Zusammenarbeit zumutbar ?

Hi!

Nein, aber nach dem geschilderten Fall, Vergewaltigung einer
9jährigen,

Wäre das so, hätte er keine 2 Jahre auf Bewährung…

Mit der Aussage sollte man zurückhaltender sein.
http://www.kinder-klagen-an.de/urteile.html
In den 80iger jahren erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel in dem geschildert wurde, dass der vergewaltigende Kindsvater von einem Münchner Gericht frei gesprochen wurde mit folgender Begründung des Richters:
Da die Ehefrau seit längerem verstorben war und der Vater mit der 12jährigen allein in der Wohnung lebte, befand sich der Vater im sexuellen Notstand.
Was weiter daraus wurde ist unbekannt. Es ist aber zu hoffen, dass in diesem Fall ein staatsanwaltlicher Revisionsantrag erfolgte
und, dass dieses Skandalurteil gekippt wurde.
ramses90

Gruß

Guido

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Eine Rechtsfrage hast du m.E. nicht gestellt. Ich nehme jetzt
einfach einmal an, du möchtest wissen, ob man sich gegen eine
solche Zusammenarbeit rechtlich wehren kann. So korrekt?
Andernfalls müsste man den Thread verschieben.

Hallo MOD,

die Frage war und ist, ob Kollegen bzw. besonders Kolleginnen sich weigern können bzw. es zumutbar ist, mit dem genannten Mann zusammen zu arbeiten.

Besonders bei Frauen, die selbst Kinder haben, stelle ich mir das sehr schwer vor.

Da mir zumindest teilweise bekannt ist, was er mit dem jungen Mädchen „gemacht“ hat (und einigen, wenigen anderen Kollegen auch), fällt es mir natürlich schwer, objektiv zu bleiben.

Gruß

Andreas

Hallo,

grundsätzlich ist das alleinige Sache des AG, wenn er im Betrieb (weiter-)beschäftigt. Gibt es evtl. einen BR/PR im Betrieb, haben diese Organe bei bestimmten Sachverhalten ein gesetzlich bestimmtes Mitbestimmungsrecht aber niemand sonst.
Wenn dieser Mensch rechtskräftig verurteilt ist - ganz egal, ob mit oder ohne Bewährung -, ist damit seine Schuld strafrechtlich verbüsst. Da mag man im Einzelfall das Urteil für unzureichend/unbefriedigend halten, es ist aber ein zentrales Instrument des Rechtsstaates.
Pranger und Strafe ohne Gerichtsverfahren sind aus gutem Grund abgeschafft und auch das sog. „gesunde Volksempfinden“ hat sich schon mehrfach als außerordentlich leicht verführbar und manipulierbar erwiesen.

Im Gegenteil, würden im o. a. Fall AN die Zusammenarbeit mit dem vorbestraften Kollegen verweigern, müssen die Verweigerer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen bis hin zur Kündigung.

UND DAS IST GUT SO !

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Angeblich 2 Jahre mit Bewährung für eine vollendete oder auch nur versuchte Vergewaltigung hört sich so unrealistisch an, daß es entweder so eine Internet-Sch…hausparole sein könnte oder aber eine der üblich superseriösen Schlagzeilen der Zeitung mit den großen Buchstaben für Sehbehinderte.

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Das Leben ist eine seltsame Spirale
Hi Ann,

Dass eine Parallel-Justiz im öffentlichen Dienst installiert
ist, wäre mir neu und würde mir Angst machen.

es gibt sie, was Meinungen und Gedankengut betrifft, seit Kurt Faller nicht mehr Lehrer ist.

Schöne Grüße

MM

Mit der Aussage sollte man zurückhaltender sein.

Es ist ein Unterschied, ob man unreflektiert irgendwelche Parolen durch die Gegend bölkt oder sich einfach mal mit vorhandenen Fakten begnügt.

In den 80iger jahren erschien in der Süddeutschen Zeitung ein
Artikel in dem geschildert wurde , dass der vergewaltigende
Kindsvater von einem Münchner Gericht frei gesprochen wurde
mit folgender Begründung des Richters:

Da die Ehefrau seit längerem verstorben war und der Vater mit
der 12jährigen allein in der Wohnung lebte, befand sich der
Vater im sexuellen Notstand.

Was weiter daraus wurde ist unbekannt. Es ist aber zu hoffen,
dass in diesem Fall ein staatsanwaltlicher Revisionsantrag
erfolgte

Reflektiere mal!

Kennst Du alle Fakten, die Beweislage und das Urteil im Volltext, oder berufst Du Dich gerade auf den Text über einen Artikel, der vor 20-30 Jahren mal in irgendeiner Zeitung stand (kennst Du wenigstens den Artikel in Gänze?)?

Gruß
Guido

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Hallo,

bin kein Christ und muss auch keine Kirchensteuern bezahlen. Aber dieses Schwarte (Bibel) hat was!:wink:

Johannes 8,7
Als sie hartnäckig weiterfragten, richtete er sich auf und sagte zu ihnen:
Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie.

