Hallo,
angenommen jemand mietet eine Kellerwohnung. Da die Wohnung unterhalb der Straße liegt, gibt es im Keller nebenan eine sogenannte „Hebeanlage“, die das verbrauchte Wasser in einem Tank sammelt und wenn der Tank voll ist in die Kanlisation herauf pumpt bzw. „hebt“. Diese Hebeanlage läuft über den Stromzähler der Wohnung. Einen eigenen Stromzähler für die Hebeanlage gibt es nicht, so kann man den Stromverbrauch nicht nachweisen.
Damit die Hebeanlage immer gut funktioniert, wird der Mieter von seinem Vermieter angehalten nach der Benutzung der Toilette immer die große Wassertaste zu betätigen, so daß reichlich Wasser nachfließen kann und die Hebeanlage nicht verstopft (unabhängig von der Nutzungsart der Toilette).
Der Mieter wurde weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei der Unterzeichnung des Mietvertrages auf die Umstände dieser Hebeanlage hingewiesen.
Der Vermieter weigert sich auch die Hebeanlage regelmäßig zu warten bzw. den Tank von Resten zu befreien und so kommt es immer wieder zu einem Alarms bei der Hebeanlage. Zur Beseitigung des Alarm empfiehlt der Vermieter einfach mehr Wasser laufen zu lassen, damit die Anlage dann irgendwann das Abwasser hochpumpt. Dies funktioniert auch, aber nur unter dem Verbrauch von Wasser, welches der Mieter bezahlen muss.
-
Frage: War das verschweigen dieser Anlage vor Unterzeichnung des Mietvertrages rechtens?
-
Frage: Ist es rechtens, das des Strom dieser Anlage vom Mieter und nicht vom Vermieter bezahlt wird? Der Mieter zahlt doch bereits Abwasser über die Nebenkostenabrechnung. Muss der Mieter quasi auch noch den „Transport“ des Abwassers bis zu Kanalisation bezahlten.
-
Frage: Darf der Vermieter die Wartung dieser Anlage verweigern bzw. immer weiter in die Zukunft verschieben?
Ich hoffe Ihr könnt bei diesem sehr speziellem Problem helfen.
Dank!
Gruß
Ingo
P. S. Das einfachste wäre natürlich sich eine ander Wohnung zu suchen, aber da der rechtliche Teil der Wohnung gefällt und ein erneuter Umzug sehr teuer wäre kommt das nicht in Frage!