Zusammenlegen von Vers. bei Unverheirateten

Hallo,

meine Partnerin und ich leben unverheiratet in einer Wohnung seit paar Jahren zusammen.
Können wir eigentlich z.B. Rechtschutz, Privathaftpflicht (und was noch ?) zusammenlegen. Übrigens sind wir nicht beide an dieser einen Adresse gemeldet.

Danke
jwd

Können wir eigentlich z.B. Rechtschutz, Privathaftpflicht (und
was noch ?) zusammenlegen.

Hausrat geht auch noch. Wenn Ihr unverheiratet zusammenlebt, würde ich der Versicherung den Namen des Partners mit Geburtsdatum mitteilen und um Eintrag in die Police bitten. Das sollte klappen.

Übrigens sind wir nicht beide an
dieser einen Adresse gemeldet.

und damit keine eheähnliche Gemeinschaft.

Das müsst Ihr ändern!

Dann geht das was der Kollege sagt.

Beide Versicherer anschreiben - informieren und um Aufhebung des jüngeren Vertrages bitten. Die Versicherer klären dann untereinander!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

und damit keine eheähnliche Gemeinschaft.

aus Sicht der Versicherung ist die eheähnliche Gemeinschaft durch den gemeinsamen Haushalt begründet. Wer wo gemeldet ist mag aus verwaltungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sein, die Versicherungen fragen jedoch nicht danach.

Gruß

Nordlicht

aus Sicht der Versicherung ist die eheähnliche Gemeinschaft
durch den gemeinsamen Haushalt begründet. Wer wo gemeldet ist
mag aus verwaltungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sein, die
Versicherungen fragen jedoch nicht danach.

Steht das so in dem Vertrag?

Steht das so in Euren Verträgen??

Nein, dann solltest Du darüber nachdenken, ob die Versicherer hier vertragswidrige Regelkulanz erbringen.

Was wer wann tut ist egal - es geht um den inhalt des Vertrages???

Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht gegeben sein, wenn einer noch woanders gemeldet ist, es sei er ahtte noch nicht die Zeit und uverzügliches Handeln ist noch nicht verletzt oder es ist ausdrücklich so vereinbart!

Thorulf Müller

Eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht gegeben sein, wenn
einer noch woanders gemeldet ist, es sei er ahtte noch nicht

Da hat Dich das Leben aber längst überholt. Sogar eine eheliche Gemeinschaft kann vorliegen, ohne das beide Eheleute am gleichen Ort gemeldet sind.

Für die Versicherung ist entscheidend ob ein gemeinsamer Haushalt vorhanden ist, der zumindest zeitweise gemeinsam genutzt wird. In Zeiten mit erhöhten Mobilitätsanforderungen für Berufstätige geht es wohl auch nicht mehr anders.

Für Deine Versicherung ist es so - als Ausschließlichkeitsvertreter solltest Du nicht für andere Gesellschaften reden, o.k.!

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