Na, wieviele Steine würdest Du werfen KÖNNEN?

VG René

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Hallo!

Warum soll das nicht zumutbar sein, wenn keine Gefahr für die betoffenen Personen entsteht? Im Übrigen schadet es niemandem, sich mit diesem Aspekt einer Gesellschaft persönlich auseinandersetzen zu müssen. Alles andere heißt ja eigentlich: du bist böse, lös dich in Luft auf, ich erkläre solche Aspekte des Zusammenlebens als nicht vorhanden…

Gruß
Tom

Hallo!

Es ist auch nicht witzig, aber es ist zumutbar mit der Realität konfrontiert zu werden.

Ja und dann kommt noch das Problem der Strafprävention: Leute, die sexuell missbrauchen, wachen ja nicht irgendwann mal auf und sagen: heute bin ich mal böse und missbrauche eine Minderjährige, sondern so jemand ist einfach auf die eine oder andere Art geistesgestört, selbst wenn das jetzt nicht heißt, dass er schuldunfähig und frei von Verantwortung ist.

Da sag ich schon mal gern auch allgemein was dazu:
Gerade beim sexuellen Missbrauch verläuft ja die Debatte auf eine grausige Art und Weise - eine merkwürdige Zusammenrottung aus rechter Phrasendrescherei, politischem Populismus, Boulevarprimitivpresse und radikalen Feministinninninnen - und gemeinsam auf geistigem Primitivniveau werden dann Emotionen geschürt. Das wichtigste ist aber, dass man schon genau wissen muss, was passiert ist. Was hat der Täter gemacht, wo hat er denn wann hingegriffen und wie hat er dann genau noch zugeschlagen? Gaaanz wichtig ist, dass das möglichst im Detail breitgetreten wird, schließlich muss man ja genau wissen und es sich im Detail vorstellen können, worüber man sich so empört! Wen interessiert schon Natasch Kampusch, eigentlich niemanden, aber wie war das jetzt? Hat sie nun Sex mit ihrem Entführer gehabt oder nicht? Immerhin war sie ja jung, hübsch, unerfahren… da könnte doch… aber wirklich eine furchtbare Geschichte, wir brauchen mehr Strafen! - am besten bestrafen wir in der Öffentlichkeit, also zunächst wird öffentlich verlesen, was er genau getan hat und wie das war und dann eine öffentliche Strafe damit er sieht, wie unanständig das ist und was sich unter den anständigen Menschen gehört - mich kotzt das mehr an, als ein Priklopil, der ein Mädchen entführt hat, weil er nicht alle Tassen im Schrank hat, so tragisch das Einzelschicksal auch ist.

Wenn wir Menschen, die solche geistige Probleme haben und den Trieb zum Missbrauch verspüren nicht von vorneherein ausgrenzen würden, hätten sie eher die Möglichkeit, bevor etwas passiert, sich (z.B. einem Arzt gegenüber) zu outen und man könnte etwas machen. Nicht jeder mit solchen Problemen lebt seinen Drang auch aus. Das würde viel eher sexuellen Missbrauch verhindern, als zunächst zu warten bis was passiert, sich dann zu empören und dann nach der Strafe zu schreien.

Gruß
Tom

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Ugh.

Das Thema ist doch nur deshalb ein Thema, weil die Tat (btw, welche Bildzeitung liefert eigentlich Namen und sonstige Begleitumstände des Falles?) emotional so hoch besetzt ist. Mit einem verurteilten notorischen Ladendieb, einem Trickbetrüger oder einem Bankräuber zusammenzuarbeiten, wäre zwar vielleicht auch nicht der innigste Herzenswunsch der Kollega, aber bestimmt nicht sooo extrem, dass man nach allen möglichen zusätzlichen Strafen, Schutzmaßnahmen und allem möglichen Zeug rufen würde. Die Fraktion derer, die ihre eigenen Perversionen dadurch ausleben wollen, dass sie detaillierte Aufforderungen zum was-auch-immer-Abschneiden äußern, lasse ich mal ganz außen vor dabei.

Erstens: Der Mann ist von einem ordentlichen Gericht abgeurteilt und hat eine Strafe nach rechtsstaatlichen Prinzipien bekommen. Damit ist formal die Sache erledigt.
Zweitens: Die Wiedereingliederung verurteilter Straftäter ist, trotz aller „Dings-Ab-Bums-Ab-Wegschließenfürimmerundnochdreijahre“- undsoweiter- Geschreie, immer noch ein Staatsprinzip.
Drittens: Der Mann wird wohl nicht als Jugendamts-Sachbearbeiter oder in einer anderen Funktion eingesetzt sein, in der sein Vorleben eine direkte Auswirkung auf seinen Dienst haben könnte.

