Ich habe vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft. Jetzt werden meine Frau und ich es gemeinsam bebauen. Der Darlehensvertrag lautet auf uns beide.
Ist es sinnvoll, meine Frau als Eigentümerin aufzunehmen?
Ich habe vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft. Jetzt werden meine Frau und ich es gemeinsam bebauen. Der Darlehensvertrag lautet auf uns beide.
Ist es sinnvoll, meine Frau als Eigentümerin aufzunehmen?
Hallo,
klar ist es sinnvoll, deine Frau als Eigentümerin ins Grundbuch aufzunehmen. Sie möchte doch bestimmt auch eine gewisse Sicherheit haben, oder?
Man kann die Anteile ja auch quoteln, so dass z.B. der Mann 3/5 Anteile am Grundbesitz hat und die Frau 2/5. Ganz, wie es euch beliebt 
Ich würde das allerdings erledigen, bevor das Grundstück bebaut ist, denn die Eintragungskosten beim Grundbuchamt richten sich immer nach dem aktuellen Verkehrswert (Verkaufswert) des Grundbesitzes.
Schönen Tag noch und viele Grüße
von der Blonden
Hallo,
ja warum denn nicht. Es spricht doch nichts dagegen, die Schulden hat sie sowieso mit zu tragen.
Das hängt alles davon ab für wen es sinnvoll ist und was noch kommt. Als deine Frau würde ich darauf bestehen für das was ich einbringen und hafte auch die Hälfte des Eigentums zu erhalten.
Da Ihre Frau für das Hausbaudarlehen mit haftet, wäre ihre Aufnahme als Miteigentümerin in das Grundsbuch ein Gebot der Fairnes, schließlich haftet Sie auch für die Schulden, die mit dem gemeinsamen Hausbau verbunden sind, während das errichtete Gebäude Ihnen als Grundstückseigentümer alleine zu eigen wäre. - Mit Verlaub gessagt, ist Ihre Frau ganz schön leichtfertig gewewsen, wenn diese den Darlehensvertrag ohne die Konsequenzen zu bedenken, unterzeichnet hat. Der Bankmensch, der darauf nicht hingewiesen hat, gehört angezeigt und fristlos gefeuert!
Was für Sie beide sinnvoll ist, richtet sich ganz allein nach den Vorstellungen, nach dem Vertrauensverhältnis und evtl. nach der sozialen Absicherung. Hieraus erkennen Sie, dass es ohne einen umfangreichen Infoaustausch keine hilfreiche Antwort geben kann. Jede der möglichen Varianten kann sich in der Zunkunft als Fehlentscheidung herausstellen. Ich rate Ihnen zu einem gemeinsamen Gespräch mit einem erfahrenen -also dienstälteren- Notar.
Schreiben Sie mir gern erneut, wenn Sie Fragen haben (unter Wiederholung des Vorganges).
H.G.
Hallo,
aus welchem Grund soll Deine Frau als Eigentümerin aufgenommen werden?
Darlehensvertrag ist völlig losgelöst von der Eigentümerfrage.
Als Frau hätte ich - insbesondere, wenn ich wesentliche Teile zur Finanzierung beitragen würde - ein Interesse, im Grundbuch zu stehen, um mein Eigentumsrecht nachweisen zu können.
Weitere Gedanken fallen mir dazu nicht ein.
Viele Grüße
Günter
Ob es sinnvoll ist, kann ich Ihnen nicht sagen, das kommt ganz auf Ihre familiären Verhältnisse an.
Falls Sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht haben, dann gehört Ihnen das Grundstück und sie beide haften für die Schulden.