Zusammen-Wohnen

Hallo,

wann muß man einen Menschen in seiner Wohnung fest aufnehmen? Ab 6 Wochen muß man ihn dann in den Mietvertrag aufnehmen?

Angenommen folgender Fall:
Ein Mann holt sich eine Frau aus Russland, sie macht den Haushalt, wäscht die Wäsche und sie wohnt seit 2 Jahren bei ihm. Man sieht sie selten, man hört nur, wenn er zur Arbeit ist, die Toilettenspülung und die Dusche. Sie ist also auch nachts da. Sonst läuft er Hand in Hand tagsüber mit ihr aus dem Haus. Sieht nach einer Lebensbeziehung aus.

Und jetzt die Frage: Müllgebühren werden (zumindest in diesem Haus) nach Personenzahl der Wohnung abgerechnet. Obwohl dieser Mann 2 Jahre zu zweit in dieser Wohnung lebt, bezahlt er für 1 Person und behauptet, allein in dieser Wohnung zu leben.

Die Frage: Wann zählt den ein Haushalt als Haushalt mit ZWEI Personen? )(Für den Vermieter und für die Müllgebühr, die andere für diese Person tragen müssen)?

Wenn jemand 6 Wochen fest dort lebt, dann 3 Tage nicht, dann wieder 6 Wochen dort lebt, dann 2 Tage nicht.

Wie ist das denn genau deklariert, denn man kann es ja wie oben genannt, umgehen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Gruß
Karin

Es kommt auf die dort gemeldeten Personen an oder eigentlich kommt es nach den dort lebenden Personen an. Wenn das so ist, wie beschrieben, dann müßen zwei Personen abgerechnet werden, vom Vermieter
Tom, Beamter

Hallo Tom,

Es kommt auf die dort gemeldeten Personen an oder eigentlich
kommt es nach den dort lebenden Personen an.

wäre wieder ein neues Thema: Was ist, wenn die dort zweit-lebende Person nicht gemeldet werden will?

Ist ein anderes Thema.

Wenn das so ist,
wie beschrieben, dann müßen zwei Personen abgerechnet werden,
vom Vermieter

Genau!
Ich danke Dir sehr!

Karin

Hallo Karin,

Es kommt auf die dort gemeldeten Personen an oder eigentlich
kommt es nach den dort lebenden Personen an.

wäre wieder ein neues Thema: Was ist, wenn die dort
zweit-lebende Person nicht gemeldet werden will?

unbeschadet ob die zweite Person ihre Meldepflicht nachkommt, hat der Vermieter - wenn vereinbart - nach Personen abzurechnen. Ausnahme natürlich, es handelt sich um einen Besuch des Mieters. Davon wird in aller Regel nicht ausgegangen, wenn eine Person länger als 6 Wochen aufgenommen wird.
Also verständlich ausgedrückt, ob sich eine Person bei der Meldebehörde angemeldet hat oder nicht ist für die Berechnung der Nebenkosten nicht von Belang.

Gruß

Joschi

btw, mit Erlangen des Beamtenstatus wird man nicht automatisch zum Rechtsexperten.
*SCNR*

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