Zusammenhang Wohnfläche/ Nutzfläche und deren Berechnung

Hallo Fachleute,
ich stehe vor dem Problem, das ich bei einem ererbten Haus zur Ermitlung der Erbschaftssteuer beim Finanzamt die Nuztfläche eines Hauses angeben muss.
Es gibt für das Haus Baujahr 1903 keiine Unterlagen., so dass ich hier nicht recht weiter weiss.
Das Haus ist mit zwei Wohnungen a 90 und 100 Qadratmetern voll vermietet. Dabei gehören Teile des Kellers und der Dachboden nicht zu den Mieteanteilen. Ein Stallgebäude ans Haus anschliessend wird auch nur von mir genutzt.

Was also ist die Nutzfläche??? Wie berechne ich diese? -Es gibt einen gemeinsamen Eingangsbereich für beide Mieter und einen Treppenaufgang zur oberen Etage, die nicht zu den Wohnungsgrößen gerechnet sind. Ebenso sind von den Mietern nutzbare Kellerabteile nicht zur Quadratmeterzahl addiert.

Ich hoffe auf Eure qualifizierten Antworten und bedanke mich für Eure Mühe.

Beste Grüße aus dem Harz

Bernd

Länge mal Breite ist die Fläche

…ja, das hatte ich auch schon gegoogelt.
Laut Aussage der Sachbearbeiterin des Finanzamtes gehören aber Flure, Böden, Keller, Treppenhäuser zur Nutzfläche.

Was vermietet ist und zu den Wohnungen gehört und was nicht, hatte ich beschrieben.

Faktisch möchte ich natürlich nicht zu viel angeben um kein Geld zu verschenken, ebenso aber auch absolut korrekte Angaben machen um mit sicherheit im rechtlich grünen Bereich zu sein.

Ein grosses „?“.

Grüße, Bernd

Ja, es wird doch auch nur eine m² Angabe benötigt, die Addition aus Wohn und Nutzfläche. Nur Nebengebäude wie Stall oder Garage werden nicht berücksichtigt.
So steht es zu „Zeile 3“ im Anleitungsbogen.

Also musst Du das ganze Haus vermessen lassen, wenn Du es nicht selbst machen kannst oder keine Pläne hast muss halt einen Baufachmann beauftragen der vor Ort das Aufmaß anfertigt.

laut diesen Link wird das ganze so berechnet

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/wohnflchenberechnung.html

Vermute mal, dass du für die Einkünfte aus Vermietung so oder so bald einen Steuerberater benötigst, daher kannst du diese Frage ihn gleich mitstellen.

Bitte teile uns die Antwort mit.

Wieso sollte man einen Steuerberater benötigen, nur weil man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat?

Da der Fragestelleder sicherlich nicht die Kenntnnisse hat welche kosten man bei der EÜR wie Abschreibungen gelten machen kann, oder wie die Betriebskosten Vorauszahlungen und die Abrechnung der Betriebskosten dort zu berücksichtigen sind.

Das ist keine Wissenschaft und ganz bequem für jeden mittelmäßig begabten Menschen zu Fuß zu erledigen, wenn man nicht gerade einen Wohnblock mit 200 Parteien sein Eigen nennt. Falls man sich das allein nicht zutraut, kann man aber auch eine Software verwenden, die einen ganz bequem durch die Steuererklärung führt. Gibt’s z.B. für rd. 25 Euro bei https://www.steuertipps.de/

… da auch ich mich für mittelmässig begabt halte, habe ich um nicht an der falschen Stelle zu sparen zunächst einen Steuerberater beauftragt. (Letzte Steuererklärung meines verstorbenen Onkels, Nachlassteuererklärung)
Dieser fordrte mich auf, nach dem er die Nachlassteuererklärung abgegeben hatte noch die Wohn und Nutzflächen nach zu reichen, das das FA diese benötige, nicht nur die Quadratmeterzahl der Wohnungen.
Wie und was man da berechnet, konnte er mir bislang nicht mitteilen. Seine nachfrage beim FA ergab wie von mir geschrieben, die Aussage mit Fluren, Kellerräumen, Treppenhäusern, etc. als Nutzfläche. Das Internet spricht anderes.
Nunmehr habe ich den Berater aufgefordert, mir schriftlich mit zu teilen, was ich genau tun soll. (Den Steuerberater wechseln, den ich natürlich schon bezahlt habe???)

genervte, aber freundliche Grüße

Bernd

Es geht um dieses Formblatt und die zugehörige Anleitung ?
https://verwaltung.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/adc/adc448f3-68b4-731d-b637-72b417c0cf46,22222222-2222-2222-2222-222222222222

Und was ist da noch unklar ?

Zeile 5: Wohn-und Nutzfläche des Gesamtobjektes, der davon vermietete Teil kommt als extra Wert dazu.

Das kann doch weder so schwer sein zu ermitteln noch zu verstehen was gemeint ist.

MfG
duck313

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Laut diesem Link geht es um die WOHNfläche. Hier im Thread geht es um die NUTZfläche. Sollte das nicht ein wenig unterschiedlich sein?