Danke für die Antwort,
ein Existenzgründerkurs ist in der Tat noch nicht besucht worden. Ich habe bisher versucht mich im Internet schlau zu machen, wo ich auch auf das Wort „Partnerschaftsgesellschaft“ gestoßen bin, als Zusammenschluss von Freiberuflern.Unter anderem mit folgender Definition: „Die Partnerschaft ist nach § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.“
Ich habe die Frage auch im Forum gestellt, und zum Beispiel folgende Antwort erhalten:
ist ein Zusammenschluss von 2 oder mehreren Übersetzern
automatisch eine Partnerschaftsgesellschaft oder gibt es da
noch andere Möglichkeiten?
Och, z.B. Bürogemeinschaft.
Muss ein Zusammenschluss von
Freiberuflern überhaupt gewerblich angemeldet werden?
Im Gegenteil, er kann gar nicht gewerblich angemeldet werden, denn Freiberufler üben als solche ja gerade kein Gewerbe aus.
beste Grüße,
Mario