Zusammenhang Inventurwert - Besteuerung?

Hallo,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und komme auch mit Google gerade nicht weiter:

Wie ist der Zusammenhang vom Inventurwert z.B. eines Ladens mit seiner Besteuerung? Kann man dies irgendwo nachlesen, denn ich vermute, dass da natürlich auch die Geschäftsform eine Rolle spielt.

Ich würde gerne wissen, in welcher Größenordnung sich der Unterschied bei der Steuerhöhe bewegt z.B. wenn ein Inventurwert bei 100.000€ oder bei 80.0000€ liegt.

Sollte die Frage nicht klar oder zu weit formuliert sein, freue ich mich über Rückfragen!

Danke für Hilfe!
Blubb

Lieber Blubb,

ich weiß nicht wie es den anderen Mitgliedern geht - jedoch kann ich mit der vorliegenden Schilderung eines etwaigen Problems nicht genug anfangen, als dass ich mich zu dem Sachverhalt konstruktiv äußere.

Ich frag einfach mal drauf los:

  • Welche Steuer?
  • Nachlesen: §§ 4 und 5 EStG / §§ 238 ff. HGB

Ich würde gerne wissen, in welcher Größenordnung sich der Unterschied bei der Steuerhöhe bewegt z.B. wenn ein Inventurwert bei 100.000€ oder bei 80.0000€ liegt

Bitte genauer ausführen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Wie ist der Zusammenhang vom Inventurwert z.B. eines Ladens
mit seiner Besteuerung?

Erstmal gibt es so direkt keinen Zusammenhang.

Aber in Abhängigkeit der Gewinnermittlungform ist es entscheidend, wie sich der Inventurbestand vom Anfang des Wirtschaftsjahres bis zum Ende desselben entwickelt hat.

Kann man dies irgendwo nachlesen, denn
ich vermute, daß da natürlich auch die Geschäftsform eine
Rolle spielt.

Ja, im EStG - § 4 Abs. 1

Wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, dann ist der Inventurbestand grundsätzlich ohne Einfluß auf den Gewinn.

Ich würde gerne wissen, in welcher Größenordnung sich der
Unterschied bei der Steuerhöhe bewegt z.B. wenn ein
Inventurwert bei 100.000€ oder bei 80.0000€ liegt.

Das kommt auf die Gesellschaftsform an. Bei Kapitalgesellschaften z. B. wäre es ein Unterschied von 15% auf die Differenz von 20.000 Euro, also 3.000 Euro, zuzüglich SolZ und GewSt. Gesamtsteuerunterschied rund 30% auf 20.000 Euro, also rund 6.000 Euro. (Ist von der Höhe der kommunalen GewSt abhängig, sie ist bundesweit nicht einheitlich.)

Vorgenanntes natürlich nur in Jahren, in welchen überhaupt ausreichend Gewinn erzielt wird. Logisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald