Hallo,
mich interessieren Antworten im Bereich Zusammenhang bestimmter Fragen mit einer gerichtlichen Fragestellung unter Bezugnahme eines psychol. Gutachters.
In einem Sorgerechtsverfahren stellt das Gericht folgende Fragen:
- Welches Elternteil ist am ehesten in der Lage. Paar-und Elternebende zu trennen?
- Welches Elternteil ist am ehesten in der Lage, sich auf die objektiven Kindesinteressen einzustellen?
- Welches Elternteil ist am ehesten in der Lage, die Bindung des Kindes an beide Elternteule zu tolerieren und aufrechtzuerhalten?
Der Gutachter stellt daraufhin den Eltern folgende Fragen:
- Geburtsort und - Datum des Elternteiles (ET)
- Alter, Beziehungsstatus der Eltern des ET, Geschwister
- Ort des Aufwuches des ETs, „Ausbildungsverlauf“ inkl. Kindergarten
- Derzeitiger Berufsstatus des ET
- Hochzeitsdatum der ETs
- Verlauf, Dauer der Schwangerschaft mit dem Kind
- Größe und Gewicht des Kindes bei der Geburt
- Neugeborenengelbsucht: Ja/nein
- gestilltes Kinder oder Flasche?
- Kinderkrankheiten des Kindes
Welchen Zusammenhang haben die (besonders 6.bis 10.)Fragen des Gutachters mit der gerichtlichen Fragestellung?
MfG
Bori
Hallo Bori,
eines vorweg: ich bin kein Gutachter und kein Rechtsanwalt!!! Du erfährst hier meine ganz persönliche Meinung.
Die Fragestellung des Gerichts kann ich nachvollziehen und finde sie angemessen und sinnvoll. Außer vielleicht die dritte Frage, denn die Bindung des Kindes an beide Elternteile darf nicht toleriert sondern muss unterstützt werden.
Was die Fragen des Gutachters angeht…naja. Wenn es um meine Kinder gehen würde, dann würde ich den Gutachter ablehnen, falls das überhaupt geht. Es hört sich danach an, das Gutachten auf die besondere Bindung zur Mutter zu stützen und somit das Sorgerecht per se der Mutter zuzusprechen. Das halte ich für antiquiert, ist aber -wie gesagt- meine ganz persönliche Meinung.
Schade, das es überhaupt zu einem Sorgerechtsverfahren gekommen ist. Es ist besser, wenn die Eltern sich außergerichtlich einigen würden.
Da ich keine Abhandlung zu diesen Thema schreiben möchte, welche sicherlich zu einer eigenen Diskussion führt, soll es das zunächst gewesen sein.
LG Ralf E.
Hallo,
ich schließe mich Ralfs Antwort an, d.h. ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Fragen des Gerichts und die Fragestellungen des Gutachters. Es hört sich eher nach einem Amnesebogen beim Arzt an.
Viele Grüße