Zusammen- oder Getrenntveranlagung?

Hallo,

ich bin selbstständig (ein sehr kleines Geschäft), wobei das Geschäft aber seit mehreren Jahren nur Verlust erwirtschaftet (dafür gibt es natürlich Gründe, aber darum soll es hier jetzt nicht gehen), mein Mann Lehrer. Wir sind zusammen veranlagt, mein Mann hat Steuerklasse 3, ich 5 (ich bin im „Hauptberuf“ Hausfrau, da brauche ich wohl keine Steuerklasse, eben auch wegen der Selbstständigkeit, oder?). In den letzten Jahren mussten wir also immer Steuern nachzahlen. Macht es Sinn, getrennt zu veranlagen, bei gleich bleibenden Steuerklassen? Oder sollte ich ganz rausfallen, mein Mann Steuerklasse 1 nehmen? Steuerberater habe ich keinen, hab bisher alles selber gemacht.

Noch eine Frage: wielange hat man für den Lohnsteuerjahresausgleich Zeit? Meine Schwester meinte gestern, es seien 4 Jahre, allerdings wohl nciht, wenn man Freibetrage erhält. Stimmt das?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

Es tutmir leid, aber da bin ich überfragt.

Jetzt ganz vorsichtig: wenn Dein Kleingewerbe Minus erwirtschaftet, dann bloss keine getrennte Veranlagung. Normalerweise müsste dieses Minus zu einer Steuererstattung führen, niemals zu einer Nachzahlung. Die kommt aber -und dann brachial- wenn ihr eine getrennte Veranlagung macht, denn dann muss Dein Mann alle Einkünfte nach StKl. I versteuern, also erheblich nachzahlen.Und du bekommst nichts raus, weil ja ein Minus entstanden ist, somit keine Steuer fällig wird.
Wenn ihr, obwohl dein Gewerbe Verlust einbringt, bisher nachzahlen musstet, hast Du einen Fehler in der Steuererklärung gemacht. Dein Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen (hier ist vollkommen uninteressant, ob du StKl V hast, die gilt nur bei Festeinstellung), also muss eine Erstattung erfolgen.
Oder Du hast Dein Gewerbe und damit den Verlust nicht mit angegeben?
Ich würde Dir anbieten, mir mal unter meiner email die genauen Daten anzugeben; ich würde hier gerne noch nachträglich eine Berichtigung der Steuererklärung erwirken - zu eurem Vorteil -.
[email protected]
Liebe Grüße

Hallo,

ich kann nur dringend empfehlen einen Steuerberater auf zu suchen.

Gruß Wirtz

Hallo Weichseline,
zum ersten Teil Deiner Frage schau mal bitte dort rein:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
Zum zweiten Teil: 4 Jahre nach dem Ende des betreffenden Jahres. Dürfte aber bei der Steuerklassenkonstellation keine Rolle spielen, da die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht.
Viele Grüße

ich kann leider nicht weiterhelfen

Hallo

Als Hausfrau hat man keine Steuerklasse (für wen oder für was auch?). Bei geringfügiger Beschäftigung (nun 450-Euro-Job) wäre es Steuerklasse 5. Bei Minijob aber nur theoretisch, da praktisch kein Unterschied (sozialversicherungsfrei, Ausnahme Rentenversicherungspflicht).

Ihr Mann würde sich aber ganz schön ins eigene Fleisch schneiden, wenn er in Steuerklasse 1 wechseln würde.

Getrennte Veranlagung macht in diesem Fall wahrscheinlich keinen Sinn. Für eine genaue Beurteilung müsste man die persönliche Situation genauer kennen.

4 Jahre Abgabefrist kenne ich jetzt nur bei freiwilliger Abgabe (nicht Pflichtveranlagung).
Stichtag ist meistens der 31. Mai des auf das Steuerjahr folgende Jahr.
Bei Erstellung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist „automatisch“ bis zum 31. Dezember.
Ansonsten kann auch eine Fristverlängerung beantragt werden (unter Angabe eines Grundes!).

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

2011 hat die zuständige Sachbearbeiterin rückwirkend alle Verluste aberkannt, daher die Rückzahlungen. Sie hatte mir Frist zur Stellungnahme gegeben, was ich auch genutzt habe, allerdings habe ich nie Antwort erhalten (die Dame hatte schon öfter behauptet, keine Unterlagen bekommen zu haben, was ich aber schon widerlegen konnte. Allerdings war das alles ein dermaßenes Durcheinander mit der Bearbeitung der Erklärungen, den Einsprüchen etc…irgendwann konnte ich einfach nicht mehr. Sicherlich hätte ich damals einen Steuerberater gebraucht, aber wenn man nicht mal weiß, wie man die letzten 14 Tage des Monats Lebensmittel kaufen soll, dann erübrigt sich diese Frage. Das Problem war ganz einfach, dass ich durch meine Krankheit vielfach nicht in der Lage war, mich so mit den Dingen zu beschäftigen, wie ich es hätte tun müssen. Dadurch ist mir im Geschäft und dann eben auch mit wegen des FA viel finanzieller Schaden (wenn man das so nennen darf) entstanden. Hätte ich das geschäft abgemeldet, hätte ich eine erhebliche Summe an Existenzgründerdarlehen sofort zurück zahlen müssen.
Alles in allem total verfahren, aber seit ca. 2 Jahren hat sich die Lage beruhigt und ich bin soweit wieder auf dem damm, dass das Geschäft wieder laufen könnte.
Denkst Du, da könnte man überhaupt noch etwas machen?
Vielen Danke, wirklich!

Hi, kenne ich auch mit Kleingewerbe, Verlusten, geringem Gewinn usw.! Ich habe das Glück, dass ich ehemalige Mitarbeiterin in der Steuerverwaltung war und somit keinen Steuerberater, die ziemlich viel kosten, benötige :smile:
Also, eigentlich hättest Du gegen den ergangenen Steuerbescheid 2011 EINSPRUCH erheben müssen und eine Begründung für die nicht anerkannten Verluste anfordern müssen. Die Sachbearbeitung kann Verluste nicht einfach aus einer Laune heraus ablehnen. Hat sie das Ablehnen begründet? Wenn ja, mit welchen Argumenten?
Vielleicht wäre hier noch die Möglichkeit, nachträglich eine berichtigte Erklärung abzugeben, muss mir mal die Paragraphen der AO ansehen, dauert ein wenig.
Für 2012 auf jeden Fall eine korrekte Erklärung mit Einkommenüberschussechnung abgeben, die Ausgaben müssen belegbar sein. Wenn Du die Einkommensteuererklärung direkt über Elster eingibst (falls du das kennst), kannst Du im Voraus sehen, ob und wieviel Steuern fällig bzw. zurückbezahlt werden.
Bei weiteren Fragen gerne wieder melden.
Gruß