Zusage für Werkvertrag nicht eingehalten

Hallo liebe Experten - jetzt hoffentlich im richtigen Brett - , was meint Ihr dazu:

Dr. Phil bekommt unter Zeugen die mündliche Zusage von Dr. Wichtig,
Chef der Kultur-GmbH, für einen Werkvertrag über 3000 Euro für eine
Projektmitarbeit. Dr. Wichtig hatte zuvor deutlich gemacht, dass er
Dr. Phil nicht für den richtigen halte. Prof. Toll, Kurator des
Projektes und ebenfalls externer Mitarbeiter, hatte allerdings
ausdrücklich bekräftigt, dass er Dr. Phil als Mitarbeiter wünsche.
Weitere Beteiligte sicherten deren uneingeschränkte Unterstützung für
Dr. Phil zu. Da kein Alternativkandidat in Sicht war, stimmte Dr.
Wichtig letztendlich zu.

Anschließend führten Dr. Phil und Prof. Toll weitere projektbezogene
Gespräche und korrespondierten über die Arbeitsaufgaben. Mit Herrn
Unwichtig, in der Kultur-GmbH zuständig für die Koordinierung des
besagten Projektes, wurden mündlich und schriftlich Einzelheiten des
Werkvertrages besprochen. In diesem Rahmen erhielt Dr. Phil via Email
auch einen (natürlich nicht unterschriebenen) Vertrag. Dabei ging es
um die Formulierungen der Arbeitsaufgaben. Der Arbeitsvertrag sollte
unterschrieben werden, sobald der genaue Zeitpunkt des Projektes
feststand.

Nun hat Dr. Wichtig, ohne die Beteiligte zu informieren, doch jemand
anderen für das Projekt gesucht & gefunden und lässt Dr. Phil über
Herrn Unwichtig mitteilen, dass er also als Mitarbeiter nicht mehr
erwünscht ist und den Vertrag nicht bekommt.

Frage: Kann Dr. Phil auf Vertragserfüllung bestehen? Hat er Anspruch
auf die volle Summe oder wenigstens auf einen Teil? Wie kann er einen
Anspruch begründen? Getätigter Arbeitsaufwand (muss er den ggf.
nachweisen?) und entgangener Gewinn? Lohnt es sich für ihn wegen 3000
Euro einen Anwalt zu beauftragen?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Danke und Grüße von W.

Hallo,

ich weiß nur, dass ein mündlicher Vertrag ebenso gültig ist wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem ist nur die Beweisführung. Aber es waren ja genug Leute am Abschluss des Vertrages beteiligt, als dass er sich ganz wegleugnen ließe.

Inwieweit der Vertrag eingehalten oder nur der Aufwand und eventuell andere dadurch entgangene Aufträge ersetzt werden müssen, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Simsy