Zusage Teilnahme an 'Betriebsfeier'

Hallo Rechtsexperten,

ich hoffe ich bin hier richtig.
Folgende Situation: In der Firma, in der ich arbeite, wurde eine Betriebsfeier organisiert, die quasi als Jahresabschlussfeier gedacht war. Ich habe zugesagt, dass ich auf der Party (in einem Restaurant) auch erscheinen werde.
Ein paar Tage später ging eine Mitarbeiterin durch die Abteilungen und jeder konnte sich ein Menü aussuchen.
Dies musste wohl vorbestellt werden. Nun gut, habe ich eins bestellt (eigentlich nur gesagt, was ich essen möchte), die Mitarbeiterin machte ihr Kreuzchen, und das war’s.

Nun war ich allerdings auch wichtigen privaten Gründen an diesem Tag verhindert. Jetzt höre ich von meinem Chef, dass die Kosten für das bestellte Menü von meinem nächsten Gehalt abgezogen werden. Meine Frage: Ist das so in Ordnung? Es war eine Feier auf freiwilliger Basis, ich habe zugesagt, Essen „bestellt“ und bin nicht erschienen.

Gruss
Thomas

P.S.: Reden kann ich mit diesem meinem Chef definitiv nicht, er würde mich achtkantig aus dem Büro schmeißen :wink:

Hallo Thomas,

als Rechtsexpertin würde ich mich nicht bezeichnen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Dein Chef Dir derlei Kosten nicht vom Gehalt abziehen kann. Das käme ja einer Pfändung gleich…

Andersherum hast Du mit Deiner Unterschrift und der Menüauswahl eine Art Absichtserklärung abgegeben. Es liegt auf der Hand, dass bei größeren Feiern Vorbestellungen im gastronomischen Bereich vorgenommen werden müssen. Da Du nicht rechtzeitig absagen konntest, sehe ich Schwarz, wenn Du hoffst, um die Kosten irgendwie herumzukommen.

Die Kosten für Deine Teilnahme sind ja schon entstanden, ob Du das Essen nun gegessen hast, oder nicht! Wer soll sie denn Deiner Meinung nach bezahlen???

Ich würde Dir vorschlagen, den Betrag, um den es geht, Deinem Chef in die Hand zu drücken und Dich noch einmal für das Fernbleiben mit dem Hinweis, dass es sich wirklich um eine Ausnahmeangelegenheit gehandelt hat entschuldigen. Damit beweist Du Größe und Kompetenz.

Aber der letzte Absatz kommt hier natürlich nur aus meinem Bauch heraus :wink:

Viele Grüße
Jana

Hallo Thomas,

Folgende Situation: In der Firma, in der ich arbeite, wurde
eine Betriebsfeier organisiert

Jetzt höre ich von meinem Chef, dass
die Kosten für das bestellte Menü von meinem nächsten Gehalt
abgezogen werden.

Mussten die erschienen Leute zahlen ?

Betriebsfeier klingt für mich nach „die Firma zahlt“.

Wenn jeder der da war zahlen musste, macht es durchaus Siinn, dass du die entstandenen Kosten auch tragen musst.

Gruss
Arne

Hallo!

Mussten die erschienen Leute zahlen ?

Natürlich nicht!

Wenn jeder der da war zahlen musste, macht es durchaus Siinn,
dass du die entstandenen Kosten auch tragen musst.

Dann ja, aber es muss keiner bezahlen. Nur ich. Weil ich nicht erschienen bin, weil ich verhindert war, das Menü aber vorbestellt war (für mich).

Gruss
Thomas

Hi!

Andersherum hast Du mit Deiner Unterschrift und der
Menüauswahl eine Art Absichtserklärung abgegeben. Es liegt auf
der Hand, dass bei größeren Feiern Vorbestellungen im
gastronomischen Bereich vorgenommen werden müssen. Da Du nicht
rechtzeitig absagen konntest, sehe ich Schwarz, wenn Du
hoffst, um die Kosten irgendwie herumzukommen.

Also unterschrieben habe ich gar nicht! Es wurde gefragt, wer denn kommt, und alle (so auch ich) haben per Email zugesagt.
Dann ging eine Liste herum, eine Mitarbeiterin hat gefragt Menü A oder Menü B, und hat es sich vermerkt. Wer kann da ahnen, dass die das abgezählt(!) vorbestellen…

Ich würde Dir vorschlagen, den Betrag, um den es geht, Deinem
Chef in die Hand zu drücken und Dich noch einmal für das
Fernbleiben mit dem Hinweis, dass es sich wirklich um eine
Ausnahmeangelegenheit gehandelt hat entschuldigen. Damit
beweist Du Größe und Kompetenz.

