zusätzliches Urlaubsgeld

Liebe/-r Experte/-in,

meine Arbeitsrecht-Klausuren sind schon ein wenig her, deswegen hab ich mich hierher verirrt =) Ich führe zur Zeit in Mittelständiges Unternehmen mit 11 Mitarbeitern. Da die Sommerferien bald anbrechen, könnt ihr euch bestimmt denken, dass wir dort Engpässe mit unseren Arbeitskräften bekommen… Ich bin gerade
am überlegen ob ich nächstes Jahr ein neues System einführe und wollte mich nur nochmal absichern, ob das so einfach geht. Damit nicht alle Mitarbeiter
in den Ferien ihren Urlaub nehmen möchte ich einen kleinen Anreiz geben, dass drei Wochen vor und nach den Ferien ein extra Urlaubsgeld von 50 Euro
pro Woche gezahlt wird. Kann man das so einfach machen ?? Danke schonmal im Vorraus =)

Hallo,

sollte es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat geben, dann müssen Sie mit ihm darüber beraten. Wenn es aber keinen Betriebsrat gibt, dann können Sie (unter Beachtung des Bundesurlaubsgesetzes, ggf. eines Tarifvertrages und der guten Sitten) so ziemlich alles an Regelwerken/Systemen bzw. Anreizen einführen.

Gruß W.

Hallo,

dass ist eine Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Es wäre abzuklrären, ob ein Tarfivertrag für die Branche greift, es Betriebsvereinbarungen gibt und was die einzelnen Arbeitnehmer in den Verträgen zu Urlaub stehen haben.

Viele grüße

Steferl

HIER KOMMT ES DARAUF AN OB DIE MITARBEITER IN DER GEWERKSCHAFT ORGANISIRT SIND UND OB SIE IN EINE; ARBEITGEBERVERBAND DA MÜSSTEN SIE SICH DORT ERKUNDIGEN ABER ICH DENK SO EINFACH GEHT DAS NICHT JA! MT FREUNDLICHEN GRÜßEN CHARLY

Hallo Patrick,

davon ausgehend, dass es keinen Betriebsrat gibt und auch kein Tarifvertrag direkt in Bezug genommen wird ist dies sicherlich möglich.
zu beachten ist sicherlich, dass Familien mit schulpflichtigen Kindern durch diese Regelung benachteiligt werden. Hier muss auf das AGG geachtet werden, wenn im Betrieb von dieser Regelung vor allem Mütter negativ betroffen wären…
Gruss
Helmut

Eine Rechtsauskunft kann ich nicht bieten, aber es gibt eine Urlaubsregel die besagt dass Familien mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei der Urlaubsplanung in der Ferienzeit haben. Man kann es z.B. so lösen dass die eine Hälfte der Fam. in der ersten Hälfte der Sommerferien und die andere Hälfte in der zweiten Hälfte geht. Die Kinderlosen haben halt das Nachsehen - aber sie können in der Nebensaison ja dafür viel billiger in Urlaub fahren.
Was machen Sie wenn alle Ihr zus. Urlaubsgeld annehmen wollen? Da müssten Sie schon gewährleisten können dass auch Alle in den Genuss der „Prämie“ kommen können. Ich halte dies für keine gute Idee. Fragen Sie doch einfach Ihre Mitarbeiter!!!
Wie sieht es denn mit Urlaubsvertretungen z.B. Schüler, Studenten aus? Die würden sich freuen wenn sie sich ein paar Euros verdienen könnten.
Hoffe geholfen zu haben!

Hallo Patrik,

ich halte die angestrebte Regelung für bedenklich, da dies unter Umständen eine Ungleichbehandlung darstellen könnte.

Mein Vorschlag:

Treffen Sie mit Ihren Mitarbeitern eine Rahmenvereinbarung die die Urlaubszeiten regelt. Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen Anspruch den Urlaub innerhalb der Ferien zu nehmen. Je nachdem steht es Ihnen frei den Urlaubsantrag aus betriebsbedingten Gründen abzulehnen. Von daher wäre eine grundlegende Regelung die einfachste Methode.

Denken Sie bitte daran, dass falls vorhanden, der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.

Schönen Gruß

Holger