Hallo Leute,gibt es schon Erfahrungen zu folgendem Problem!
Ich bin Existenzgründer,habe eine Zierwasseranlage (vergleichbar mit Zimmerbrunnen) entwickelt,als Gebrauchsmuster angemeldet und lasse diese von einer Herstellerfirma bauen.Die Firma ist gerade beim Prototypenbau.Die Vermarktung übernehme komplett ich,die Herstellung und Versand die Firma.Die Zahlungsabwicklung soll auch die Firma machen.Ich erhalte Provisionen.
Nun meine konkrete Frage!Es muß ein "Zusammenarbeitsvertrag "geschlossen werden,was muß ich da besonders beachten bzw. gehört unbedingt hinein?
Gruß Jürgen!
hi Jürgen,
(bist ja schon ganz schön weit
),
voirab, ich weis nicht so recht ob die konstellation die du gewählt hast ganz so gut ist, aber zu mindest kannst du dich voll auf den vertrieb konzentrieren,
so wie du das beschrieben hast ist das ein klassischer handelsvertretervertrag (muster hab ich da oder gibt es bei jeder ihk o.ä.), der zweck eines hv ist es „im eigenen Namen auf fremde rechnung“ etwas zu verkaufen/ vertreiben etc., jetz mal so ganz grob nicht ins detail gedacht, da du ja eigentümer des patentes bist, kann das ganze ja niemand anderes ohne deine einwiligung bauen, du bekommst also immer etwas, wenn die firma sich deiner dienste nicht mehr bedienen will oder kann oder was auch immer,
fragt sich jetzt erstmal was passiert mit den kunden, die werden dann von jemanden anders bedient (im falle das du nicht mehr verkaufst), und derjenige bekommt dann prov., hm wäre ne klausel mit kundenschutz im HVV wohl nicht schlecht, andererseits kanst du ja durch die fertigungsvergabe steurn wer nun was herstellen vertreiben kann,
also so wie ich das jetzt mal grob sehe, eine einfacher handelsvertretervertrag mit x% prov. vom umsatz etc., evtl .noch gestaffelt nach umsatzhöhe, weil wenn du viel verkaufst hat dein hersteller ja weniger gesamtkosten pro stck. etc.,
allerdings mal die frage: wie hast du das mit dem hersteller vertraglich geregelt?
weil der HVV ist wohl das einfachste an der ganzen sache. hattest du da prof. hilfe (ra, ihk, notar, patenamt)? der herstellungs-, vertriebs-, abrechungsvertrag ist da wohl weitaus schwieriger gewesen.
uwe
Hallo Uwe!
Du hast wohl meinen Beitrag vor einiger Zeit gelesen!Also mit meinem Hersteller hatte ich bisher nur mündliche Absprachen,wir hatten vereinbart, wenn das Modell fertig ist macht er mir einen Preisvorschlag und ich stimme dem zu oder auch nicht.Bei Zustimmung soll ein Vertrag geschlossen werden indem die Herstellung,Vertrieb und Abrechnug geregelt sind.Ich würde mal sagen, dann ist ein Handelsvertretervertrag nicht mehr notwendig.
Gruß Jürgen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also dabei gehste baden, wenn ich Provision als Provision sehe (4 - 12 % vom Warenwert).
- Es ist dein Produkt
- Du machst den Markt
- Der Rest ist Lohnarbeit
also siehst du, wer an dem ding das meiste verdienen sollte:
Ich denk einfach mal ins Blaue.
-
Den Hersteller verpflichten, daß er keine Produkte für sich oder andere herstellt, die in irgendeiner Form Ähnlichkeit mit Deinem Produkt haben. Simple Auftragsvergabe mit Kontingent/Mindestabnahme etc. gekoppelt. Liefervertrag mit Kündigungsbedingungen.
-
Offenlegung der Kalkulation des Herstellers.
-
Preiskontrolle des Endproduktes:
- reine Lohnkosten
- reine Materialkosten
- Kalkulationszuschlag Hersteller
- Zuschlag für Versand und Verpackung und Rechnungsstellung
(Prüfen, ob selbermachen nicht billiger ist) - Handel-Handelsspanne mindestens 35% auf den Erstehungspreis ab Werk!
- darauf Rabattstaffeln und Vertreibssonderkosten für Großabnehmer und Sonto aufrechnen.
- Gründung einer Vertriebsfirma
(sonst bist du wirklich nur HV, so kannst du wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten einer Firma nutzen, wei entwicklungskosten für neue Produkte etc.)
Nur so hast du Dein Produkt in der Hand und DU verdienst damit Geld und nicht nur die, die zuarbeiten!!!
gruss
winkel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Leute,gibt es schon Erfahrungen zu folgendem Problem!
Ich bin Existenzgründer,habe eine Zierwasseranlage
(vergleichbar mit Zimmerbrunnen) entwickelt,als
Gebrauchsmuster angemeldet und lasse diese von einer
Herstellerfirma bauen.Die Firma ist gerade beim
Prototypenbau.Die Vermarktung übernehme komplett ich,die
Herstellung und Versand die Firma.Die Zahlungsabwicklung soll
auch die Firma machen.Ich erhalte Provisionen.
Nun meine konkrete Frage!Es muß ein "Zusammenarbeitsvertrag
"geschlossen werden,was muß ich da besonders beachten bzw.
gehört unbedingt hinein?
Gruß Jürgen!Hallo!
Deine Ausführungen sind überlegenswert.Noch habe ich alle Optionen offen.Die Gedanken an eine eigene Vertriebsfirma hatte ich auch schon.
Gruß Jürgen!
Also dabei gehste baden, wenn ich Provision als Provision sehe
(4 - 12 % vom Warenwert).
- Es ist dein Produkt
- Du machst den Markt
- Der Rest ist Lohnarbeit
also siehst du, wer an dem ding das meiste verdienen sollte:
Ich denk einfach mal ins Blaue.
Den Hersteller verpflichten, daß er keine Produkte für sich
oder andere herstellt, die in irgendeiner Form Ähnlichkeit mit
Deinem Produkt haben. Simple Auftragsvergabe mit
Kontingent/Mindestabnahme etc. gekoppelt. Liefervertrag mit
Kündigungsbedingungen.Offenlegung der Kalkulation des Herstellers.
Preiskontrolle des Endproduktes:
- reine Lohnkosten
- reine Materialkosten
- Kalkulationszuschlag Hersteller
- Zuschlag für Versand und Verpackung und Rechnungsstellung
(Prüfen, ob selbermachen nicht billiger ist)- Handel-Handelsspanne mindestens 35% auf den Erstehungspreis
ab Werk!- darauf Rabattstaffeln und Vertreibssonderkosten für
Großabnehmer und Sonto aufrechnen.- Gründung einer Vertriebsfirma
(sonst bist du wirklich nur HV, so kannst du wesentlich mehr
Gestaltungsmöglichkeiten einer Firma nutzen, wei
entwicklungskosten für neue Produkte etc.)Nur so hast du Dein Produkt in der Hand und DU verdienst damit
Geld und nicht nur die, die zuarbeiten!!!gruss
winkel
Ich vermute, dass es bei dem Geschäft um Deine Existenz geht und nicht nur um ein Hobby oder eine Laune - wenn dem so ist, solltest Du schleunigst einen Rechtsanwalt mit dem Entwurf eines Vertrages beauftragen, der Deine Rechtsstellung und künftige Einnahmen sichert. Die „Diskussion“ hier im Brett kann zwar nützliche Denkanstösse und Ideen geben, aber vorgenanntes nicht ersetzen.