wohnung
unterhalb der Straße liegt, gibt es im Keller nebenan eine
sogenannte „Hebeanlage“, die das verbrauchte Wasser in einem
Tank sammelt und wenn der Tank voll ist in die Kanlisation
herauf pumpt bzw. „hebt“. Diese Hebeanlage läuft über den
Stromzähler der Wohnung. Einen eigenen Stromzähler für die
Hebeanlage gibt es nicht, so kann man den Stromverbrauch nicht
nachweisen.

Damit die Hebeanlage immer gut funktioniert, wird der Mieter
von seinem Vermieter angehalten nach der Benutzung der
Toilette immer die große Wassertaste zu betätigen, so daß
reichlich Wasser nachfließen kann und die Hebeanlage nicht
verstopft (unabhängig von der Nutzungsart der Toilette).

Der Mieter wurde weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei
der Unterzeichnung des Mietvertrages auf die Umstände dieser
Hebeanlage hingewiesen.

Der Vermieter weigert sich auch die Hebeanlage regelmäßig zu
warten bzw. den Tank von Resten zu befreien und so kommt es
immer wieder zu einem Alarms bei der Hebeanlage. Zur
Beseitigung des Alarm empfiehlt der Vermieter einfach mehr
Wasser laufen zu lassen, damit die Anlage dann irgendwann das
Abwasser hochpumpt. Dies funktioniert auch, aber nur unter dem
Verbrauch von Wasser, welches der Mieter bezahlen muss.

  1. Frage: War das verschweigen dieser Anlage vor
    Unterzeichnung des Mietvertrages rechtens?

Nein sicherlich nicht arglistige Täuschung

  1. Frage: Ist es rechtens, das des Strom dieser Anlage vom
    Mieter und nicht vom Vermieter bezahlt wird?

Nein wenn der Vermieter, Strom - Dauerverbraucher installeirt hat, muss er dies dem Mieter mitteilen wenn der Mieter keinen Einfluss nehmen kann. Wie oben Arglistiges verschweigen wenn im Mietvert. nichts darüber steht…

Der Mieter zahlt
doch bereits Abwasser über die Nebenkostenabrechnung. Muss der
Mieter quasi auch noch den „Transport“ des Abwassers bis zu
Kanalisation bezahlten.

Wassermehrverbrauch kann durchaus als Mangel gesehen werden, es kommt halt auf die Miete an.

Nein Nebenkosten die nicht extra benannt sind muss er nicht zahlen. Es muss bei der Nebenkostenvereinbahrung stehen welche Kosten es sind.

  1. Frage: Darf der Vermieter die Wartung dieser Anlage
    verweigern bzw. immer weiter in die Zukunft verschieben?

Wenn es durch normale Nutzung zur NICHTfunktion kommt, ist das Sache des VM.
Wolfgang

Ich hoffe Ihr könnt bei diesem sehr speziellem Problem helfen.

Dank!

Gruß

Ingo

P. S. Das einfachste wäre natürlich sich eine ander Wohnung zu
suchen, aber da der rechtliche Teil der Wohnung gefällt und
ein erneuter Umzug sehr teuer wäre kommt das nicht in Frage!

leicht, aber nur ganz leicht oT
Hallo Ingo,

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, möchte ich mal in den Raum stellen, daß jeder Mensch weiß, daß Wasser nicht „berghoch“ läuft.
Von daher hätte der Mieter bei Besichtigung der Wohnung durchaus „mitdenken“ können.
Ich kann aber durchaus verstehen, daß wenn man sich auf eine neue Wohnung freut, solche Überlegungen nicht „automatisch“ dazu gehören und man im nachhinein ziemlich gefrustet ist.

Gruß
Sticky, der gespannt ist, was GünterW zu dem Thema zu sagen hat.

Hi Sticky,

also Deinen Ausführungen hinsichtlich „des gesunden Menschenverstands“ kann ich nicht folgen.

Unser Büro ist auf 2 Stockwerke verteilt. Eines davon im Souterrain. Von einer Hebeanlage weiß ich nichts und Probleme mit dem Abwasser haben wir auch nicht.

