meine Partnerin und ich leben unverheiratet in einer Wohnung seit paar Jahren zusammen.
Können wir eigentlich z.B. Rechtschutz, Privathaftpflicht (und was noch ?) zusammenlegen. Übrigens sind wir nicht beide an dieser einen Adresse gemeldet.
Können wir eigentlich z.B. Rechtschutz, Privathaftpflicht (und
was noch ?) zusammenlegen.
Hausrat geht auch noch. Wenn Ihr unverheiratet zusammenlebt, würde ich der Versicherung den Namen des Partners mit Geburtsdatum mitteilen und um Eintrag in die Police bitten. Das sollte klappen.
aus Sicht der Versicherung ist die eheähnliche Gemeinschaft durch den gemeinsamen Haushalt begründet. Wer wo gemeldet ist mag aus verwaltungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sein, die Versicherungen fragen jedoch nicht danach.
aus Sicht der Versicherung ist die eheähnliche Gemeinschaft
durch den gemeinsamen Haushalt begründet. Wer wo gemeldet ist
mag aus verwaltungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sein, die
Versicherungen fragen jedoch nicht danach.
Steht das so in dem Vertrag?
Steht das so in Euren Verträgen??
Nein, dann solltest Du darüber nachdenken, ob die Versicherer hier vertragswidrige Regelkulanz erbringen.
Was wer wann tut ist egal - es geht um den inhalt des Vertrages???
Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht gegeben sein, wenn einer noch woanders gemeldet ist, es sei er ahtte noch nicht die Zeit und uverzügliches Handeln ist noch nicht verletzt oder es ist ausdrücklich so vereinbart!
Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht gegeben sein, wenn
einer noch woanders gemeldet ist, es sei er ahtte noch nicht
Da hat Dich das Leben aber längst überholt. Sogar eine eheliche Gemeinschaft kann vorliegen, ohne das beide Eheleute am gleichen Ort gemeldet sind.
Für die Versicherung ist entscheidend ob ein gemeinsamer Haushalt vorhanden ist, der zumindest zeitweise gemeinsam genutzt wird. In Zeiten mit erhöhten Mobilitätsanforderungen für Berufstätige geht es wohl auch nicht mehr anders.