Guten Tag,
Sie bekommt Hartz 4, 842,00 € inklusive dem zuschlag an mehrbedarf. Er Arbeitet nun bei einer Zeitarbeitsfirma, verdient so um die 800,00 € ungefähr… Sie möchte wissen was der höchst Satz ist, ab wann oder welchem Betrag müsste er für sie aufkommen? sie möchte sowas genau wissen, nicht das sie zum Amt soll und fragen, da ekommt man nur Blätter in die Hand die man dann ausfüllen soll und dann ist die frage auch noch nicht geklärt… Bitte hilfe!!!
gut überlegen
Sie bekommt Hartz 4, 842,00 € inklusive dem zuschlag an
mehrbedarf. Er Arbeitet nun bei einer Zeitarbeitsfirma,
verdient so um die 800,00 € ungefähr…
Nehmen wir mal an, netto.
Sie möchte wissen was der höchst Satz ist, ab wann oder welchem Betrag müsste :er für sie aufkommen? sie möchte sowas genau wissen, nicht das sie
zum Amt soll und fragen, da ekommt man nur Blätter in die Hand
die man dann ausfüllen soll und dann ist die frage auch noch
nicht geklärt…
Leider.
Also rechnen wir unverbindlich los (was an Angaben zu entnehmen war):
2 Personen mit Mehrbedarf in einer Bedarfsgemeinschaft.
Neuer Gesamtbedarf: 1129 EUR
Einkommen, netto: 800 EUR
anrechnungsfrei: 240 EUR
anrechenbar: 560 EUR
Geldfluss monatlich:
- Zahlung von ARGE: 569 EUR
- Arbeitgeber: 800 EUR
macht zusammen: 1369 EUR zur Verfügung stehendes Haushaltseinkommen.
D.h., im Beispiel einfach ausgedrückt, alles was der Mann über 240 EUR nach Hause bringt geht an die ARGE.
Unberücksichtigt blieb natürlich, ob dann eine eine größere Wohnung bezogen werden soll.
Es geht überhaupt nichts an die ARGE
Hallo,
D.h., im Beispiel einfach ausgedrückt, alles was der Mann über
240 EUR nach Hause bringt geht an die ARGE.
hier wird mal wieder Stimmung verbreitet, indem behauptet wird, die ARGE würde irgend jemandem was weg nehmen, was natürlich völliger Unsinn ist.
Einkommen wird in Deutschland niemandem von der ARGE weggenommen. Ist die Bedürftigkeit nicht oder nicht mehr in vollem Umfang gegeben, werden die Leistungen natürlich gekürzt.
Kopfschüttel.
S.J.
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Lesen und Verstehen sind Zweierlei
D.h., im Beispiel einfach ausgedrückt, alles was der Mann über
240 EUR nach Hause bringt geht an die ARGE.
hier wird mal wieder Stimmung verbreitet, indem behauptet
wird, die ARGE würde irgend jemandem was weg nehmen, was
natürlich völliger Unsinn ist.
Wie du meinem Beispiel gefolgt bist, wird du festgestellt haben, dass der Geldfluss sehrwohl dargestellt wurde!
Das was weiter vom AG kommt und das was gekürzt von der ARGE kommt.
Weiter heißt es oben „einfach ausgedrückt“ und darüberhinaus nicht fließt an oder zur ARGE. Der Fragestelle wird dies sehr wohl wissen wie das gemeint ist. Was dir übrigens auch gut täte.
Einkommen wird in Deutschland niemandem von der ARGE
weggenommen.
Darüber ließe sich streiten und ist wieder Auffassungssache. Deine Auffassung hast du hier ja mitgeteilt.
Ist die Bedürftigkeit nicht oder nicht mehr in
vollem Umfang gegeben, werden die Leistungen natürlich
gekürzt.
Nichts anderes hat die Beisoielrechnung ausgedrückt.
Kopfschüttel.
Noch mehr Kopfschüttel.
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Hallo
Die Ansichten sind nun mal unterschiedlich. Allerdings bin ich auch der Meinung die Arge zahlt Unterstützung zum Lebensunterhalt wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Erhöht sich das eigene Einkommen kürzt die Arge die Unterstützung. So und nicht anders muss man das sehen. ALG II ist kein Einkommen!
Allerdings unterstütze ich jede Ansicht die das im Verhältnis zu ALG II viel zu niedrige Arbeitseinkommen anprangert. Ob aber die Arge jetzt die Unterstützung weniger kürzen sollte ist eher zweifelhaft. Der Steuerzahler würde dann ja die Arbeitgeber unterstützen weil die guten Gewissens Ausbeuterlöhne zahlen können.
Deshalb bin ich für einen flächendeckenden Mindestlohn von 9 - 10 €.
Gruss vonsales
Lesen und Verstehen sind Zweierlei - aha?
Lesen und Verstehen sind Zweierlei, das sagt wohl der richtige…
Du hast zwar den Geldfluss richtig dargestellt und du hast auch „einfach ausgedrückt“ geschrieben. Aber eben auch:
„alles was der Mann über 240 EUR nach Hause bringt geht an die ARGE“
Und genau diese Formulierung ist falsch. Sie ist nicht vereinfacht ausgedrückt, sie ist falsch! Zudem bringt sie da nämlich eine ganz gefährliche Farbe rein: Dadurch wird nämlich suggeriert, dass Eigenarbeit ja nicht gut sei, weil das Geld ja an die ARGE geht. (genau so argumentierst du sogar - du redest davon, derjenige solle sich das gut überlegen)
Ich gehöre sicher nicht zu den Verfechtern, die Sozialleistungen kürzen, wilden Druck auf alle HartzIVler ausüben und sonst eine Menge Daumenschrauben anlegen wollen.
Aber HartzIV wird nicht von der ARGE bezahlt, sondern vom Steuerzahler. Es ist - wie nebenan schon geschrieben - eine Unterstützungszahlung, die das ausgleicht was die eigene Erwerbsarbeit oder anderes Einkommen nicht deckt. Insofern ist es recht und billig, dass bei höherem Einkommen (auch Familieneinkommen) die Gemeinschaft weniger an denjenigen zahlt - damit das Geld zur Verfügung steht für Leute, die es wirklich nötig haben!
LG Petra
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so ist es
„alles was der Mann über 240 EUR nach Hause bringt geht an die
ARGE“
Diese Aussage ist oben bereits erklärt. Daher erspare ich mir Wiederholungen.
Ich gehöre sicher nicht zu den Verfechtern, die
Sozialleistungen kürzen, wilden Druck auf alle HartzIVler
ausüben und sonst eine Menge Daumenschrauben anlegen wollen.
Neeeeein, natüüüüüürlich nicht.
Aber HartzIV wird nicht von der ARGE bezahlt, sondern vom Steuerzahler.
Was glaubst was der Steuerzahler noch bezahlt. Er bezahlt den Leuten eine Prämie wenn die einen neuen PKW kaufen, er bezahlt den Bänkern Ihre verzockten Gelder. Das sind nur aktuelle Beispiele.
Es ist - wie nebenan schon geschrieben - eine
Unterstützungszahlung, die das ausgleicht was die
eigene Erwerbsarbeit oder anderes Einkommen nicht deckt.
Damit es auch weiterhin nicht ausreichen kann, denn jetzt haben die Arbeitgeber ja eine Begründung keine vernünftigen Löhne zahlen zu müssen, den wenns nicht ausreicht davon leben zu können, zahlt ja die ARGE die letzte Aufstockung! Und das liebe Pomeranze wie du richtig erkannt hast von Steuergelden! Das ist Subventionierung der Arbeitgeber oder auch indirekte Sozialhilfe an die Unternehmen! Aber darauf würdest du nicht kommen. Denn die Unternehmen achten auf ihre Lobby. Nur die Hartz4ler haben keine Lobbyisten.
Insofern ist es recht und billig, dass bei höherem Einkommen
(auch Familieneinkommen) die Gemeinschaft weniger an
denjenigen zahlt - damit das Geld zur Verfügung steht für
Leute, die es wirklich nötig haben!
Absolut. Steht auch nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Nur bekommt man die Leute nicht daraus, in dem man kaum Leistungsanreize setzt. Und das sind die beiden Hauptfaktoren, a) geringer Eigenverbleib beim Hinzuverdienst und b) Hungerlöhne für Jobs. Mit dieser Weise möchte der Staat gar nicht, das die Leute wirtschaftlich eigenständige Existenzen führen können. Und solange das so ist, sollten sich Menschen die Zusammenziehen wollen dies vorher überlegen!
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Auch sehen und sehen ist Zweierlei
Hallo
Die Ansichten sind nun mal unterschiedlich. Allerdings bin ich
auch der Meinung die Arge zahlt Unterstützung zum
Lebensunterhalt wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
Erhöht sich das eigene Einkommen kürzt die Arge die
Unterstützung. So und nicht anders muss man das sehen. ALG II
ist kein Einkommen!
Absolut richtig vonsales. Selbstverständlich muss ALGII reduziert werden, wenn andererseits Einkommen zufließt. Dieser Grundsatz ist richtig und auch sozial vertretbar.
Allerdings unterstütze ich jede Ansicht die das im Verhältnis
zu ALG II viel zu niedrige Arbeitseinkommen anprangert. Ob
aber die Arge jetzt die Unterstützung weniger kürzen sollte
ist eher zweifelhaft. Der Steuerzahler würde dann ja die
Arbeitgeber unterstützen weil die guten Gewissens
Ausbeuterlöhne zahlen können.
Und genau damit bringst du es auf den Punkt. Und jeder Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin in Deutschland tut gut sich dies einmal vor Augen zu halten. Nur ist eben nicht jeder dazu in der Lage, wenn er aus seinem Bankenturm aufs Volk herabsieht. Auch sehen und sehen ist Zweierlei.
ALGII in den bestehenden Formen ist die Einladung der Unternehmen Hungerlöhne zu zahlen. Und davon wird rege gebrauch gemacht. Allein die Zunahme der Ausbeutung über Leiharbeit, in denen der Leiharbeiter mit unter die Hälfte dessen verdient, was er vorher als Direktangestellter bekam ist dramatisch.
Deshalb bin ich für einen flächendeckenden Mindestlohn von 9 -
10 €.
Dieser könnte diese Entwicklung stoppen.
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Ich habe mich nicht zum Thema Mindestlohn etc. geäußert. Natürlich bin ich der Auffassung, dass jemand, der voll erwerbstätig ist, auch von seiner Arbeit leben können muss, ganz besonders dann, wenn er eine Ausbildung hat. Nur hat das eine mit dem anderen rein gar nichts zu tun!
Denn die Aufstockung eines Einkommens von 800 Euro gilt sowohl, wenn sie in Vollzeit erarbeitet wurde, als auch, wenn sie mit 10 Stunden-Woche und damit deutlich mehr Stundenlohn erarbeitet wurde.
Und das
liebe Pomeranze wie du richtig erkannt hast von Steuergelden!
Ich bin nicht deine liebe Pomeranze. In dem Ton kannst du mit dir selbst diskutieren!
LG Petra
Hallo Frosch,
nur mit dem Zusammenziehen ist das Amt nicht berechtigt, das Einkommen des Partner mit einzurechnen, dazu § 7 Abs.3 & 3a SGB II. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html).
Soviel dann zu der Stimmungsmache meiner Vorschreiber.
LG
Almut