Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich habe eine DG-Wohnung erworben, welche früher mal in 2 Dachböden unterteilt war (80m² und 50m²). Mir liegt lediglich eine Baugenehmigung aus 2003 vor, wo der 80m² Dachboden als Wohneigentum umgebaut wurde.
Mittlerweile wurde aber auch der kleinere Dachboden vom Vorbesitzer umgebaut und als Wohnfläche genutzt. Eine Abgeschlossenheitserklärung liegt auch vor und beide Wohnungen (Nr. 23 und 24) wurden zu einer Wohneinheit zusammengelegt.
In der Abgeschlossenheitserklärung steht aber, das nicht geprüft wurde ob rechtliche Genehmigungen für den Umbau vorliegen.
Kann das Bauamt jetzt Probleme machen?
Im Prinzip nutze ich ja die Wohnung mit 80m² Wohnfläche und zudem nutze ich auch (da auch rechtlich mir zugehörig) den Dachboden II (50m²) als Wohnfläche, indem ich dort 2 Räume mit Gipswänden gebildet habe.
Es handelt sich ja nicht um eine bauliche Veränderung.
Kann mir da jemand helfen ob ich bzw. mein Vorbesitzer beim Bauamt irgendwas verschlafen hat?
Mein interessierter Käufer fragt nämlich jetzt nach einer „neuen“ Baugenehmigung, da in der alten der kleine Dachboden noch als Dachboden deklariert war.