Zusammenschluss Ü

Hallo,

ist ein Zusammenschluss von 2 oder mehreren Übersetzern automatisch eine Partnerschaftsgesellschaft oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Muss ein Zusammenschluss von Freiberuflern überhaupt gewerblich angemeldet werden?
Angenommen zwei Übersetzer würden gerne zusammen weiterarbeiten um an größere Aufträge zu kommen, wo müssen sie sich gewerblich melden (wenn überhaupt) und was ist die beste Lösung?

Hallo, ich habe mit meinem Mann eine Agentur. Wir sind beide Freiberufler mit einer eigenen Steuernummer.
Jeder ist für sich beim Finanzamt gemeldet, sonst nichts.
Das ist sehr unkompliziert, aber evtl gibt es für Euch auch eine bessere Lösung. Da hilft nur ein Steuerberater, der kann - rechtzeitig gefragt - viel Geld und Mühe sparen.
Viele Grüße
Kathrin

Danke für deine Antwort Katrin,

im Prinzip wollten wir das auch so machen, dass wir uns als zwei Freiberufler selbstständig machen, das Problem bzw. unsere Frage an der Sache ist, dass über eine gemeinsame Internetseite doch schnell klar wird, das wir zusammenarbeiten und nicht jeder für sich. Stellt das ein Problem dar oder wie ging das bei euch?

beste Grüße,
Mario

Hallo,
sorry. da kann ich leider nicht helfen.

Am besten du fragst einen Anwalt.

Re: Als Übersetzer selbständig machen

Die Antwort, die sich mir unmittelbar aufdrängt:

Bitte unbedingt mit den wirtschaftsjuristischen, steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen der Selbstständigkeit gründlich vertraut machen. Ist notwendig!
Und scheint hier noch vollkommen zu fehlen: das Wort
„Paternerschaftsgesellschaft“ gibt es überhaupt nicht.

Konkret hier:

  1. Übersetzer sind Freiberufler, Anmeldung daher nur beim Finanzamt bzw. mit der nächsten Steuererklärung.

  2. Für jeden Zusammenschluss erst mal Innenverhältnis schriftlich klären. Hört sich zwar nicht nach Honeymoon an,
    hilft aber (schon beim Selbstorganisieren) ungemein. Rechtliche Formen von Zusammenschlüssen bzw. Nicht-Zusammenschlüssen (=normales Verhältnis als Unterauftragnehmer)
    werden in jedem Existenzgründerkurs bis zum Erbrechen durchgekaut. (Die Mail klingt nicht so, als ob das schon geschehen wäre.)
    Hinweis: ein Zusammenschluss kann per definitionem kein „Freiberufler“ sein.

Danke für die Antwort,
ein Existenzgründerkurs ist in der Tat noch nicht besucht worden. Ich habe bisher versucht mich im Internet schlau zu machen, wo ich auch auf das Wort „Partnerschaftsgesellschaft“ gestoßen bin, als Zusammenschluss von Freiberuflern.Unter anderem mit folgender Definition: „Die Partnerschaft ist nach § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.“

Ich habe die Frage auch im Forum gestellt, und zum Beispiel folgende Antwort erhalten:

ist ein Zusammenschluss von 2 oder mehreren Übersetzern
automatisch eine Partnerschaftsgesellschaft oder gibt es da
noch andere Möglichkeiten?

Och, z.B. Bürogemeinschaft.

Muss ein Zusammenschluss von
Freiberuflern überhaupt gewerblich angemeldet werden?

Im Gegenteil, er kann gar nicht gewerblich angemeldet werden, denn Freiberufler üben als solche ja gerade kein Gewerbe aus.

beste Grüße,
Mario

Lieber Mario,

danke für deine Anfrage - ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht kann Dir ein Anruf/Anfrage bei einem etablierten übersetzungsbüro schnell Klarheit geben. Da gibt es bestimmt einen Interessensverband für Übersetzer, der fachkundig Auskunft geben kann.

Liebe Grüße
Perette

Danke, wieder was dazugelernt.
Das PartGG stammt aus der Zeit nach meiner Gründung :smile:

Möglichkeiten gibt es zu Dutzenden:

  • Personengesellschaften: Partnerschaft, BGB-Gesellschaft
  • inländische Kapitalgeselschaften (Gmbh, KG, AG, …)
  • ausländische Kapitalgesellschaften (Ltd, …)

Ein Zusammenschluss von Freiberuflern kann kein Freiberufler sein, wird also zu irgendeiner Gesellschaftsform und diese ist
dann nach den Regeln für diese Gesellschaftsform zu behandeln.
Ausnahme evtl. PartGG.

Eine Alternative wäre ein Vertrag zwischen Freiberuflern, dann kann der Freiberuflerstatus erhalten bleiben. Was das PartGG in dieser Hinsicht bietet, weiß ich nicht.