Das werde ich so auch machen, trotzdem ägert mich sowas!
Der Chef bezahlt das Essen, die Getränke usw. für 60 Leute (da kommen schon einige tausend EUR zusammen) und will von mir jetzt die Kosten für ein Menü haben…

Gruss
Thomas

Dann ja, aber es muss keiner bezahlen. Nur ich. Weil ich nicht
erschienen bin, weil ich verhindert war, das Menü aber
vorbestellt war (für mich).

Hallo Thomas,

das ist der größte Unsinn der mir untergekommen ist. Ich meine nicht deine Aussage sondern dieses Verhalten.

Hättest du brav deinen Teller gegessen, dann hättest du nicht zahlen müssen? So ein Unfug.

Du musst das Essen nicht bezahlen! (, auch wenn du den Planern keine Freude gemacht hast und sie nun ein Menü bezahlt haben, dass niemand gegessen hat.)

Letztendlich ist das aber unrelevant. Haben die auch überprüft, dass niemand „gekotzt“ hat und das Essen wieder von sich gegeben hat???

Gruß ivo

Hi!

das ist der größte Unsinn der mir untergekommen ist. Ich meine
nicht deine Aussage sondern dieses Verhalten.

Das ist noch das normalste was täglich bei uns in der Firma so abgeht.

Du musst das Essen nicht bezahlen! (, auch wenn du den Planern
keine Freude gemacht hast und sie nun ein Menü bezahlt haben,
dass niemand gegessen hat.)

Das denke ich auch. Aber was soll ich machen!? Es drauf ankommen lassen? Es dreht sich um 40 EUR. Der Aufwand ist es eigentlich nicht wert, es geht mir aber um das Prinzip. Ich werde wohl nicht um das Bezahlen herumkommen. Keine Lust wegen sowas gekündigt zu werden (die lassen sich dann schon was einfallen!)

Letztendlich ist das aber unrelevant. Haben die auch
überprüft, dass niemand „gekotzt“ hat und das Essen wieder von
sich gegeben hat???

Das wäre denen auch noch zuzutrauen!

Gruss
Thomas

Hallo Thomas,

habe mir mal die anderen Postings und Deine Antworten dazu durchgelesen. Ich bin davon ausgegangen, dass alle ihren Anteil an der Feier bezahlt hätten. Aber wenn das so ist, dass nur Du - sozusagen als Abstrafung für Nichterscheinen - in die Tasche greifen sollst, dann muss ich mich revidieren: Bezahle keine Cent und mach Dir keine Gedanken, dass hier etwas von Deinem Gehalt einbehalten werden darf. Rechtlich gesehen bist Du da auf der sicheren Seite.

Aber bei so einem Klima kann ich nur raten, mir schleunigst eine andere Firma zu suchen.

Alles Gute
Jana

Bezahle

keine Cent und mach Dir keine Gedanken, dass hier etwas von
Deinem Gehalt einbehalten werden darf. Rechtlich gesehen bist
Du da auf der sicheren Seite.

Wo kann ich mir denn das Rechtliche zu dem konkreten Beispiel ansehen? Was könnte das für ein Paragraph sein?

Also Ende des Monats wird das auf jeden Fall vom Gehalt einbehalten. Da kann ich nichts machen. Auf den großen Zoff habe ich keine besondere Lust.

Aber bei so einem Klima kann ich nur raten, mir schleunigst
eine andere Firma zu suchen.

Ja, die Eigenarten des Chefs sind echt das Letzte.
Ich könnte tausend Beispiele nennen:

  • Rauschmiss eines MAs aus betrieblichen Gründen, Neueinstellung eines anderen am nächsten Tag auf den gleichen Posten usw.

Mache meine Ausbildung noch fertig und dann ciao. (halbes Jahr)

Gruss
Thomas

P.S.: Vor ein paar Jahren haben welche versucht einen Betriebsrat zu gründen - Konsequenz --> Kündigung

Aufrechterhaltung der Disziplin
Hi

hmm, irgendwie kommt mir die Methode bekannt vor:
Wer kommt, zahlt nichts (oder besser: erhält seinen zuvor geleisteten Beitrag zurück) wer nicht kommt, muss löhnen. Bei gesponsorten wissenschaftlichen Tagungen haben wir das ebenfalls genmacht, um die Disziplin der Teilnehmer zu erhöhen. Kohle gab es erst nach dem letzten Vortrag (leider muss man manchmal zu solchen Methoden greifen, wenn man mit Sponsorengelder verantwortungsvoll umgehen will). Für die Weihnachtsfeier einer Firma ist so ein Vorgehen etwas ungewöhnlich. Vielleicht gab es in der Vergangenheit einfach zuviele Unkosten für „No-shows“.
Aber das wolltest du vermutlich nicht wissen.

