Hallo!
Ich habe mal eine Frage die eine Freundin betrifft.
Sie hatte sich für einen neuen Job vorgestellt, dann die Zusage bekommen und einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen.
Diesen hat sie auch unterschrieben und zurückgeschickt (leider nicht kopiert).
Auf diese Zusage hin hat sie ihren alten Job gekündigt und sich eine Wohnung in der anderen Stadt gesucht.
Den Arbeitsvertrag hat sie aber nun nicht wieder zurückbekommen und es ist plötzlich auch nicht mehr sicher, ob sie dort anfangen kann.
Zählt nun diese mündliche Zusage bereits? Ich meine, es ist ein mündlicher Arbeitsvertrag. Hätte sie vor dem Arbeitsgericht eine Chance? Sie bekommt ja nun aufgrund ihrer Kündigung kein Arbeitslosengeld.
Vielen Dank schon mal!
Tschaui!
Shelly
Schlechte Karten!
Hallo!
Ich habe mal eine Frage die eine Freundin betrifft.
Sie hatte sich für einen neuen Job vorgestellt, dann die
Zusage bekommen und einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen.
Diesen hat sie auch unterschrieben und zurückgeschickt (leider
nicht kopiert).
Keine doppelte Ausfertigung? So etwas sollte stutzig machen!
Den Arbeitsvertrag hat sie aber nun nicht wieder
zurückbekommen und es ist plötzlich auch nicht mehr sicher, ob
sie dort anfangen kann.
Wodurch äußert sich das?
Zählt nun diese mündliche Zusage bereits? Ich meine, es ist
ein mündlicher Arbeitsvertrag.
Schon…ABER:
Hat sie Zeugen?!
Rein theoretisch könnte selbst ein Arbeitsvertrag, den sie in ihren Händen hält innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist vor Beginn der Beschäftigung gekündigt werden! Da im Normalfall eine Probezeit vereinbart wird und normalerweise auch Beschäftigungen zum Ersten eines Monats beginnen, könnte der Arbeitgeber zwei Wochen vorher schriftlich kündigen - es käme de facto zu keinem Arbeitsverhältnis!!!
Hätte sie vor dem
Arbeitsgericht eine Chance?
Naja, eine schriftliche Kündigung muss ihr zugehen - dann wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite! Ansonsten müsste er ihr maximal die Zeit zahlen, die eine gesetzliche Kündigungsfrist vorschreibt!
Sie bekommt ja nun aufgrund ihrer
Kündigung kein Arbeitslosengeld.
Sie bekommt eine Sperre - danach bekommt sie ja ALU!
Allerdings sollte sie sich da besser beim Arbeitsamt erkundigen - sie hat ja nur aufgrund dessen gekündigt, dass sie in der Überzeugung war, lückenlos weiter zu arbeiten!
Grüße
Guido
Den Arbeitsvertrag hat sie aber nun nicht wieder
zurückbekommen und es ist plötzlich auch nicht mehr sicher, ob
sie dort anfangen kann.Wodurch äußert sich das?
Nachdem sie den Vertrag nicht zurückbekommen hat, hat sie angerufen. Da wurde ihr gesagt, das sie in einer anderen NL (gleicher Ort) anfangen soll. Also war sie dort noch mal zum Vorstellungsgespräch und der Chef war wohl nicht so begeistert von ihr (wegen Dialekt!!!)
Er wollte sich noch mal melden, hat dies aber bis jetzt nicht getan.
Zählt nun diese mündliche Zusage bereits? Ich meine, es ist
ein mündlicher Arbeitsvertrag.Schon…ABER:
Hat sie Zeugen?!
Natürlich nicht 
Rein theoretisch könnte selbst ein Arbeitsvertrag, den sie in
ihren Händen hält innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
vor Beginn der Beschäftigung gekündigt werden! Da im
Normalfall eine Probezeit vereinbart wird und normalerweise
auch Beschäftigungen zum Ersten eines Monats beginnen, könnte
der Arbeitgeber zwei Wochen vorher schriftlich kündigen - es
käme de facto zu keinem Arbeitsverhältnis!!!
Aber wenn ihr in der Probezeit gekündigt würde, würde sie ja wieder AL-Geld bekommen oder?
Sie bekommt ja nun aufgrund ihrer
Kündigung kein Arbeitslosengeld.Sie bekommt eine Sperre - danach bekommt sie ja ALU!
Allerdings sollte sie sich da besser beim Arbeitsamt
erkundigen - sie hat ja nur aufgrund dessen gekündigt, dass
sie in der Überzeugung war, lückenlos weiter zu arbeiten!
Auf das Geld was ihr während der Sperre nicht bekommt kann sie wegen dem Umzug usw. eigentlich nicht verzichten. Das wäre ein Problem.
Hach das ist schon ein schwieriger Fall…
Auf jeden Fall schon mal: Danke schön!
Tschaui!
Shelly
Hi nochmal!
Rein theoretisch könnte selbst ein Arbeitsvertrag, den sie in
ihren Händen hält innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
vor Beginn der Beschäftigung gekündigt werden! Da im
Normalfall eine Probezeit vereinbart wird und normalerweise
auch Beschäftigungen zum Ersten eines Monats beginnen, könnte
der Arbeitgeber zwei Wochen vorher schriftlich kündigen - es
käme de facto zu keinem Arbeitsverhältnis!!!Aber wenn ihr in der Probezeit gekündigt würde, würde sie ja
wieder AL-Geld bekommen oder?
Ich denke , dass das so ist! Das Problem hier ist nur, dass sie dem Arbeitsamt eine schriftliche Kündigung zeigen muss!
Und nach dem, was Du mir geschildert hast, könnte man vermuten, dass der AG erst keinen Arbeitsvertrag zu Stande kommen lassen will… (zumindest keinen, den sie irgendwie nachweisen könnte)
Auf das Geld was ihr während der Sperre nicht bekommt kann sie
wegen dem Umzug usw. eigentlich nicht verzichten. Das wäre ein
Problem.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ihr nichts verloren geht! Dass ihr das Geld fehlt, kann kaum jemand besser nachvollziehen als ich (glaube es mir einfach).
Grüße
Guido
Auch noch mal Hi! 
Danke Dir auf jeden Fall erst mal.
Ich werd ihr sagen, das im Falle einer Absage, zumindest versuchen soll, dass ihr der AG eine Kündigung (während der Probezeit) gibt.
Da hat er ja keinen Schaden davon.
Tschaui!
Shelly