Am besten vorher den eigenen Willen klären und dann aus den übrig bleibenden Alternativen die passendste Gesellschaftsform heraussuchen (übliche Gesichtspunkte: Haftung, Namensführung, Innenverhältnis, Steuer, Eigenkapitalbedarf usw., unübliche Gesichtspunkte: Ehescheidung usw.)

danke für eure Hilfe, ich habe versucht die Frage nochmal anders zu formulieren:

Wenn man in der öffentlichkeit als „übersetzer-team“ auftritt, zum Beispiel auf einer Homepage, um an größere Aufträge zu kommen, ist es zwingend notwending sich gewerblich zu melden (wie oben schon besprochen) oder reicht ein Vertrag unter den Partnern der Gruppe.

Hallo Mario,
das ist bei uns sogar mehr als offensichtlich, da wir den gemeinsamen Nachnamen haben, und über die Webseite sowieso.
Das ist weder für Kunden noch für das Finanzamt ein
Problem. Bei Freiberuflern ist das durchaus üblich, ich kenne einige. Begründen kann man das mit „Synergie-Effekten“, bei uns zB. bin ich Ingenieurin, mein Mann Designer. Wir rechnen wegen der Gewerbesteuer getrennt ab, damit nur einer von uns beiden Gewerbesteuerpflichtig ist. Wenn ihr nur Honorare abrechnet, spielt das keine Rolle. Aber es ist durchaus hilfreich, wenn m,an sich in so einer Bürogemeinschaft auch mal gegenseitig eine Rechnung schreiben kann…
Viele Grüße
Kathrin

um das also eindeutig zu machen:
Ihr habt beschlossen gemeinsam weiterzuarbeiten, habt euch eine Internetseite zugelegt und angefangen zu arbeiten.

besten dank für deine Antworten,

Mario

Hallo Mario
aus meiner Sicht reicht ein privater Vertrag zwischen beiden oder mehreren Übersetzern, um die Arbeit aufzeunehmen. Sobald sich aus der Kooperation ein lukratives Geschäft entwickelt sollte macn sich Gedanken über weitere Schritte wie Bildung einer Gesellschaft und Anmeldung im Handelsregister machen.
Ich hoffe, diese Info ist von Interesse.
Schöne Grüsse
Matthias Holzmann

Danke für die Antwort Matthias,

wie werden das jetzt auch so handhaben das wir einen Vertrag zwischen den Partnern aufsetzen.
Wo ist denn die Grenze zwischen Kooperation und lukrativem Geschäft bzw. ab wann ist die Anmeldung im Handelsregister zwingend?

Hallo Mario
es gibt da keine festgesetzte Grenze. Sobald aber das Einkommen pro Kopf über Euro 1.500.- ansteigt (nach Abzug aller Kosten) pro Monat und über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten, sollte man sich Gedanken über eine Bildung einer Gesellschaft machen.
Schöne Grüsse
Matthias Holzmann

yep :wink:

also ich glaube wir haben erst zusammen gearbeitet und dann die Webseite gemacht.
Du kannst Dir ja das Impressum von unserer Webseite anschauen www.kr-ask-a.de, da stehen unsere beiden Steuernummern, ansonsten ist auf der Seite nur
unsere Agentur präsent.

Viel Erfolg (übrigens: das Finanzamt hat Auskunftspflicht und meistens sind die dort auch sehr freundlich - ich habe da öfter mal angerufen…)

Kathrin

Hallo,

generell müssen sich Freiberufler nur beim Finanzamt melden. Wenn sie sich zusammenschliessen wollen und rein freiberuflich arbeiten, also z.Bsp. keine Agenturgebühren usw. den Kunden in Rechnung gestellt werden, dann bleibt man ohne Gewerbe.
Man sollte vielleicht notariell einen Vertrag abschliessen, damit für Frieden in dem Verbund gesorgt ist.
Alternativ kann man eine GbR gründen, wird dann aber ein Gewerbebetrieb…
Ich selber würde einen „Freiberuflerverbund“ ins Leben rufen, mit privaten Veträgen wer wann was macht usw.
So kann man sich auch öffentlich darstellen und gemeinsam als starker Verbund auftreten.
Genaueres kann man unter www.freie-berufe.de erfahren.
Das ist der Bundesverband der Freiberufler in Deutschland. Vielleicht einfach mal durch die Page klicken?

Viele Grüße und viel Erfolg!
Bei Nachfragen ruhig mailen.

Guten Tag,

wenn 2 Personen gemeinsam gründen ist es eine GbR.

Ob Sie unter die Freiberufler Regelung fallen beantwortet Ihnen das FA - wir dürfen leider keine steuerlichen Auskünfte als Unternehmensberatung erteilen.

Freundliche Grüße
1a-Startup

Sorry, habe keine Ahnung.
MFG
Natascha

Hallo
Nein, man muss sich nirgendwo anmelden.
Gruss
K.