Zusammenhang zwischen Vorsorgepauschale und Höchst

Hallo zusammen!

Ist folgende Vermutung richtig:

Vorwegabzug + Grundhöchtbetrag + hälftiger Höchstbetrag = Vorsorgepauschale?

THX im Voraus.

Hallo Alex,

falsches Board aber Vermutung richtig. Hier nochmal detailliert:

Die Vorsorgepauschale beträgt 20 % vom Arbeitslohn,
höchstens jedoch
3.068 EUR abzüglich 16 % des Arbeitslohns
zuzüglich bis zu
1.334 EUR, soweit der Teilbetrag gemäß 1. überschritten wird
zuzüglich bis zu
667 EUR, soweit die Teilbeträge gemäß 1. und 2. überschritten werden.
Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer wie Beamte, Berufssoldaten, Gesellschafter-Geschäftsführer etc. erhalten nur eine Vorsorgepauschale in Höhe von 20 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 1.134 EUR.
Für Verheiratete verdoppeln sich jeweils die Zahlen.

Gruß
michael

Danke für die Antwort!

Eine kleine Frage hätte ich da noch.
Warum gibt es dann eine Vorsorgepauschale, wenn man doch genau so gut mit den Höchstbeiträgen rechnen kann? Wann kommt also dann nur die Vorsorgepauschale zum Tragen und wann nur die Höchstbeiträge?