Hallo!
Ich würde gerne den Zusammenhang zwischen:
*Gesellschaftsform (Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft)
*Einkunftsart (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit/ Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
*Firmenbucheintragung (ja/nein)
*Betriebsgröße nach BAO (über bzw. unter Buchführungsgrenzen §125 BAO)
*Einkunftsermittlung (nach §5, §4(1), §4(3))
*Kaufmannseigenschaft (Vollkaufmann/Minderkaufmann
Meine Annahme für Kapitalgesellschaften:
* Muss Firmenbucheintragung --> Vollkaufmann -->nach HGB Buchführungspflicht --> §5 Gewinnermittlung (Betriebsgrößenunabhängig) prinzipiell immer Einkünfte aus Gewerbebetrieben
Meine 2 möglichen Annahme für Personengesellschaften:
*Nach HGB muss ebenfalls eine Firmenbucheintragung erfolgen (Ausnahme GesBR)–> prinzipiell Behandlung wie bei Kapitalgesellschaft mit der Ausnahme dass auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (je nach Tätigkeit) sein können.
*Ausnahmen davon sind die eingetragenen Erwerbsgesellschaften (OEG,KEG) so wie eine nicht eingetragene Personengesellschaft.
Var.1: Unterschreiten der BAO-Grenzen:–>Minderkaufmann --> Einnahmen/Ausgaben Rechnung bzw. freiwillig $4(1) Ermittlung–>
Einkunftsart je nach Tätigkeit.
Var.2: Überschreiten der BAO-Grenzen:–> Vollkaufmann–> §5 Ermittler --> Einkünfte je nach Tätigkeit
Welche Fragen bei mir auftauchen:
* Wie kann es sein dass eine Personengesellschaft nicht im Firmenbuch eingetragen ist?
* Laut Lehrbuch gibt es bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit keinen §5 Ermittler - stimmt das?
* Gibt es auch Kapitalgesellschaften mit anderen Einkünften als Einkünfte aus Gewerbebetrieben?
* Ist es für im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften nicht auch möglich eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung zu führen bzw. den Gewinn nach § 4(1) zu ermitteln, wenn sie die BAO-Grenzen nicht überschreiten?
Hoffe es kann mir jemand helfen!Vielen Dank!
Lg
Victoria