Zusammen ziehen und Hartz 4 ?

Hallo,
habe wieder mal eine Frage .Folgendes Szenario:
Sie , 22 J, Hartz 4 Empfängerin , Ausbildungsplatz suchend , möchte mit ihrem Freund zusammenziehen .Er verdient ca. 1200 Euro netto . Die Miete würde ca. 400 Euro betragen . Der Freund hat auch noch private Kredite etc. zu zahlen . In wie weit würde sein Verdienst mit angerechnet ? Mit welcher Unterstützung könnte sie weiter rechnen oder bekäme sie gar nichts mehr ?
Danke für Eure Antworten
robbel

Tipp
Hallo robbel,

es gibt für diese fragen ein extre Brett, genau eine zeile unter diesem hier.

Ciao maxet-.

Hallo robbel,

bleiben also 800 Euro nach Abzug der Miete! Das würde ja für 2 reichen - Kredite interessieren da doch keinen.

Es wäre besser, der junge Mann mietet sich allein eine hübsche Wohnung und die Freundin „besucht“ ihn oft, bleibt aber ansonsten wo sie ist. Wenn das z.B. bei den Eltern in der Nähe ist, wäre das kein großes Problem. Sie muss schließlich als Arbeitslose täglich ihren Briefkasten kontrollieren (lassen :wink:).

Eine weitere Alternative: Wie wäre die Anmietung zweier kleiner Wohnungen Tür an Tür? Das ist natürlich nicht ganz leicht zu finden!

Wenn die Beiden einfach so zusammenziehen, freut sich nur das Amt und der junge Mann könnte auf die Idee kommen, sich zu fragen, ob andere Mädchen auf die Dauer nicht auch nett und vor allem preiswerter sind :frowning:.

Viele Grüße

Anne

Hallo Robbel
guckst du hier:
http://www.arbeitslosengeldii.de/
das ist der ALG II-Rechner.
Aber es sieht s e h r schwarz aus, dass SIE dann nochetwas bekommt.
Ich weiß nicht, ob es Sinn dieser Sache ist, dass sie ganz auf seine Knochen lebt.
Besser ist es wirklich, NICHT zusammen zu ziehen.
Früher zogen die Menschen ZUSAMMEN, um Geld zu sparen. Heute ziehen sie wieder auseinander! So weit ist es schon!
Gruß zaubermaus

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Früher zogen die Menschen ZUSAMMEN, um Geld zu sparen. Heute
ziehen sie wieder auseinander! So weit ist es schon!

Hallo,

heutzutage ziehen die Menschen aber nicht auseinander,
um Geld zu sparen, sondern um mehr staatliche Leistungen abzukassieren.

Gruß
Nelly

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Hallo,

würde ich so nicht sagen. Wenns Geld schon knapp ist, dann ziehen die Leutchen zusammen und einem wird dann das Geld ganz gestrichen, ich weiss ja nicht, bei wirklich empfindlichen Geldverlust. Es ist nicht Sinn der Sache, seinen Partner dann mit durchzufüttern. Klar, die Möglichkeit der Vereinnahmung der staatlichen Gelder besteht. Andersrum, warum lassen sich verheiratete Paare nach der Trennung nicht scheiden? Dreimal darfst du raten!

Gruß
André

Hallo,

heutzutage ziehen die Menschen aber nicht auseinander,
um Geld zu sparen, sondern um mehr staatliche
Leistungen abzukassieren.

Gruß
Nelly

Hallo!

Ich glaube in diesem Fall wird nicht auseinandergezogen, sondern überlegt, zusammenzuziehen. Meiner Meinung nach wäre eine Unterhaltsverpflichtung sehr schädlich für die junge Liebe und die Abhängigkeit von einem Mann nicht gut für die junge Frau.

