Zusammenfassende Meldung - kurze Frage

hallo,

ich habe eine kurze Frage zur ZM. Was glaubt ihr, was richtig ist: muß man die ZM abgeben, wenn man steuerfreie Ware (jetzt mal abgesehen von den Ausnahmeregelungen wie Autos usw) aus der EU EINFÜHRT oder AUSFÜHRT?
Oder sollte man sie gar in beiden Fällen abgeben?

Ich verstehe nämlich folgenden Satz nicht ganz:

„Meldepflichtig sind Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben. Dies gilt nicht für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Abs. 1 UStG.“

IMHO sind nur die Exporte gemeint, oder?

Danke und Gruß
Marlene

Bedeutung der Lieferung für ZM
Hi !

IMHO sind nur die Exporte gemeint, oder?

genau so ist es

BARUL76

.