Hallo Community,
ist es erlaubt, selbst geschriebene Zusammenfassung von Büchern im Internet zu veröffentlichen?
Nehmen wir mal an, es gäbe da z.B. ein Buch über Psychologie mit einem Umfang von 1000 Seiten. Jemand hätte nun die - für ihn - wesentlichen Inhalte auf 20 Seiten zusammengefasst und würde dies nun weiterreichen. Sicherlich wird an der einen oder anderen Stelle auch ein wörtliches Zitat oder eine Abschrift eines Schaubilds sein, ohne extra Bemerkung.
Ist das illegal? Wie wäre es, wenn irgendwo auf der Seite vermerkt wäre, dass sämtliche Inhalte - lediglich zusammengefasst und aufbereitet von einem Dritten - aus dem Buch XY stammen?
Vielen vielen Dank und LG! 
Hallo!
ist es erlaubt, selbst geschriebene Zusammenfassung von
Büchern im Internet zu veröffentlichen?
Ja. Geschützt ist die Form, nicht der Inhalt.
Nehmen wir mal an, es gäbe da z.B. ein Buch über Psychologie
mit einem Umfang von 1000 Seiten. Jemand hätte nun die - für
ihn - wesentlichen Inhalte auf 20 Seiten zusammengefasst und
würde dies nun weiterreichen.
An der Universität eine häufig praktizierte Übung. Nernnt sich „Exzerpt“: http://de.wikipedia.org/wiki/Exzerpt
Ist das illegal?
Nein.
Wie wäre es, wenn irgendwo auf der Seite
vermerkt wäre, dass sämtliche Inhalte - lediglich
zusammengefasst und aufbereitet von einem Dritten - aus dem
Buch XY stammen?
Hinweise haben grundsätzlich keinerlei Einfluß auf das Urheberrecht. Was illegal ist, wird auch durch reinen Hinweis nicht legal.
Gruß,
Max
Der Antworte stimme ich zu. Vielen Dank dafür.
Aber stimmt die Antwort auch noch, wenn man einzelne Bruchstücke zitiert, ohne dies kenntlich zu machen? Bzw. ändert sich die Antwort, wenn gleichzeitig ein „genereller Verweis“ auf eine Leitquelle gemacht wird?..
Aber stimmt die Antwort auch noch, wenn man einzelne
Bruchstücke zitiert, ohne dies kenntlich zu machen?
Ein Zitat sollte immer identifizierbar sein. Wenn der Text als Exzerpt eines einzigen Buches, muss man nicht jedesmal dazuschreiben, daß das aus diesem Buch ist - ich würde aber trotzdem die exakte Fundstellre angeben (Seitenzahl)
Bzw.
ändert sich die Antwort, wenn gleichzeitig ein „genereller
Verweis“ auf eine Leitquelle gemacht wird?..
„Leitquelle“ hört sich eher an, als wolle man verschleiern, daß es ein Exzerpt ist. Rechtlich vermutlich ok, wissenschaftlich nicht.
Lg,
M.