Zusammenfassende Meldung

Seit Anfang 2010 gelten die Meldepflichten gemäß Paragraf 18a Umsatzsteuergesetz auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen, bei denen der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Umsatzsteuer schuldet.
Wie sieht es aber mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie den USA aus?
Muss man dann auch eine „Zusammenfassende Meldung“ abgeben?

Angenommen ein freiberuflicher Grafiker arbeitet fuer eine Firma in den USA. Lieferungen sind digitale Bilder.
Waere die auftragsgebende Firma ein EU-Mitgliedsstaat, dann muesste der Grafiker doch eine „Zusammenfassende Meldung“ an das Bundeszentralamt für Steuern schicken?
Aber wie sieht es in dem Fall aus, wenn die Firma ihren Sitz nicht in der EU hat?
Muss der Grafiker dann keine „Zusammenfassende Meldung“ abgeben?

Vielen Dank

Servus,

der maßgebliche Absatz heißt:

2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Zusammenfassende Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Angaben nach Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 zu machen hat.

Jetzt nehme ich mal die für Deine Frage nicht relevanten Teile des Textes raus und bringe ein paar Unterstreichungen an, und dann steht da:

2) Der Unternehmer hat nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, ausgeführt hat, eine Zusammenfassende Meldung zu übermitteln.

So. Jetzt stellt sich die Frage, ob eine sonstige Leistung, die für einen Auftraggeber aus den USA ausgeführt worden ist, im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtig ist, und ob ein Auftraggeber aus den USA in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig ist und die USt auf die empfangene Leistung dort schuldet.

Soweit klar jetzt?

Schöne Grüße

MM