Zusammenarbeit zumutbar ?

Hallo,

wäre es für die Kolleginnen und Kollegen im öff. Dienst zumutbar, mit einem Mann zusammen zu arbeiten, der rechtskräftig wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes verurteilt wurde (2 Jahre Bewährung) ?

Gruss

Andreas

Hallo,

wäre es für die Kolleginnen und Kollegen im öff. Dienst
zumutbar, mit einem Mann zusammen zu arbeiten, der
rechtskräftig wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes
verurteilt wurde (2 Jahre Bewährung) ?

Nein, selbstverständlich nicht. Jeder Vorbestrafte sollte sofort nach Verbüßung der Strafe auf eine einsame Insel verbannt werden.
Gruß
loderunner

p.s. Wer Ironie findet, darf sie behalten.

wäre es für die Kolleginnen und Kollegen im öff. Dienst
zumutbar, mit einem Mann zusammen zu arbeiten, der
rechtskräftig wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes
verurteilt wurde (2 Jahre Bewährung) ?

Hallo,
als Kinder eventuell nein. Aber hätten sie dann einen Arbeitsvertrag?
Grüße
Ulf

Da gibt es ein einfaches Mittel… selbst kündigen.

Denn das Vorleben des Kollegen geht denjenigen schlichtweg nichts an.

Hallo,

so witzig finde ich das nicht. Ich hätte Probleme, mit so einem Kerl zusammen in einem Zimmer zu sitzen, der eine 9-jährige gegen ihren Willen ge***** hat. Und es gibt mehrer Kollegen, denen es genauso geht.

Gruss

Andreas

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Jeder hat eine Chance verdient
Wie HighQ schon sagte, geht die Vergangenheit eines Mensche niemanden was an. Er hat seine Strafe verbüßt und hat nun das Recht, sich in seiner zweiten Chance zu bewähren. Und anstatt ihm Steine in den Weg zu legen, sollte man ihn unterstützen, dass er gesellschaftsfähig wird.

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Hallo Andreas,

Ich hätte Probleme, mit so einem Kerl zusammen in einem Zimmer zu sitzen, der eine 9-jährige gegen ihren Willen ge***** hat.

es gibt Leute die verwenden in so einem Fall das Wort " Missbrauch"

Du hast dich dafür entschieden im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer 9 jährigen das Wort " ge*** **" anzudeuten.

Selbst wenn du dir dabei nichts gedacht hast, hätte ich es besser gefunden du hättest ein anderes Wort dafür gewählt.

Gruß

Horst

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Hallo,

Er hat seine Strafe verbüßt

wo steht das?

Gruß, Niels

Hallo,

sorry, ich kam einfach nicht auf das Wort „Mißbrauch“.

Und nein, der Kollege hat die Strafe nicht verbüßt, das Urteil ist grade erst rechtskräftig.

Gruß

Andreas

Hallo Andreas,

sorry, ich kam einfach nicht auf das Wort „Mißbrauch“.

ich habe auch nicht geglaubt dass du es so gemeint hast wie es sich anhörte. Aber da es sich hier um ein hoch sensibles Thema handelt, sollte man schon auf die Wortwahl achten.

Gruß

Horst

Hast Recht, falsch gelesen. Er hat Bewährung. Das ändert jedoch nichts daran, dass man ihm diese Möglichkeit, sich zu bewähren geben sollte. So schwer das für den ein oder anderen sein mag. (Ich schließe mich da nicht aus)

Hallo,

wäre es für die Kolleginnen und Kollegen im öff. Dienst
zumutbar, mit einem Mann zusammen zu arbeiten, der
rechtskräftig wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes
verurteilt wurde (2 Jahre Bewährung) ?

Ich sag mal nein.

Was willst Du jetzt tun? klagen?