Ciao Rossi

Hi!

Aber das wolltest du vermutlich nicht wissen.

Genau! :wink:

Ich meine ich kann verstehen, dass die Firma etwas unnötiges bezahlt hat. Mich interessiert nun nur der rechtliche Aspekt der ganzen Geschichte. Das ich nicht erschienen bin, ist ja auch nicht gerade höflich, aber es ging nunmal nicht anders.

Gruss
Thomas

Hallo Thomas,

Wo kann ich mir denn das Rechtliche zu dem konkreten Beispiel
ansehen? Was könnte das für ein Paragraph sein?

Das steht alles in Deinem Arbeitsvertrag. Gehalt und/oder Lohn werden für eine erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Der Arbeitgeber kann nicht nach Gutdünken und offensichtlich anderen Gründen daran herumkürzen.

Ihr habt keinen Betriebsrat? Dann wende Dich mal an die Gewerkschaft. Die haben auch eine gute Rechtsauskunft. Du musst es ja nicht in Deiner Firma an die große Glocke hängen!

Good luck,
Jana

Hi!

Das steht alles in Deinem Arbeitsvertrag. Gehalt und/oder Lohn
werden für eine erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Der
Arbeitgeber kann nicht nach Gutdünken und offensichtlich
anderen Gründen daran herumkürzen.

Ich habe einen Ausbildungsvertrag der IHK. Also keinen „richtigen“ Arbeitsvertrag des Betriebes.

Ihr habt keinen Betriebsrat? Dann wende Dich mal an die
Gewerkschaft. Die haben auch eine gute Rechtsauskunft.

Welche Gewerkschaft?! :wink: Dann wohl eher an die IHK, oder?

Du musst es ja nicht in Deiner Firma an die große Glocke hängen!

Das sowieso nicht! Danke für die Hinweise.

Thomas

Hallo thomas!

Ihr habt keinen Betriebsrat? Dann wende Dich mal an die
Gewerkschaft. Die haben auch eine gute Rechtsauskunft.

Welche Gewerkschaft?!

ver.di

:wink: Dann wohl eher an die IHK, oder?

als Azubi: ja

Tschues Marco

Hallo Thomas,

nachdem bei der 2000er Weihnachtsfeier in unserer Firma 20% der Leute trotz Ankündigung und Unterschrift nicht erschienen sind, war unser Chef so sauer, daß seither die Weihnachtsfeier gestorben ist.

gruss

dennis

ein paar Gedanken
Hallo,

rechtlich fundiert ist die Antwort jetzt nicht, aber:
Prämisse: Restaurant rechnet ab nach Anzahl der vorher angekündigten Personenzahl

Situation A: Du sagst „ja“ und erscheinst. Konsequenz: Chefe zahlt für Deine Mahlzeit und Du hast einen mehr oder weniger witzigen Abend mit Deinem Chef und den Kollegen.

Situation B: Du sagst „ja“ und erscheinst nicht. Konsequenz: Chefe zahlt für Deine Mahlzeit und Du hast einen mehr oder minder witzigen Abend mit anderen Personen oder allein.

Der Unterschied liegt dabei also nur in der geographischen Lage Deiner Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Untger diesem Gesichtspunkt erscheint mir die Einforderung der Geldes ungerechtfertigt. Außerdem unterstellt Dein Chef ja, daß die Mitarbeiter gerne eine Weihnachtsfeier besuchen (sonst würde er sie ja nicht veranstalten, es sei denn, er will Euch quälen)… Damit hättest Du seiner Auffassung nach weniger Spaß als alle anderen. Damit wäre die Forderung eine doppelte Bestrafung.

Andererseits könnte man sagen, daß el Chefe nichts hätte bezahlen müssen, wenn Du von vornherein „nein“ gesagt hättest. Da Du aber vom Grund Deiner Abwesenheit da noch nichts wußtest, wäre auch hier eine Bestrafung ungerecht.

Tja…

Gruß
Christian