Wie ist der Zusammenhang vom Inventurwert z.B. eines Ladens
mit seiner Besteuerung?
Erstmal gibt es so direkt keinen Zusammenhang.
Aber in Abhängigkeit der Gewinnermittlungform ist es entscheidend, wie sich der Inventurbestand vom Anfang des Wirtschaftsjahres bis zum Ende desselben entwickelt hat.
Kann man dies irgendwo nachlesen, denn
ich vermute, daß da natürlich auch die Geschäftsform eine
Rolle spielt.
Ja, im EStG - § 4 Abs. 1
Wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, dann ist der Inventurbestand grundsätzlich ohne Einfluß auf den Gewinn.
Ich würde gerne wissen, in welcher Größenordnung sich der
Unterschied bei der Steuerhöhe bewegt z.B. wenn ein
Inventurwert bei 100.000€ oder bei 80.0000€ liegt.
Das kommt auf die Gesellschaftsform an. Bei Kapitalgesellschaften z. B. wäre es ein Unterschied von 15% auf die Differenz von 20.000 Euro, also 3.000 Euro, zuzüglich SolZ und GewSt. Gesamtsteuerunterschied rund 30% auf 20.000 Euro, also rund 6.000 Euro. (Ist von der Höhe der kommunalen GewSt abhängig, sie ist bundesweit nicht einheitlich.)
Vorgenanntes natürlich nur in Jahren, in welchen überhaupt ausreichend Gewinn erzielt wird. Logisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald