Zusammenlebend - was bedeutet das?

Hallo
mein Partner und ich wollen im Juli 2008 zusammen ziehen.

Bei Versicherungen kann man angeben „zusammenlebend“.

Wuerde das auf uns zutreffen wenn wir beide in der Wohnung gemeldet sind aber nicht verheiratet sind??

Noch was…mein Partner ist Amerikaner. Er wird erst 2009 zu mir ziehen und erst ab dann in unserer Wohnung gemeldet sein.

Er besucht mich jedoch in 2008 fuer 2 Monate und wohnt dann auch in unserer gemeinsamen Wohnung.

Muss man denn ueberhaupt hier gemeldet sein oder kann ich die Versicherung fuer zusammenlebende auch schon im Juli 2008 machen?

Vielen Dank fuer evtl. Antworten!!

Hallo, Wenn Sie zusammen ziehen schließen Sie ein Familien PHV und erfassen Sie sich und ihren Partner im Antrag. Sie können auch früher die PHV abschließen, aber Vorsicht „Auslandsdeckung?!“ lassen Sie sich hierzu beraten.

Mfg Sven Stöffler

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