Hallo
wenn jemand günstig von einem Verwandten ein Auto kauft und dann merkt, dass es nicht das Auto ist, dass er fahren möchte und per email sagt er möchte es zurückgeben, es sich dann jedoch anders überlegt, ist die Zusicherung bindend?
Per emai wurde geschrieben das das Auto zurückgeben werden möchte und der kaufpreis erstattet werden soll. Der Verkäufer ist sauer und verhält sich unberechenbar jedoch nur über Telefon. Per email schreibt er nur, ja bringe das Auto und ich überweise das Geld. Aufgrund seines Verhaltens am Telefon ist es ungewiss ob er den vollen Kaufpreis erstatten wird. Der Käufer überlegt und sagt nein ich bringe das Auto doch nicht und werden den Kaufvertrag doch nicht stornieren auf grund deines Verhaltens. Verhalten ist jedoch nicht nachzuweisen!!! Nun wird das Auto per Anwalt eingeklagt. Rechtens? Welches Recht steht auf der Seite des Käufers?
Danke für jede Hilfe.
Hallo,
man ist doch verwandt.
Warum redet man dann nicht miteinander um das Missverständnis
aus dem Weg zu räumen?
Kopfschüttelnd
Bollfried
Subjektive Wahrnehmung
Der Käufer kauft das Auto, überlegt es sich anders und will es doch nicht und will es zurückgeben und kurz darauf will er es doch behalten.
Der Verkäufer…verhält sich unberechenbar
Das ist kein Tippfehler - oder? Es wird wirklich ausgesagt, dass der VERkäufer jener sei, der sich in dem Spiel unberechenbar verhält?
Definiere „unberechenbar“.
Viel unberechenbarer als Will, will nicht, will doch (aber möglichst zackzack und für kleines Geld) geht doch nicht.
Vielen Dank für die Antwort.
Der Verkäufer verhält sich so, dass es ungewiss ist ob der Kaufpreis erstattet wird. Er will seine Forderungen welche auch immer das sein mögen geltend machen und will nur das Auto ohne auf die Bedingungen des Käufers einzugehen zu denen er das Auto zurückgeben würde.
Am Telefon verhält er sich so, dass zu erkennen ist, dass er aus Rache dem Käufer schaden zufügen möchte in Form von nicht sofortiger Geldübergabe.
Leider geschah dies per Telefon und es gibt keinerlei beweise nur dass er per email sich nicht mehr wie der Schiegervater sondern wie ein Fremder verhält.
Subjektive ja, aber es war für den Käufer offensichtlich, dass er große Finanzielle einbußen haben würde…
Gibt es ein Gesetz, dass es erlaubt ein Angebot unter Privatpersonen zurückzunehmen?
Grüße
Hallo,
ganz meiner Meinung!
Niemand geht ans Telefon und auch die Bitte es anders zu regeln ( Nachrichten auf Ab) werden ignoriert!!
Muss doch nicht sein! Meine ich auch.
Danke!