Zusammenhang - Abgelstungssteuer - Grenzsteuersatz

Hallo zusammen,

angenommen man (single) hat einen durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 20% und einen Grenzsteuersatz von über 25%. Zudem sei noch angenommen, das die Kapitalerträge größer als 801Euro im Jahr gewesen sind.

Demnach wurden für alle Kapitalerträge über 801Euro 25% Abgelstungssteuer (AGS) + Solidaritätszuschlag abgeführt.

Lohnt es sich nun bei der Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen, da der durchschnittliche Einkommensteuersatz unter den 25% AGS liegt? Oder lohnt es sich nicht, da hier der Grenzsteuersatz maßgeblich ist, der ja eh über 25% und damit auch über dem Zinsatz der AGS liegt?

Über Infos würde ich mich riesig freuen.

Danke

Gruß, Kandaules

Hi !

Für die Vergleichsberechnung wird *theoretisch* auf den Grenzsteuersatz abgestellt. In der Praxis wird aber üblicherweise mit ganz konkreten Zahlen (EURO-Beträge) und nicht mit Prozenten in Steuersätzen gerechnet. Dies erleichtert schlussendlich die Bearbeitung ungemein.

BARUL76

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Danke für die Antwort.

Wenn man davon ausgeht, dass der gesamte Freibetrag in Höhe von 801 Euro erschöpft ist und darüber hinaus noch mehr Kapitalerträge erwirtschaftet wurden, zudem der Grenzsteuersatz jenseits der 30% liegt, so kann man anhand dieser Betrachtung doch eine sichere Aussage tätigen. Auch ohne absolute Beträge - oder sehe ich das falsch?

Hi !

so kann man anhand dieser Betrachtung doch eine sichere Aussage tätigen.

ja. Man kann in dem Fall sagen, dass der Ansatz der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu einer höheren Steuerlast als den bisher einbehaltenen 25% führt. Wie hoch diese Mehrbelastung allerdings ist, läßt sich nur mit absoluten Zahlen ermitteln.

Daneben kann es möglicherweise aber auch für außersteuerliche Zwecke von Bedeutung sein, dass man seine Zinseinkünfte dem Fiskus erklärt, damit man irgendwelche anderen Vorteile erhält/Nachteile nicht erleidet.

Eine einfache Antwort „richtig vs. falsch“ kann es daher nie geben, weil ebend immer aller Umstände eines Falles zu berücksichtigen sind und nicht immer nur der steuerliche Aspekt.

BARUL76

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Danke für die Antwort.