Eine Wohnung steht zum Verkauf, gefällt, Finanzierungsbestätigung der Bank liegt vor. Der Makler schreibt per Email „dann steht dem Kauf nichts mehr im Wege“.
Am nächsten Tag Zweitbesichtigung der Wohnung um alles in trockene Tücher zu bringen. Nun sagt der Makler, dass es noch einen Käufer gibt, der mehr geboten hat und dieser deswegen den Zuschlag für die Wohnung bekommen würde.
Ist die Zusage per Email für den Makler bindend? Oder kann er die Wohnung einfach für mehr verkaufen?
Hallo,
verkaufen kann eine Immobilie nur der Eigentümer oder ein von ihm bevollmächtigter oder nachträglich genehmigter Vertreter schriftlich vor einem Notar! Bis zu diesem Zeitpunkt bzw. ohne diese Form ist alles Kinderkram und eignet sich höchstens zur Erlangung von Schadenersatz!
Natürlich kann man den Makler dafür drankriegen, aber nur, wenn auch ein Schaden entstanden ist! Das zu beweisen, dürfte schwer sein (ggf. Finanzierungskosten, Kündigung einer Wohnung u.ä. im Glauben auf eine Vertragsanbahnung hin) .
Genau dieses Verhalten erklärt den berechtigten schlechten Ruf dieser Spezies.
die Frage ist ja schon geklärt, möchte aber hinzufügen: warte mal ab.
Vielleicht wollte der Makler nur den Preis hochtreiben mit einem angeblichen Zweitinteressenten und „kommt auf dich zurück“, weil der 2. aus welchen angeblichen Gründen auch immer nicht mehr im Rennen ist. Bei dem beschriebenen zeitlichen Ablauf besteht da durchaus eine Chance, kommt ein bißchen plötzlich.