Das Leben ist kein Ponyhof …
… und der Öffentliche Dienst sicher auch nicht. Es wird einem unter anderem auch zugemutet mit Kollegen zusammenzuarbeiten, die ihre Frau schlagen, ihre Eltern haben verrotten lassen, ihre Geschwister um die Erbschaft betrogen haben oder ihren Schäferhund schlecht behandeln.

Dass eine Parallel-Justiz im öffentlichen Dienst installiert ist, wäre mir neu und würde mir Angst machen.

Hallo,

sorry, ich kam einfach nicht auf das Wort „Mißbrauch“.

Und nein, der Kollege hat die Strafe nicht verbüßt, das
Urteil ist grade erst rechtskräftig.

Hi, da fragt man sich doch, was das für ein Richter ist der, beim geschilderten Strafbestand, den Täter lediglich zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Mit solch einem Kerl im selben Raum sitzen zu müssen, ist wirklich das Letzte!
MfG ramses90

Gruß

Andreas

Hoi.

Aha, und wo wird man da fündig? TVÖD, BBG, Urteile???

Oder nur „Bauchgefühl“, aber immerhin das eines Experten…

Ciao
Garrett

Hallo,

ich schließe mich im Großen und Ganzen den Vorrednern an.
Hier geht es um ein persönlich, moralisches Begehren und nicht um ein rechtliches.

Möchte aber auch darauf hinweisen, dass „sex. Missbrauch“ ein breites Feld ist. Das kann von einer „unsittlichen Berührung“ bis hin zur Vergew… gehen.

Bei einer Strafe auf Bewährung kann ich mir nicht vorstellen, dass es um letzteres gegangen sein könnte.

Sicher das es hierbei um sexuellen und nicht „einfachen“ Missbrauch geht (also z.B. Kind geschlagen)?

Der Grad des „Missbrauches“ (bei Berührung) ist oftmals eine individuelle Einschätzung (bis zu einem bestimmten Punkt versteht sich).
Was der eine schon als Missbrauch ansieht, sehen andere als normales Verhalten in bestimmten Situationen.
Als Beispiel (damit nicht gleich alle die Keule schwingen): beim Turnunterricht die Hilfestellung bei bestimmten Übungen. Hier kann oftmals die genaue Handstellung des Hilfestellers nicht 100%ige korrekt sein (z.B. bei Sprungübungen). Da kann es passieren, dass aus Versehen mal die Brust berührt wird, oder ähnliches.

Ich sehe das nur dann als Missbrauch an, wenn der Hilfesteller dies wirklich mit der Absicht tut, sich selber einen sex. Kick zu holen.

Gruss

Hallo,

Hi, da fragt man sich doch, was das für ein Richter ist der,
beim geschilderten Strafbestand, den Täter lediglich zu 2
Jahren auf Bewährung verurteilt.

Ach, Du kennst den Fall?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Hi, da fragt man sich doch, was das für ein Richter ist der,
beim geschilderten Strafbestand, den Täter lediglich zu 2
Jahren auf Bewährung verurteilt.

Ach, Du kennst den Fall?

Nein, aber nach dem geschilderten Fall, Vergewaltigung einer 9jährigen, muss man sich schon fragen wie manche Richter zu einer derartigen Urteilsfindung kommen. Wäre dem Richter unter Gewaltanwendung Geld geklaut worden und diesen dabei auch noch verletzt, hätte der Täter sicherlich keine Bewährungsstrafe zu erwarten.
ramses90

Gruß

loderunner (ianal)

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Hi!

Nein, aber nach dem geschilderten Fall, Vergewaltigung einer
9jährigen,

Wäre das so, hätte er keine 2 Jahre auf Bewährung…

Gruß
Guido

[MOD] Rechtsfrage?
Eine Rechtsfrage hast du m.E. nicht gestellt. Ich nehme jetzt einfach einmal an, du möchtest wissen, ob man sich gegen eine solche Zusammenarbeit rechtlich wehren kann. So korrekt? Andernfalls müsste man den Thread verschieben.