Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
Ich bin nun seit einiger Zeit selbständig im Bereich Transportvermittlung. Ich habe ein Schreiben vom Bundesamt für Finanzen erhalten und wurde zur Abgabe der ZM über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergem. Dreickecksgeschäfte aufgefordet. Ich arbeite im Augenblick nur mit einem Unternehmen hier in Deutschland zusammen. Dieses möchte ihre Waren von A nach B transportiert haben. Ich rufe dazu einen Unternehmer an, der die Ware abholt und abliefert. Zu 95% geht es nach Afrika und der Rest nach Frankreich.
Auf den Antwortbögen des Bundesamtes f. Finanzen muß nun eine UST-IdNr. angegeben werden (USt-IdNr des Erwerbers/Unternehmrs in einem anderen Mitgliedstaat). Ich habe aber nur die Nr. meines Auftraggebers aus Deutschland, da ich ja mit der Kunden meines Kunden gar nichts zutun habe. Und der Kunde in Afrika wird sowieso keine UStIdNr.haben. Den Kunden in Frankreich kenne ich nicht und schreibe ihm auch keine Rechnung. Ich habe nur eine Lieferadresse für meinen Transport-Unternehmer.
wenn Du diese nicht sehr schwierige Frage im Steuerbrett stellst, wo sie hingehört, und die Regeln beachtest, die nicht bloß im Steuerbrett gelten: Beratung und Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten ist bloß StB und WP erlaubt, aber abstrakt am Beispiel diskutieren dürfen wir alles: Dann kriegst Du flotte und nützliche Stellungnahmen zu der vorgelegten Frage.
Die kleine Anstrengung, wie man die Geschichte als allgemein gehaltenes Exempel formuliert, muss ich allerdings schon Dir überlassen.
in Deinem theoretischen Fall eines Transport-Vermittlungs-Unternehmens würde ich das Schreiben des FA an das FA zurückschicken mit dem Text, dass ich als Vermittler von Transportleistungen nicht selber transportiere, und die von mir vermittelten Transportunternehmen auch nur transportieren, aber nicht die Hersteller der transportierten Waren sind, und ich daher in dem zugeschickten Fragebogen keine Angaben zu machen habe.
Das FA würde mir dann schon Näheres erläutern, wenn es anderer Ansicht wäre.
WB
dem Finanzamt ist die ZM erstmal ganz egal. Es findet eine Abstimmung zwischen den beim Bundesamt für Finanzen vorliegenden ZM mit den in der USt-Jahreserklärung bei den FÄ gemachten Angaben statt, aber diese Abstimmung kennt Toleranzbereiche (die ich, auch wenn ich sie präzise kennen würde, nicht veröffentlichen würde).
Die Fragen Vermittlung und Herstellung spielen bei der ZM keine Rolle. Es spielt lediglich eine Rolle, ob der Unternehmer, der eine ZM vorlegen muss, innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt hat oder nicht.
Wer als Fuhrunternehmer, Frachtführer, Spediteur, Vermittler von Transporten sonstige Leistungen erbringt, führt damit keine innergemeinschaftlichen Lieferungen aus.
Zur Abgabe von ZM wird jeder Unternehmer aufgefordert, der eine USt-ID-Nummer erhalten hat. Bei der Aufforderung zur Abgabe ist formularmäßig (wie bei der Anforderung von Steuererklärungen) die Möglichkeit vorgegeben, dass der Unternehmer in zwei Zeilen schreibt, warum er nicht zur Abgabe der ZM verpflichtet ist.
Wenn man dieses tut und ganz schlicht in zwei Zeilen schreibt, dass man keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeführt hat, sondern die USt-ID-Nummer zu anderen Zwecken benötigt, trägt man dazu bei, den viel beschumpfenen Verwaltungsapparat nicht noch weiter durch langwierige Telefonsitzungen oder gar persönliche Überfälle aufzublasen.