hallo,
die Maler Gmbh M und die Putzerfirma P (einzelfirma, eingetragen im HR) wollen zukünftig gemeinsame sache machen.
P hat grundbesitz im BV, M ist erst 2013 gegründet und damit noch steuerlich wenig verhaftet mit stillen reserven usw.
folgende variante schwebt vor:
- betriebsverpachtung der P an die M gmbh
- P kauft 50% der anteile an der M gmbh -> danach 50/50 anteile
- der einzelunternehmer P wird nachher (mit) GF der M gmbh
- M gmbh wird umbenannt
geht dem?
gibt es hier fallstricke insbesondere bez. der stillen reserven in der P?
gruß inder