was bietet sich in diesem Fall an:
A hat den Sprung in die Selbständigkeit gewagt (hauptberuflich). B ist Studentin und möchte sich nebenbei ein paar Euro verdienen und möchte ebenfalls ein Gewerbe anmelden.
Vielleicht solle ich dazu sagen, dass A und B zusammen wohnen, aber nicht verheiratet sind.
Nun möchten A und B eine kleine Hotline schalten, nach dem Motto: wenn sie x möchten drücken sie bitte die 1, wenn die y möchten, drücken sie bitte die 2. Die Themen lassen sich gut miteinander vereinbaren, sind aber trotzdem getrennt voneinander. Drückt der Kunde die 1, meldet sich A, bei 2 meldet sich B.
Soweit verständlich?
Können die beiden trotzdem unabhängig voneinander das Gewerbe (Einzelunternehmung) anmelden oder müssen sie aufgrund dieser Zusammenarbeit eine andere Geschäftsform wählen?
Eine Alternative wäre, wenn A die Studentin B einstellt… Allerdings könnte B bis zu 350 Euro einnehmen, ohne nur einen Cent Abgaben zu zahlen (stimmt’s?).
Beide machen den Job gleichzeitig. Vereinnahmen das Geld und leben beide gut davon.
Was noch?
Wenn ihr einnahmen um die 350 euro plant, lohnt sich allein die Bezahlung des zweiten Gewerbescheines nicht.
Warum denken alle Existenzgründer gleich sie müßten ein ganzes firmenkonglomerat eröffnen. Darüber denken Unternehmen erst nach wenn sie mehrere Millionen Umsatz machen.
Zudem wenn die Anwahl der Hotline´s von 2 Einzelunternehmen über einen Telefonanschluss läuft, werdet ihr Probleme haben, das zu argumentieren, daß das 2 Unternehmen sind. Und schon habt ihr den größten Tamtam. (Gemessen am Umsatz)
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mein Freund möchte neben der Hypnose auch Lebensberatung (für eine bestimmte Zielgruppe) am Telefon anbieten. Ich werde in der Berufsberatung tätig sein.
Natürlich möchte er mehr als 350 Euro Einnahmen haben. Ich hätte auch gerne mehr, da es aber bei mir neben dem Studium läuft, ist es ein netter Nebenverdienst, der ggf. ausgebaut werden kann.
Beide machen den Job gleichzeitig. Vereinnahmen das Geld und
leben beide gut davon.
Ähm, fällt es nicht auf, wenn ich das Telefon abnehme, ich aber offiziell weder angestellt bin, noch ein Gewerbe eröffnet habe? Das ist doch nicht im Sinne des Steuerrechts - oder?
Warum denken alle Existenzgründer gleich sie müßten ein ganzes
firmenkonglomerat eröffnen.
Von wollen kann hier nicht die Rede sein. Wir wollen bloß eine einfache und legale Regelung finden.
Für’s Telefon gibt es eine einfache Lösung:
Ihr nehmt einen ISDN-Anschluss.
Dann habt Ihr 3 Telefonnummern.
Verwendung: Gewerbe 1, Gewerbe 2, privat
Technik: Eine ISDN-Basisstation, 2 Mobilteile.
Mit so was kann man auch sehen und gegenüber dem FA nachweisen, wieviel für jeden der 3 Anteile vertelefoniert wurde.
Die Gewerbe sollte man sauber trennen, oder die Studentin anstellen.
sonst kann kaum nachgewiesen werden, ob die Studentin wirklich maximal 350 € Gewinn hat (z. B. wegen familienVersicherung bei der KK, Bafög, Kindergeld) http://www.klicktipps.de/gewerbe3.htm#studenten
Ähm, fällt es nicht auf, wenn ich das Telefon abnehme, xxx aber offiziell
weder angestellt ist, noch ein Gewerbe eröffnet habe?
Niemand kann an der Stimme hören, ob und wie jemand angestellt ist
Für’s Telefon gibt es eine einfache Lösung: Ihr nehmt einen :ISDN-Anschluss. Dann habt Ihr 3 Telefonnummern. Verwendung: Gewerbe :1, Gewerbe 2, privat
Nur hatten wir vor, eine kostenpflichtige Servicehotline zu schalten, um für die Beratung auch eine Bezahlung zu erhalten.
Dann verdoppeln sich die Einrichtungskosten und die monatliche Belastung.
Die Gewerbe sollte man sauber trennen, oder die Studentin
anstellen. sonst kann kaum nachgewiesen werden, ob die Studentin :wirklich maximal 350 € Gewinn hat
Ähm, fällt es nicht auf, wenn ich das Telefon abnehme, xxx aber offiziell
weder angestellt ist, noch ein Gewerbe eröffnet habe?
Niemand kann an der Stimme hören, ob und wie jemand angestellt ist
Da ich später diese Tätigkeit getrost in einem Lebenslauf angeben möchte und ich in der Werbung gern meinen Namen angeben würde, macht es schon Sinn entweder angestellt oder gewerblich tätig zu sein. Wenn ich nur gelegentlich das Telefon abnehmen und beraten würde und wir uns das Geld irgendwie teilen, wäre das doch nicht rechtens.
Vielleicht gibt es bei der Hotline die Möglichkeit die Einnahmen der Weiterschaltung 1 und 2 voneinander zu trennen. Das gehört aber in ein anderes Brett.
Irgendwie wissen wir immer noch nicht, wie wir die Hotline gemeinsam nutzen können, aber getrennt abrechnen…
Also was ich nicht verstehe, nutzt Ihr nur die gleiche
Telefonanlage oder arbeitet Ihr beide zusammen? Also Du
arbeitest für ihn in seinem Namen?
Wir würden beide nur die gleiche Telefonanlage nutzen. So wäre es am besten. Jeder macht dann sein Thema für sich, wir kommen uns nicht in die Quere. Ich kenne mich in seinem Bereich nicht so aus und er sich nicht in meinem. Finanziell bekommen wir das schon gerecht geteilt.
Falls man dies aus der steuerrechtlichen Sicht (das war meine Frage) nicht voneinander trennen kann, dann würde er mich halt einstellen und ich würde dann trotzdem wie o.g. eigenständig in meinen Bereich arbeiten.
Dürfen wir also zusammen eine Hotline führen, obwohl jeder eigenständig tätig ist?
Wie würde man es mit den monatlichen Kosten für die Telefonanlage logisch und legal teilen? (intern ist es kein Problem)
Also grundsätzlich kann Dein Freund Dir (als Geschäftspartner oder Privatperson) eine Rechnung stellen über die Telefonkosten.
Die Frage, die Du stellst, ist aber sehr viel komplexer. Es geht nicht nur um Steuerrecht. Das ist Dir scheinbar nicht klar. Ich empfehle Kurse zur Existenzgründung an der IHK, VHS u.ä.
Ein wichtiger Punkt ist z.B. wer das Geld vereinnahmt. Dein Freund publiziert also seine Telnr. und nimmt Geld von Kunden.
Also grundsätzlich kann Dein Freund Dir (als Geschäftspartner
oder Privatperson) eine Rechnung stellen über die Telefonkosten.
Wenn sich dann von technischer Seite die Einnahmen auf der Rechnung trennen lassen, sehe ich kein Problem mehr.
Die Frage, die Du stellst, ist aber sehr viel komplexer. Es
geht nicht nur um Steuerrecht. Das ist Dir scheinbar nicht klar.
Nein, vielleicht kannst du mir das aber kurz erläutern…
Ich bin Studentin, beziehe kein Bafög, bin über meine Eltern krankenversichert und beziehe Kindergeld. Neben meinem Studium kann ich Einnahmen von 350 Euro haben, ohne Krankenversicherung zahlen zu müssen. Bin ich darüber, muss ich um die 50 Euro zahlen, wenn ich nicht mehr als 20 Std. / Woche arbeite. Das Kindergeld wird bei dieser Summe nicht angegriffen.
Bei Einnahmen von etwa 4200 Euro im Jahr bin ich Umsatzsteuer (Kleinunternehmer) und Gewerbesteuer befreit.
Was habe ich vergessen?
Ein wichtiger Punkt ist z.B. wer das Geld vereinnahmt.
Dein Freund publiziert also seine Telnr. und nimmt Geld von Kunden.
Wie wirst Du das machen?
Das hängt noch etwas mit der technischen Seite zusammen, was noch nicht ganz geklärt ist. Davon hängt dann auch die Rechnung ab. Ob eine getrennte Vergütung (zwei Rechnungen) vom Anbieter möglich ist, konnte noch nicht beantwortet werden. Eine getrennte Abrechnung auf einer Rechnung wird wohl möglich sein.
Was das publizieren angeht: je nach Situation
-> beide Beratungsbereiche - unsere beiden Namen - gemeinsame Telefonnummer
-> ein Beratungsbereich - der jeweilige Name - gemeinsame Telefonnummer
Hi, ich mußte jetzt echt lachen, weil mit jedem Posting wird es komplizierter…
Also grundsätzlich kann Dein Freund Dir (als Geschäftspartner
oder Privatperson) eine Rechnung stellen über die Telefonkosten.
Wenn sich dann von technischer Seite die Einnahmen auf der
Rechnung trennen lassen, sehe ich kein Problem mehr.
Das ist egal, ob man das auf der Rechnung sieht. Dein Freund kann Dir ja grundsätzlich alles mögliche berechnen. Er könnte Dir auch eine Pauschale berechnen usw.
Ganz generell gesagt:
Schon wenn zwei Leute nach außen sichtbar zusammenarbeiten sind sie eine BGB-Gesellschaft. Das ist haftungsrechtlich interessant im Gegensatz zu einer Bürogemeinschaft.
Gewerbetreibender ist der, der die Leistung anbietet und das Geld vereinnahmt. Es ist also schon wichtig, wer was inseriert und anbietet. Das sollte man genau planen.
Ob eine getrennte Vergütung (zwei Rechnungen) vom
Anbieter möglich ist, konnte noch nicht beantwortet werden.
Äh, jetzt kommt auch noch ein Anbieter ins Spiel???
Ist das so ein Sammelportal für Beratung, Kartenlegen usw.? Verlangen die keine MwSt. vom Anrufer? Zahlen die Euch den Betrag MIT MwSt.?
Wenn ja, dann solltet Ihr gut überlegen, ob Ihr die Regelung ohne MwSt. wählt.
Was das publizieren angeht: je nach Situation
Wie gesagt, DAS ist entscheidend. Lieber noch mal genau planen!
ich muss Markus recht geben. Du machst immer komplizierter.
die Lösung:
Dein Freund betreibt die gesamte Firma und tritt nach außen als der Selbständige auf.
du bist Teilzeitangestellt und erhältst von ihm im Monat deine 350 Euro, oder was auch immer du verdienen darfst.
Das nach eurer Telefonüberwachung tatsächlich von dir verdiente Geld, läßt er dann in die gemeinsame Haushaltskasse einfließen. (wenn sie wissen, was ich meine)
Allerdings läuten bei mir alle Alarmglocken: wie willst du Lebensberatung am Telefon anbieten, wenn du so einen einfachen Sachverhalt nicht mal klar darstellen kannst?
gruss
(ja ich weiss, ich krieg wieder ne gelbe Karte, wegen ungehöriger Anmerkungen)