Das zusätzliche Urlaubsgeld im Kfz-Gewerbe wird für 30 Arbeitstage gezahlt. Bei einer Schwerbehinderung von 50% werden 5 Arbeitstage zusätzlich gewährt. Besteht für diese 5 Tage auch ein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld
(Mal mit einer freundlichen Anrede starte)
Guten Abend
Das zusätzliche Urlaubsgeld im Kfz-Gewerbe wird für 30
Arbeitstage gezahlt. Bei einer Schwerbehinderung von 50%
werden 5 Arbeitstage zusätzlich gewährt. Besteht für diese 5
Tage auch ein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld
Da müsste man einen Blick in den genauen Wortlaut des Tarifvertrages werfen…
…ich vermute mal dass eher nur die „normale“ Urlaubsvergütung gezahlt wird…
(und mit einem freundlichen Gruß beende)
Gruß
MG