Zusammen mit einer Makler haben wir ein

… object angesehen.Das object geht in die Zwangsversteigerung,wir haben ein finanziellen berater die fur uns untersucht ob wir ein Dahrlehen bekommen koennen bei einer Bank.Wie lauft das mit die Maklerprovision??Er hat uns zusammen mit der Finanzieringberater das haus gezeigt,aber mussen wir der Makler jetzt auch die provision zahlen wenn wir das object ersteigeren???

Jau!

Guten Morgen,

Maklergebühren für die Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten fallen nicht an. Aber mal Hand aufs Herz - Sie wollen doch nicht etwa einen Berater einschalten und diese nicht bezahlen obwohl Sie die Dienstleistungen offensichtlich in Anspruch genommen haben?

Das wäre eine Sauerei!

Dann sollten Sie ihm sagen, dass Sie ihn nicht bezahlen wollen (und auch keine Leistung von ihm wollen).

Das wäre fair!

Andernfalls sollten Sie aber auch Gefahr laufen, dass Sie vielmehr für das Haus bezahlen müssen, als ein Profi ihnen an Vorteilen verschaffen könnte (das war sehr zynisch von mir).

Sie sollten dazu stehen, wenn Sie jemanden für eine Dienstleistung beauftragen, dass Sie diesen auch bezahlen.

Hoffentlich tun Sie´s!

Hallo,klar bezahlen wir den Berater!Dafur haben wir ein preis uberein gekommen.
Das ist aber die frage nicht,die frage ist ob wir den Makler auch zahlen mussen?Oder wird den von den Bank bezahlt der das Object in die zwangsversteigerung geleitet hat?

Mit Maklern kenne ich mich leider nicht aus.

MfG

Hallo,

ich kenne zwar die Gesetzmäßigkeiten nicht ganz genau, aber ich weiß, wenn du das Haus nicht ohne Makler gefunden hast, z.B. über die Auschreibung beim Amtsgericht, dann hat der Makler quasi das Haus vermittelt, auch wenn du es ersteigerst.
Anraten würde ich dir, dass du mit dem Makler über die Höhe der Gebühr redest.

Viel Glück!

Guten Morgen,

wie schon gesagt - den Makler müssen Sie, so wie sie dies schildern, bei einer Zwangsversteigerung nicht bezahlen.

Die Banken müssen Sie auch nicht bezahlen, denn sie wird in der Regel durch den Versteigerungserlös befriedigt.

Aber Achtung! Es kann dennoch sein, dass Rechte im Grundbuch bestehen bleiben. Ob und wenn ja welche das sind, erklärt der Rechtspfleger im Zwangsversteigerungstermin. Sie sehen, es ist wichtig, dass Sie die Unterstützung eines Profis haben, damit Sie - wie gesagt - nicht mehr zahlen als Sie müssen und vermeidbare Probleme aus dem Weg gehen können.

Viel Glück!

Das kommt m.W. auf den Vertragsinhalt zwischen Makler und dir an. Üblicherweise sind m.W. Zwangsversteigerungsobjekte nicht von Provision betroffen. Es sei denn, der Makler wird konkret im Versteigerungsverfahren tätig.

Ihr werdet wohl dem Makler die Provision zahlen müssen, denn er hat Euch ja das Objekt gezeigt und er hat damit seine Dienstleistung erbracht.
Wenn er ein sogen.„Nachweismakler“ ist dann hat er in dem Moment seine Provison verdient in dem er nur den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer hergestellt hat.

So sieht es normal aus.
Es kommt allerdings darauf an ob Ihr einen und wenn ja welchen Vertrag habt.

Antworten:

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http://www.zwangsversteigerung.de/Haeufige_Fragen?qq…

und aufgepasst:

http://www.ldm-law.de/lehner-maklerprovision-zwangsv…

Grüsse
von Bracco