Zusätzliches Honorar im Mietrecht

Hallo,

habe eine Frage zur zusätzlichen Berechnung von Anwaltshonorar.

Hat ein Anwalt ein Mandat für einen bestimmten Fall, für den auch eine Kostenübernahme durch eine Rechtschutzversicherung besteht, das Recht ohne vorige Ankündigung Gebühren zu verlangen?
Wurden z.B. ein oder zwei Fragen gestellt, die für den Mandanten zu dem Fall gehörten, für den Anwalt nicht. Als der Fall abgeschlossen ist, kommt eine Rechnung von 190€ plus MwSt. Ist dies rechtens?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Hallo,

Ist dies rechtens?

kommt darauf an, würde ich sagen.

Worauf?

Wurden z.B. ein oder zwei Fragen gestellt, die für den Mandanten zu
dem Fall gehörten, für den Anwalt nicht.

Auf die Beurteilung dieser Frage.

Gruß, Bernd

Hallo zusammen!

Die Antwort ist goldrichtig, aber vielleicht ein wenig unbefriedigend. Wenn man mal ein Beispiel hätte, worum es sich bei der ursprünglichen Sache handelt und worüber die Beratung ging, könnte man eine Einschätzung geben, ob es sich um eine oder zwei Angelegeneheiten handelt.