Zusammen Wohnen = Betreuungsunterhalt?

Hallo Spezis,

Wenn unverheiratete Paare mit einem Kind unter 3 zusammenwohnen und einer von beiden wenig bis gar nichts verdient (300 Euro Brutto/Monat) kann der andere dann sagen, er ist zum sog. Betreuungsunterhalt verpflichtet?
Oder anders gesagt, hat der Besserverdiener dann also gem. Pfändungstabelle 2(!) Unterhaltsverpflichtete (Kind + Partner bis das Kind 3 ist) oder nur das Kind ?

Danke für erhellende Ideen vorab

Hallo,

Hallo Spezis,

Wenn unverheiratete Paare mit einem Kind unter 3
zusammenwohnen und einer von beiden wenig bis gar nichts
verdient (300 Euro Brutto/Monat) kann der andere dann sagen,
er ist zum sog. Betreuungsunterhalt verpflichtet?

***Betreuungsunterhalt gem. § 1570 BGB bezieht sich auf einen geschiedenen Ehepartner eines gemeinsamen Kindes, also nicht für unverheiratete Paare und käme hier nicht in Betracht; zudem müsste der Betreuungsunterhalt ja auch bezahlt werden.

Die Berücksichtigung von unterhaltspflichtigen Personen gem. Pfädnungstabelle (§ 850 c ZPO) bezieht sich auf titulierte Forderungen und berücksichtigt bei einer Pfändung Unterhaltsschulden, ist also auch hier nicht von Bedeutung.

Aber es ist nicht ganz klar, was erreicht werden soll?
Wenn er arbeitet und verdient und sie zur Geringeinkünfte hat, könnte geprüft werden, ob hier nicht eine Aufstockung durch das Jobcenter möglich ist.
Evtl. nochmal melden und mitteilen, um was es genauer geht.

Si

Oder anders gesagt, hat der Besserverdiener dann also gem.
Pfändungstabelle 2(!) Unterhaltsverpflichtete (Kind + Partner
bis das Kind 3 ist) oder nur das Kind ?

Danke für erhellende Ideen vorab

Hi, um was geht`s hier eigentlich?
Bei getrennt lebenden Paaren mit einem Kind unter 3 Jahren, welches bei der Mutter lebt, ist der Mann Mutter und Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wer, in der genannten Schilderung, ist den der/die Geringverdiener/in mit 300.-€ und wer von den Beiden bestreitet denn Miete, Strom etc. und Lebensunterhalt für Mutter und Kind?
MfG Ramses90