Hallo
Inwiefern arbeiten die Arbeitsämter in der EU und Schweiz zusammen und auf welchen Gebieten gibt es einen Datenabgleich ? Wird bspw. die Ausstellung von E301/E303 Formularen zentral gespeichert ?
Beste Grüsse
Jade
Hallo
Inwiefern arbeiten die Arbeitsämter in der EU und Schweiz zusammen und auf welchen Gebieten gibt es einen Datenabgleich ? Wird bspw. die Ausstellung von E301/E303 Formularen zentral gespeichert ?
Beste Grüsse
Jade
Hallo,
also ich halte es für unwahrscheinlich, dass die die Daten abgleichen.
Aber der Ehrlichkeit halber würde ich natürlich nicht in der Schweiz einen Vollzeitjob machen und gleichzeitig ALG beziehen!
Danke für deinen Beitrag.
Freue mich über weitere Meinungen.
beste Grüsse
Jade
Hallo Jade,
Freue mich über weitere Meinungen.
vielleicht sagst du zuerst einmal, was Sache ist. Mit deinen bisherigen Angaben (es gab eigentlich ur eine Frage) kann man nichts anfangen.
Bist du Arbeitnehmer und wohnst in Deutschland, arbeitest aber als Grenzgänger in der Schweiz?
… und hast nebenher noch andere Sachen in Deutschland ‚laufen‘?
Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen.
Oder wie ist die Sachlage?
E 301 braucht man, wenn man im Ausland gearbeitet hat und in sein Heimatland zurückkommt, um z. B. dann in Deutschland wieder Arbeitslosengeld zu bekommen.
E 303 braucht man, um 3 Monate Arbeitslosengeld ins Ausland mitnehmen zu können, um sich dort vor Ort Arbeit zu suchen, den Schein gibt man beim dortigen Arbeitsamt ab und bekommt dann von dort sein Arbeitslosengeld, was dann der Höhe nach ungefähr dem entspricht, was man in Deutschland bekommen hätte.
Man muß aber nach 3 Monaten zurückkommen und sich wieder beim deutschen Arbeitsamt melden, sonst verfällt der gesamte restliche Anspruch auf Arbeitslostengeld
genaueres findest du auch hier:
http://www.mkschubert.de/gb/anspruch.html
beste Grüsse
Termid