Ist es grundsätzlich erlaubt Zusammenfassungen von Büchern gewerblich zu vertreiben, wenn die Quellen angegeben sind?
Oder greift man damit in das Urheberrecht o.ä. ein
Gruß
Hallo Alonzo,
Zusammenfassungen im Sinne von kurzer Inhaltsbeschreibung verstoßen nicht gegen das Urhebergesetz. Sie sind sogar bei jeder Buchbesprechung üblich.
Die Zusammenfassung muss allerdings schon eine eigene Arbeit sein. Klappentexte abschreiben oder eben aus oben erwähnten Buchbesprechungen verstößt natürlich gegen die Rechte der jeweiligen Autoren.
Gruß!
Horst
Hallo!
Unterscheiden muss man m.E. auch zwischen einer „Buchbesprechung“, die auf einer eigenen geistigen Arbeit aufbaut und einer „Zusammenfassung“, welche den Inhalt nur in verkürzter Form - aber mit den gleichen Worten des Originals - wiedergibt.
Gruß
Falke
Mit anderen Worten:
Erarbeite ich mir die meiner Meinung nach wichtigsten Aussagen eines „Fachbuches“, gebe diese mit eigenen Worten wieder, biete das zum Kauf an, habe ich gegen kein Gesetzt verstoßen!?
Können in diesem Text/Buch auch Zeichnungen aus der Quelle sein, wenn die Quelle unter der Zeichnung erwänt ist?
Zweites dürfte dann wohl verboten sein!?
Hallo Alonzo,
wenn es Zeichnungen von einem lebenden Grafiker sind, gelten hier natürlich wieder dessen Urheberrechte.
Aus dem Schneider wäre man sowohl bei der ursprünglichen Frage als auch bei dieser, wenn es sich um Werke handelt, bei denen das Urheberrecht nicht mehr greift, also die Schaffenden bereits mehr als 70 Jahre tot sind.
Ansonsten ein klares Nein.
Gruß!
Horst