Hallo,
ab 26.01.2007 dürfen LKW müssen ja LKW die zugelassen werden einen zusätlichen anfahrspiegel beseitzen. Dieser befindet sich rechts neben der A-Säule. Trifft die Gesetzesregelung auf LKW ab 3,5 tonnen oder ab 7,5 tonnen zu.
Weiss da jemand was genaues, vielleicht mit Quelle?
Vielen dank
schuh
Hallo,
ab 26.01.2007 dürfen LKW müssen ja LKW die zugelassen werden
einen zusätlichen anfahrspiegel beseitzen. Dieser befindet
sich rechts neben der A-Säule. Trifft die Gesetzesregelung auf
LKW ab 3,5 tonnen oder ab 7,5 tonnen zu.
Weiss da jemand was genaues, vielleicht mit Quelle?
Google! *Gg*
Vielen dank
schuh
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Mit der 28. Änderung der StVZO (BGBl. 2005 Teil 1 Nr. 18 S.859, ausgegeben zu Bonn am 29. März 2005) werden die Vorschriften zur indirekten Sicht an Fahrzeugen (Spiegel oder Kamera-Monitorsysteme in Fahrzeugen) verändert. Die Anzahl, Anbringstelle, Einstellung und Sichtfeld von Einrichtungen zur indirekten Sicht an Fahrzeuge sind im Anhang III der Richtlinie 2003/97/EG (Änderung der Richtlinie 70/156/EG) geregelt.
Nach der 28. Änderung der StVZO müssen
* neue Fahrzeuge unter 3,5 t zGM ab dem 26. Januar 2010 und
* neue Fahrzeuge über 3,5 t zGM müssen ab dem 26. Januar 2007
dieser Richtlinie 2003/97/EG entsprechen. Fahrzeuge die vor den Stichtagen Inverkehr gebracht wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Diese Änderungen beziehen sich auf:
* Innenrückspiegel (Gruppe I - Anhang II Nr.2.1 der Richtlinie 2003/97/EG)
* Hauptaußenrückspiegel (Gruppe II und III - Anhang II Nr.2.2 der Richtlinie 2003/97/EG)
* Weitwinkel-Außenspiegel (Gruppe IV - Anhang II Nr.2.3 der Richtlinie 2003/97/EG)
* Nahbereichs- oder Anfahrspiegel (Gruppe V - Anhang II Nr.2.4 der Richtlinie 2003/97/EG)
* Frontspiegel (Gruppe VI - Anhang II Nr.2.5 der Richtlinie 2003/97/EG)
Unter „Neue Staatliche Vorschriften“ zu finden auf der Seite.
http://www.sidiblume.de/newsletter/sa0504.htm
mfg
W.