Ich denke mal, dass man als Mieter grundsätzlich davon ausgehen kann, dass das Abwasser ganz normal abläuft und man wassersparend die Toilettenspülung nutzen kann. Wenn dem nicht so ist, sollte der Vermieter auf diesen Umstand hinweisen. M. E. liegt hier ein nicht unerheblicher nachteiliger Umstand vor, der hätte erwähnt werden müssen.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

angenommen jemand mietet eine Kellerwohnung. Da die Wohnung
unterhalb der Straße liegt, gibt es im Keller nebenan eine
sogenannte „Hebeanlage“, die das verbrauchte Wasser in einem
Tank sammelt und wenn der Tank voll ist in die Kanlisation
herauf pumpt bzw. „hebt“. Diese Hebeanlage läuft über den
Stromzähler der Wohnung. Einen eigenen Stromzähler für die
Hebeanlage gibt es nicht, so kann man den Stromverbrauch nicht
nachweisen.

Was in dem Fall ja auch korrekt ist. Denn nur für diese Wohnung wird der Strom benötigt. Allerdings müssen diese Kosten der Hebebühne bei den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sein. Fehlen sie, hat der VM die Kosten zu tragen. Empfhelung: Leistung des Motors fetsstellen in kWh und dann den Gebrauch. So wird näherungsweise ein Betrag für die Stromkosten ereicht werden können.

Damit die Hebeanlage immer gut funktioniert, wird der Mieter
von seinem Vermieter angehalten nach der Benutzung der
Toilette immer die große Wassertaste zu betätigen, so daß
reichlich Wasser nachfließen kann und die Hebeanlage nicht
verstopft (unabhängig von der Nutzungsart der Toilette).

Der Mieter wurde weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei
der Unterzeichnung des Mietvertrages auf die Umstände dieser
Hebeanlage hingewiesen.

Der VM hätte bei der Besichtigung hinweisen müssen, dass hier Mehrkosten auftreten und zwar durch Wasserverbrauch und Strom, die in einem üblichen Haushalt nicht anfallen. Ein Mieter wird hier nicht erkennen können, dass die Kanalisation höher liegt als seine Wohnung.

Der Vermieter weigert sich auch die Hebeanlage regelmäßig zu
warten bzw. den Tank von Resten zu befreien und so kommt es
immer wieder zu einem Alarms bei der Hebeanlage.

Eine solche Anlage muss gewartet werden, ansonsten gibt es eben eines Tages einen Rückstau und dann eine Überschwemmung. Die Kosten wären umlagefähig, wenn der VM dies vereinbart hätte.

Zur
Beseitigung des Alarm empfiehlt der Vermieter einfach mehr
Wasser laufen zu lassen, damit die Anlage dann irgendwann das
Abwasser hochpumpt. Dies funktioniert auch, aber nur unter dem
Verbrauch von Wasser, welches der Mieter bezahlen muss.

  1. Frage: War das verschweigen dieser Anlage vor
    Unterzeichnung des Mietvertrages rechtens?

sagen wir es mal so, der VM kannte das Problem, hätte er dieses dargelegt, wäre der Mieter wohl nicht eingezogen. Ob man allerdings daraus eine „Arglistige Täuschung“ basteln kann, scheint mir zweifelhaft. Jedoch kann der Mieter verlangen, dass er ohne Mehraufwand die Anlage betätigen kann. Da dieser VM sicherlich am Ort auch entsprechenden Organisationen wie Mieterverein bekannt sein dürfte, schlage ich vor, dort eine Vorotrbesichtigung zu arrangieren.

  1. Frage: Ist es rechtens, das des Strom dieser Anlage vom
    Mieter und nicht vom Vermieter bezahlt wird? Der Mieter zahlt
    doch bereits Abwasser über die Nebenkostenabrechnung. Muss der
    Mieter quasi auch noch den „Transport“ des Abwassers bis zu
    Kanalisation bezahlten.

wenn vereinbart ja

  1. Frage: Darf der Vermieter die Wartung dieser Anlage
    verweigern bzw. immer weiter in die Zukunft verschieben?

er kann natürlich die Wartung unterlassen, muss dann eines Tages eben mit erheblichem Schaden rechnen. Der Mieter müsste hier den VM schriftlich hinweisen, wenn er weiterhin seiner Verpflichtung zur Wartung nicht nachkommt, dass eventuelle Schäden, die durch den Ausfall der Anlage entstehen, ihm angelastet werden und er zu Schadenersatz herangezogen werden wird.

Grüsse Günter

Danke an alle!