Hallo,
mit der Anordnung von Mehrarbeitsstunden übt der AG sein Direktionsrecht gegenüber dem AN aus. Bei dieser Anordnung ist u.a. das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Konkret bedeutet dies Mehrarbeitszuschläge für Sonn- und Feiertage plus ein Höchstmaß an Überstunden, die gesetzlich fixiert in einem bestimmten Zeitraum danach wieder abzubauen sind.
Besteht hier ein Betriebsrat, ist dieser im Sinne einer gleichmäßigen Arbeitsbelastung in der Mitbestimmung.
Als Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen kann das Unternehmen freiwillige Regeln für alle treffen, inwiefern Mehrarbeit in Freizeit abzubauen möglich ist.
Weden die Nachbereitung des SEminar noch Ihr Handicap schränken hier den AG ein.
Die Schulungsnachbereitung in der Firma ist grundsätzlich Arbeitszeit, sonst würde das praktische „Üben“ aus dem Seminar kein Sinn ergeben. Das Nachbereiten kann in einem vernüftigen Rahmen vom AG erwartet werden. Gar kein privater Zeitinvest ist nicht möglich. Zumal der M A aus Seminaren immer auvh etwas für die private Entwicklung mitnimmt.
P.S. Die direkte Ansprache des Handicap erlaube ich mich deshalb, weil mein GdB 100 % beträgt.
Handicap und berufliches Engagement schließen sich also nicht aus. Gleichwohl hat der AG erhöhte Gesundheits- und Fürsorgepflicht.
Viel Erfolg im Seminar. Ich empfehle ebenso ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten bei weiteren Bedenken zu Überbelastung.
Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.