Hi,
ist es gesetzlich bzgl. Copyright erlaubt, dass ich in einen Buch den Inhalt eines anderen Buches zusammenzufassen, ohne den betreffenden Autor um Erlaubnis zu bitten?
Bspw. möchte ich mehre Bücher, die jeweils ca. 300 Seiten haben, auf ca. je 10 Seiten zusammenfassen. Müsste ich jedesmal den Verleger/ Autor/ Verlag anschreiben oder reicht es aus Autor, Verlag, ISBN, Buchtitel als Quellenangabe zu nennen?
Besten Danke im Voraus. LG
asdf
Hallo Zusammen,
ich möchte ergänzen: für den Privatgebrauch ergibt sich sowieso kein Problem. Bei wissenschaftlichem Arbeiten (den Anspruch sollte eine Zusammenfassung erheben) sollte m.E. auf die Zitierung geachtet werden - schon allein wegen der Nachvollziehbarkeit - welche Textpassagen geistige Eigenleistung sind und welche eben aus dem Werk zitiert wurden.
Ich schließe mich meinem Vor-Schreiber an und verweise auf das UrhG - insbesondere in den 6. Abschnitt (und hier §§ 49ff): http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#…
Grüße
who_knows