Zusammen eine Wohnung! Trennung! Was danach?

Hallo,

jemand hat mit seiner Freundin in einer Wohnung gelebt.

Beide sind Hauptmieter.

Jetzt haben sie sich getrennt. Die Wohnung wurde fristgerecht von beiden gekündigt. Der Mann zieht vor Beendigung des Mietverhältnisses aus. Sie haben abgemacht, dass derjenige von allen Pflichten befreit ist, der zuerst auszieht. Der Mann möchte dies jetzt schriftlich festhalten und sich dadurch absichern! Zumal er durch seine neue Wohnung andere Kosten zu tragen hat. Er soll sich lediglich bis zum Datum seines Auszugs zur Hälfte an evtl. Nachzahlungen betr. Strom-, Wasser- und Heizkosten beteiligen.

Er hat an folgenden Wortlaut gedacht:

„Ich, Frau …, geboren am …, befreie hiermit Herrn …, geboren am …, von allen Pflichten und Arbeiten, die die Wohnung … nach seinem Auszug betreffen, da er am …, vor Beendigung des Mietverhältnisses, auszieht.

Er ist lediglich verpflichtet, sich bis zu seinem Auszug an evtl. Nachzahlungen betr. Strom-, Wasser- und Heizkosten zur Hälfte zu beteiligen.“

Den Text lässt er von ihr mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben.

Was haltet ihr von dem Text? Muss er da sonst irgendetwas beachten? Gibts bessere Alternativen zu seinem Text?

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo,

jemand hat mit seiner Freundin in einer Wohnung gelebt.

Beide sind Hauptmieter.

Jetzt haben sie sich getrennt. Die Wohnung wurde fristgerecht
von beiden gekündigt. Der Mann zieht vor Beendigung des
Mietverhältnisses aus. Sie haben abgemacht, dass derjenige von
allen Pflichten befreit ist, der zuerst auszieht. Der Mann
möchte dies jetzt schriftlich festhalten und sich dadurch
absichern! Zumal er durch seine neue Wohnung andere Kosten zu
tragen hat. Er soll sich lediglich bis zum Datum seines
Auszugs zur Hälfte an evtl. Nachzahlungen betr. Strom-,
Wasser- und Heizkosten beteiligen.

Er hat an folgenden Wortlaut gedacht:

„Ich, Frau …, geboren am …, befreie hiermit Herrn …, geboren
am …, von allen Pflichten und Arbeiten, die die Wohnung … nach
seinem Auszug betreffen, da er am …, vor Beendigung des
Mietverhältnisses, auszieht.

Er ist lediglich verpflichtet, sich bis zu seinem Auszug an
evtl. Nachzahlungen betr. Strom-, Wasser- und Heizkosten zur
Hälfte zu beteiligen.“

Den Text lässt er von ihr mit Angabe von Ort und Datum
unterschreiben.

Was haltet ihr von dem Text? Muss er da sonst irgendetwas
beachten? Gibts bessere Alternativen zu seinem Text?

Hallo,

Deine Frage ist, was wir von diesen Text halten. In dieser Form überhaupt nichts. Denn…

die beiden Mieter können miteinander zwar Vereinbarungen schliessen, jedoch greift dies nicht gegenüber dem Vermieter.

Für den Vermieter sind beide Parteien gesamtschuldnerisch haftbar. Zur Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung zwischen zwei ehemaligen Mietern bedarf es daher ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Mieter können nicht Fragen eines Vertragsverhältnisses unter sich regeln, die sie selbst mit dem Vermieter abgeschlossen haben.

Der VM kann von beiden Seiten sich im Rahmen gesamtschuldnerischer Haftung bei Forderungen - Mängelbeseitigung, Schadenbeseitigung, Mietrückstände, Betriebskosten - bedienen. Er kann auch weiterhin gegen beide Parteien klagen.

Nach erfolgreichen Verfahren gegen die beiden Mieter muss dann der Mieter, der nach dem Vertrag Leistungen zu tragen hat, von der anderen Partei auf Zahlung verklagt werden.

Daher - ohne Zustimmung des Vermieters ist diese Vereinbarung - für die Mieter nicht gegenüber dem VM verbindlich.

Gruss Günter

„Ich, Frau …, geboren am …, befreie hiermit Herrn …, geboren
am …, von allen Pflichten und Arbeiten, die die Wohnung … nach
seinem Auszug betreffen, da er am …, vor Beendigung des
Mietverhältnisses, auszieht.

Was haltet ihr von dem Text?

Hallo,

abgesehen von rechtlichen Fragen: dass Männer Frauen mit irgendwas sitzenlassen, ist nicht so ganz neu, höchstens, dass es sich in diesem Fall um Renovierungskosten handelt - aber welche Frau ist so dumm, so etwas zu unterschreiben?

Gruss Reinhard

Hallo,

also gilt auch im Umkehrschluss, dass die Frau bzw. der Vermieter den Mann nicht für irgendwelche Schäden alleine haftbar machen kann, da der Mann etwas an der Einrichtung in der Wohnung beschädigt hat?!

Oder ist hier entscheidend, ob es sich um eine fahrlässige oder um eine vorsätzliche Beschädigung handelt?

Gruß

Hallo,

also gilt auch im Umkehrschluss, dass die Frau bzw. der
Vermieter den Mann nicht für irgendwelche Schäden alleine
haftbar machen kann, da der Mann etwas an der Einrichtung in
der Wohnung beschädigt hat?!

Oder ist hier entscheidend, ob es sich um eine fahrlässige
oder um eine vorsätzliche Beschädigung handelt?

Hallo,

es ist völlig egal, ob ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, ob eine geschuldete Renovierung nicht durchgeführt wurde oder die Miete wurde nicht gezahlt. Der VM hat den Anspruch an die Mieter, die mit ihm den Mietvertrag abgeschlossen haben. Beide Mieter haften gesamtschuldnerisch.

Gruss Günter