Zusätzliche Sondervereinbarung zum Mietvertrag

Hallo,

ich habe vor etwas über einem Jahr eine Wohnung mit meiner Familie gemietet. Meine Frau hat das Vertragliche geregelt.
Es wurde nicht nur der Mietvertrag unterschrieben, sondern zusätzlich noch ein vom Vermieter selbst aufgelegtes Schreiben in dem es heißt:

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SONDERVEREINBARUNG

Frau XXX übernimmt die Wohnung im Hause XXX XXX XXX 3. OG links in komplett renovierten Zustand. Demzufolge hat sie bei Beendigung des Mietverhältnisses die gemietete Wohnung in vollständig renoviertem Zustand zurück zu geben und zwar unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hat und unabhängig davon, wann die einzelnen Räume währen der Dauer der Mietzeit renoviert worden sind. Die Renovierungsarbeiten werden von der Firma durchgeführt, die alle Wohnungen für den Vermieter instand hält. Für die Durchführung dieser Malerarbeiten wird die Farbe weiß vereinbart.
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Bis hierher ist es ja die Standardklausel im Mietvertrag, die ja bekannterweise ungültig ist. Jedoch bereitet uns dies nun ein Problem, dass es zu einem ein EXTRA Schreiben ist (also extern vom Mietvertrag) und außerdem noch folgenden furchtbaren Pasus am Ende enthält:

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Die Anerkennung dieser Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, dass das Mietverhältnis zustande kommt. Soweit es gesetzliche Bestimmungen geben sollte, die gegen die Verpflichtung des Mieters zur Renovierung bei Rückgabe der Wohnung sprechen, sind diese mit der Anerkennung der vorstehenden Vereinbarung außer Kraft gesetzt.
„“""""""""""""""""""""""

Heftig oder?

Und jetzt das Problem:

Der Vermieter möchte (zusätzlich zur allgemeinen Renovierung - was von uns aus ja kein Problem ist -) den billigen Parkettboden erneuern (ich denke mal bearbeiten und nicht auswechseln), weil da „Streifen“ von meinem Schreibtischstuhl hinterlassen worden sind. (Laut neuem Vermieter normale Wohnabnutzung)

Es sagte mir also, dass es laut seiner Firma um die 1.900 € kosten wird aber er sei so nett und käme uns entgegen, so dass wir 900 € mit Rechnung und 800 € ohne Rechnung zahlen müssten.

Müssen wir da „mitspielen“? Vor allem in Hinblick auf diese blöde Sondervereinbarung.

(Ich habe ja nichts dagegen die normale Pauschale von villt. bis zu 400 € oder zu für die Renovierung zu zahlen)

Über eine baldige Hilfe würde ich mich sehr freuen!!! Wir sind nur noch bis Ende Oktober Mieter und müssen uns deswegen sehr bald entscheiden, ob wir einfach zahlen sollten oder ihm schriftlich (so fordert er es) erklären müssen, dass wir nicht zahlen werden. (Dann wird er uns alles zahlen lassen, was „sein Gutachter“ bestimmt, droht er)

Vielen Dank und liebe Grüße

Hallo,

leider kann ich dabei nicht weiterhelfen.

Dazu würde ich erstens den Mieterbund einschalten und notfalls einen Anwalt.
Das klingt mir doch sehr nach Wucher!!!

Gruß,

Dies geht nun eindeutig auf eine Rechtsberatung hinaus
die ich hier nicht machen will und darf.
Hast Du denn keine Rechtschutzversicherung?
Mach doch mal eine Anfrage bei einem Online Dienst z.B.
juris - Linie für 30.- bis 50.- Euro Kosten erhälst Du
eine fast immer richtige Antwort.
Also ich bin selber Vermieter aber wenn ich hier Mieter wäre könnte der mich am Arsch lecken und ich würde mich Verklagen lassen wenn er sich nicht mit 20% der Kosten lt. Voranschlag zufrieden gibt.

hallo,
als malerin kann ich dir in rechtlichen sachen weniger hilfreich sein.
nur kurz…rechtswidrig ist schon mal die zusätzliche vereinbarung!renoviern nach auszug müsstest du nicht.
auf diesen deal mit dem boden würde ich mich persönlich nicht einlassen .viel zu teuer für das ausbessern des bodens!abzocke pur!
würde sofort eine rechtanwalt einschalten!
gruss
manuela

Hi Joe, soweit ich weiss brauchst Du die Wohnung nur Besenrein verlassen. Schließlich hast du Miete nicht nur für eine " Unterkunft" , sondern auch für den Gebrauch der Wohnung bezahlt, einschließlich des gebrauchs. Ist die Zusatzvereinbarung von Euch unterschrieben worden oder wurde diese von eurem Vermietre nur nachgereicht.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Die paar Euro sollte es wert sein. Alle Ratschläge können nur nach dem eigenen Gefühl abgegeben werden, ein Anwalt gibt Dir Rechtssicherheit.