Es ist wichtig, am Anfang des erwachsenen Lebens erst mal finanziell auf eigenen Beinen zu stehen! Und wenn es nicht möglich ist, jungen Leuten (auch wenn es längst nicht mehr so viele sind, wie z.B. in den 80ern) genügend Ausbildungsplätze anzubieten, damit sie überhaupt erst mal eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben, ist das schon schlimm genug. Aber sie dann auch noch zu verdächtigen, Sozialleistungen abkassieren zu wollen und die Partner zu Lebensunterhalt zu verdonnern - das finde ich, ist das Allerletzte!!

Wenn die deutsche Wirtschaft - obwohl versprochen - es nicht schafft, genügend Ausbildungsplätze anzubieten, sollte den unversorgt gebliebenen jungen Leuten angemessene Schulausbildungen angeboten werden und natürlich dann auch Bafög bzw. eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Somit wäre das „Sozialleistungen abkassieren“ dann wohl erledigt.

Aber den verdienenden Partner - u.U. gerade frisch verliebt - dazu zu verurteilen, gleich die ganze Verantwortung für seine Partnerin zu übernehmen (ohne die entsprechenden Steuervorteile aber inkl. Krankenversicherungsbeiträge!), halte ich für unverschämt. Das ist ja fast wie eine Zwangsheirat.

Viele Grüße

Anne

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Hallo robbel,
sie sollen zusammenziehen und das ganze als WG deklarieren. Zu diesem Sachverhalt gibt es mittlerweile mehrere Urteile, die dann eine Zahlungsverpflichtung des Mitbewohners ausschließen.

P

Hallo Pat!

sie sollen zusammenziehen und das ganze als WG deklarieren. Zu
diesem Sachverhalt gibt es mittlerweile mehrere Urteile, die
dann eine Zahlungsverpflichtung des Mitbewohners ausschließen.

Ja, weil eine Wohngemeinschaft (WG) etwas anderes als eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist. Es kommt aber vor, daß überprüft wird, ob es sich um eine WG oder eine BG handelt. An der Wohnungseinrichtung, etwa an einem gemeinsamen Bett, ist durchaus zu erkennen, welche Verhältnisse tatsächlich vorliegen. Rückforderung erschlichener Zahlungen und eine Anzeige können die Folgen sein. Deshalb halte ich es für keine gute Idee, eine BG als WG auszugeben. Es lebt sich auch nicht besonders unbeschwert, bei jedem Klingeln an der Tür Angst haben zu müssen, daß jemand zwecks Kontrolle kommt.

Gruß
Wolfgang

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Auch Hallo Pat!

Ich kann Wolfgang nur zustimmen.

Wenn geprüft wird, wird z.B. darauf geachtet, dass 2 mal Butter/Marmelade usw. im Kühlschrank ist, dass nicht ‚seine‘ Klamotten in ‚ihrem‘ Kleiderschrank hängen oder umgekehrt, dass 2 Stück Seife, Zahnbecher etc. vorhanden sind - sonst wird davon ausgegangen, dass es sich eben doch um eine BG handelt.

Gruß Carolin

Mein Gott Leute,
da will ne 22jährige mit ihrem Freund zusammenziehen. Das hab ich in dem Alter auch gemacht, nach nem Jahr bin ich wieder ausgezogen.
Da jetzt eine Bedarfsgemeinschaft zu sehen, ist doch etwas weit hergeholt.

Wie auch immer, ich kenne WGs mit gemeinsamen Kühlschrank und gemeinsamer Butter und Marmelade. Zur Not ein zweites Bett aufzustellen, so clever werden sie schon sein.

Ich bin im übrigen auch Steuerzahler bevor jetzt wieder die Aufschreie kommen.

Hallo!

Wobei man anmerken sollte, dass die Zulässigkeit solcher Hausbesuche umstritten ist. Ich denke, dass willkürliche verdachtsunabhängige Kontrollen jedenfalls unzulässig sind und man sich diese auch nicht gefallen lassen sollte. Wenn konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben bestehen, ist das etwas anderes.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass man sich nicht durch unrichtige Angaben bei der Behörde eine Leistung erschleichen darf. Das kann u.U. strafbar sein und ist m.E. auch moralisch nicht in Ordnung.

Gruß
Tom