Was bleibt also? Das Unbehagen der Kollegen, mit „so einem“ arbeiten zu müssen. Und dieses Unbehagen werden sie wohl aushalten müssen, denn das Urteil lautete nicht auf vollständige Vernichtung der beruflichen und privaten Existenz (das wird in D erst dann ausgesprochen, wenn er Büroklammern entwendet). Andererseits ist niemand gezwungen, freundschaftliche oder sonstige Beziehungen zu dem Mann aufzubauen, und das muss wiederum dieser aushalten.

Im Umkehrschluss - also, wenn man davon ausgehen müsste, es sei unzumutbar, mit einem verurteilten Straftäter zusammenzuarbeiten - dürfte es kein anderes Strafmaß mehr geben als lebenslanges „Wegsperren“. Ja, und wer das will - ohne Betrachtung der Schwere des jeweiligen Vergehens - dem muss man das Wort Verhältnismäßigkeit auch nicht mehr erklären. Nur gut, dass wir keine Pharisäer sind …

Aga,
CBB

Von „niemandem“ hab ich nicht geschrieben - eventuell geht es den Arbeitgeber nämlich durchausetwas an. Einen wegen Bankraub vorbestraften möchte ich vielleicht nicht am Bankschalter stehen haben, eine Person die wegen Padophilie verurteilt ist, vielleicht nicht unbedingt im Kindergarten.

Aber einen Kollegen , der nun mal keine Personalverantwortung hat, den geht es sicher nichts an.

Kleiner Nachtrag
Hi nochmal,

Mit der Aussage sollte man zurückhaltender sein.

Es ist ein Unterschied, ob man unreflektiert irgendwelche
Parolen durch die Gegend bölkt oder sich einfach mal mit
vorhandenen Fakten begnügt.

Damit meinte ich übrigens nicht ramses, ich meinte damit den Aufbau der gesamten verlinkten Website, die irgendwo auf BILD-Niveau daherdümpelt.

Ich bin der Letzte, der irgendwein Verständnis für Straftäter aufbringt, welche sich (in welcher Form auch immer) an Kinder vergehen, nur sollte man sich vor einer Verurteilung genau informieren und nach einer Verurteilung damit klarkommen, dass eine verhängte Strafe dann genau das ist: Die verhängte Strafe!

Gruß
Guido

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Hallo,

wenn sich eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht intensiv mit dem Fall befasst haben, und eine Bewährungsstrafe für angemessen halten (die ich mir so gar nicht vor dem Hintergrund vollzogenen Geschlechtsverkehrs vorstellen kann, sondern die vermutlich eher in Richtung Ausziehen/Berührungen/Anzüglichkeiten gehen dürfte - aber die schmutzige Phantasie geht ja mit dem durchschnittlichen Bildzeitungsleser nur zu gerne durch), dann sollten Dritte, die sicherlich nicht die gerne mal hunderte Seiten Akten in solchen Fällen gelesen und Täter und Opfer sowie Zeugen nicht selbst im Gerichtssaal erlebt haben, sondern eigentlich nur den einen Schlusssatz unter der ganzen Geschichte kennen, akzeptieren, dass man dem Menschen tat- und schuldgerecht nicht die gesamte Existenz genommen hat, sondern ihm die Möglichkeit zur Bewährung eingeräumt hat. Und dazu gehört auch, nicht vorsätzlich in Frustsituationen durch nette Kollegen gestoßen zu werden, die ggf. weiteren Taten Vorschub leisten könnten.

Der beste Opferschutz - um den es solch „besorgten“ Menschen ja angeblich immer nur geht - würde in so einer Situation darin liegen, konstruktiv und helfend dem Täter gegenüber zu treten, und ihn nicht außergerichtlich aufgrund einer einzelnen Schlusszeile härter zu bestrafen, als dies eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht bei vollständiger Sachverhaltskenntnis für notwendig erachtet haben.

Und BTW: Es hält sich das hartnäckige Gerücht, dass auch Staatsanwälte und Strafrichter Kinder haben, und daher ganz sicher keine besonderen Sympathien einer solchen Tätergruppe entgegen bringen, und dieser leichtfertig Bewährungsstrafen nur deshalb verpassen, damit diese möglich schnell und einfach wieder Gelegenheit zu Folgetaten haben.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

die Problematik ist etwas komplexer, als ich sie hier darstellen kann. Würde ich weitere Fakten angeben, würde ich gegen meine Verschwiegenheitspflicht verstoßen, es wäre dann evtl. möglich, Rückschlüsse auf die betreffende Person zu ziehen.

Stand der Dinge ist, dass dieser Kollege z. Zt. nicht arbeitet. Aber es gibt jetzt schon Kollegen/Kolleginnen, die sagen, dass sie „mit so einem“ nicht zusammenarbeiten wollen. Auf keinen Fall direkt, also in einem Zimmer, aber auch nicht z. B. Abschnittsweise.

Ich möchte das Thema aber jetzt beenden, allerdings nicht, ohne allen, die geantwortet haben, zu danken.

Die Zukunft wird zeigen, was passiert.

Gruss

Andreas

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