Zusage eines Maklers bindend

Servuz,

Person A besichtigt eine Wohnung über einen Markler; dieser gibt ihm - nachdem die Mieterselbstauskunft überprüft worden ist - die schriftliche Zusage (per E-Mail) des Vermieters weiter (Der Wortlaut dürfte in etwa diesem Beispielsatz entsprechen: vielen Dank für Ihre Email. Ich habe Ihre Bewerbungsunterlagen dankend erhalten. Nach Rücksprache mit dem Vermieter kann ich Ihnen die Wohnung zusagen.) Ist dies nun bindend?

Guten Gruss

Nein. Offenbar setzt die Sache ja noch die Rücksprache mit dem Vermieter voraus.

So richtig in Sack und Tüten ist die Sache erst, wenn du und der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben habt.

Hallo,

Nein. Offenbar setzt die Sache ja noch die Rücksprache mit dem
Vermieter voraus.

Also ich lese das Zitat so, dass der Makler schon mit dem Vermieter Rücksprache gehalten hat und deshalb jetzt zusagen kann…

So richtig in Sack und Tüten ist die Sache erst, wenn du und
der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben habt.

Da stimme ich dir zu!

Grüße,
Tinchen

Also ich lese das Zitat so, dass der Makler schon mit dem
Vermieter Rücksprache gehalten hat und deshalb jetzt zusagen
kann…

Ich finde die Formulierung ist nicht eindeutig und kann gegebenenfalls in beide Richtungen ausgelegt werden. Sicherer für den Fragenden ist, sie in ‚negativer‘ Weise auszulegen.

Das Einfügen eines Wortes wie „nun“, „jetzt“ oder „nunmehr“ vor ‚die Wohnung zusagen‘ hätte die Sache eindeutig gemacht - das sich der Autor bewusst dagegen entschieden hat, spricht für mich eher für meine Interpretation :smiley: