Hallo,
ich hätte da mal ne (mehrteilige) Frage.
Wenn man bereits ein Gewerbe betreibt, sagen wir eine Änderungsschneiderei, und möchte, da der Laden groß genug ist, probieren, ob man mit Second-Hand-Artikeln (Kleidung/Bücher/Dekoration usw.) noch etwas zusätzlich verdienen kann,
muß man dann…
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eine extra Gewerbeanmeldung für so etwas wie „Second-Hand-Handel“
machen (was wieder IHK-Kosten, Berufsgenoosenschaft etc. nach sich
zieht, oder reicht es, wenn man das bestehende Gewerbe beim Ge-
werbeamt „erweitert“? -
eine extra Nummer vom Finanzamt beantragen?
und noch was…
Da man ja nur Second-Hand verkauft (d. h. von Privatpersonen „bezieht“) ist das hinsichtlich der Umsatzsteuererklärung problematisch, oder schlägt man dann nur die Mehrwertsteuer auf?
Wie ist das mit dem Verkauf auf Kommission? Muß ich nur meinen Anteil (Provision) des Verkaufserlöses angeben und versteuern?
Ganz viele Fragen…ich weiß.
Wenn mir trotzdem jemand etwas weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Christian