Alles Gute

Balu

Hallo JoeBlacky,
die Regelung nach Auszug aus der Wohnung zu renovieren ist rechtlich richtig. Eine Renovierung entfällt nur wenn nichts dazu vereinbart ist.
Die weitere Regelung scheint mir zweifelhaft, ich muß nicht eine bestimmte Firma beauftragen, man kann dies auch abblocken in dem, man sich 2 Kostenvoranschläge dazu holt ( wegen dem hohen Preis )
Zu dem Parkett kann ich leider nichts sagen.
Gruß greba

Hallo JoeBlacky,

meines Erachtens ist die Zusatzvereinbarung heute nicht mehr zulässig, sie ist „unbillig“.
Gut, wenn Sie die renovierung machen wollen, dann kommen Sie dem Vermieter entgegen und er sollte sich freuen. Der Forderung den Fußboden wegen irgendwelcher Streifen abschleifen zu lassen brauchen Sie nicht nachkommen. Anders ist es, wenn Sie grob fahrlässig den Fußboden beschädigt haben, dann müssen Sie haften.
Ebenso ist es nicht mehr erlaubt dem Mieter vorzuschreiben wer eine Renovierung durchzuführen hat. Die Renovierung muß nur fachmännisch ausgeführt sein. Selbst geringe Gebrauchsspuren (löcher in der Fliese) müssen vom Vermieter hingenommen werden. Reden Sie mit Ihrem Vermieter einmal über die Punkte und empfehlen Sie Ihm sich bei der Vertretung seines Standes, bei der Haus- und Grundeigentümervereinigung zu informiewren was er verlangen darf.
Wenn das Gespräch nicht fruchtet würde ich anIhrer Stelle Rat beim Mieterbund einholen.

Mit freundlichen Grüßen

HansHT

Hallo,

ist schon der BURNER - einfach niedlich.

Hierzu etwas zu sagen ist schon schwierig. Ich würde DRINGEND anraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die hier entstehenden Kosten sind sicherlich eine gute Investition.

Ohne fachliche Prüfung keine Zahlung Leisten, und nichts anerkennen. Hier kracht´s ordentlich im Gebälk.

Da habt ihr euch aber ein nettes Früchtchen als Vermieter ausgesucht, oder? Versorgt der Gute gleich die buckelige Verwandtschaft mit Renovierungsaufträgen, oder tut er nur einem Stammtisch-Kollegen einen Gefallen? (nach § „00“ des Gesetzbuches für Mafiosi´s - auf Gegenseitigkeit versteht sich)

Mein Rat: ANWALT aufsuchen - am besten GESTERN !!

Gruß
Ecco-John

Ich würde einen Rechtsanwalt hinzuziehen.Ich meien es wäre nicht rechtens.
MfG

Entschuldigung, das riecht schon gegen den Wind nach „Un-rat“, da möchte ich meine nichtjuristische „Meinung“ eigentlich gar nicht ausformulieren.
Der schnellste Weg wäre hier aufgrund der Vorgehensweise des Vermieters ein Gang entweder gleich zu einem Anwalt oder mindestens zum Mieterschutzverein, das ist in jedem Fall billiger.

Alle Umstände, warum wieso weshalb man für ca. 1 Jahr Mietzeit einen solchen Vertrag abgeshlossen hat und wie tief die Kratzer sind oder was ein billiger Parkettboden ist, wollen wir hier gar nicht angucken.

Warm anziehen und nicht lange nach „Meinungen“ fragen.
Viel Erfolg.
quember

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Hallo,

mit Mietrecht kenn ich mich leider gar nicht aus.

Grüsse
Georg

hallo, ich kann dir in diesem Fall nur raten schnellstmöglich mit dem Mieterschutzbund Kontakt aufzunehmen. Meißtens ist vieles faul was da getrieben wird. Das kostet nur ganz wenig und die Hilfestellung beginnt sofort. LG Cira

Hi
sucht euch einen ordentlichen Rechtsbeistand. Ich habe hier viele Tipps gegeben, aber solche harten auseinandersetzungen kann euch hier sicherlich niemand so einfach beantworten. Dabei geht es ja um viel.
Gruß Peter

Hallo JoeBlacky,

meiner Ansicht nach kann der Vermieter nicht erwarten, dass der Mieter für die Nutzung einer Sache Miete bezahlt und die Sache nach Ablauf der Anmietung wieder ungebraucht zurückgibt. Natürlich darf er die Sache auch nicht defekt oder in einem schlimmen Zustand zurückgeben. Wie würden Sie den hinterlassenen Zustand des Parkettbodens beurteilen? Sind es normale Gebrauchsspuren? Sind die Streifen die einzigen Macken am Parkett? Ich denke, dass der Vermieter nicht erwarten kann, dass der Mieter die Kosten für die Instandhaltung der Mietsache übernimmt. So sehe ich die Situation aber es ist keine Rechtsauskunft.

Viel Glück und alles Gute

cantaor

Wenn die Streifen so markant sind, dass sie gleich ins Auge fallen und mman sie nicht rauspolieren kann,

Ich kann aber