Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte vor 5 Tagen, als ich mit meinem Mountainbike auf einem Forstweg unterwegs war, in einer Kurve einen Zusammenstoß mit einem anderen Mountainbiker. Ich fuhr bergauf mit ca. 15 km/h, er könnte ca. 40…50 km/h schnell gewesen sein. Wir konnten uns wegen eines Hindernisses erst sehen, als ein Zusammenstoß unvermeidlich war.
Leider brach der Rahmen meines Rades, der aus Carbon besteht. Neupreis ca. 1200 Euro. Beim meinem Unfallgegner ging angeblich die Gabel kaputt.
M.E. war er der Unfallverursacher, weil er zu schnell um diese Kurve kam. Er meint, ich wäre nicht rechts gefahren. Das kann sogar sein, aber ich denke, auf einem Forstweg, auf dem nur Forstfahrzeuge fahren dürfen, die dann die ganze Breite des Weges einnehmen, muss ich das nicht.
Wir haben keine Polizei gerufen. Er hat mit seine Handynummer gegeben. Seine Privathaftplichtversicherung will angeblich nicht zahlen, weil keine Polizei die Schuldfrage festgestellt hat.
Sollte ich nachträglich zur Polizei gehen?
Der Unfallgegner weigert sich, mir Name und Adresse zu nennen aus Angst vor Punkten in Flensburg. Vielleicht wird er im Extremfall sogar den Hergang des Unfalls nicht wahrheitsgemäß wiedergeben. Zeugen gab es nicht.
Kann man tatsächlich in diesem Fall Punkte in Flensburg bekommen?
Liebe/-r Prof. Dr.-Ing. R. Lehmann,
grundsätzlich ist ein Forstweg nicht öffentlicher Weg, somit gilt dort weder die StVO noch StVZO… also ist ein Unfall nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und letztendlich kann also auch kein VZR- Eintrag (Punkte) in Flensburg folgen.
Nach meiner Ansicht ist dies eine Sache für die private Haftpflicht. Bei diesen Schäden besteht keine Verpflichtung, Polizei zu holen - die würden wahrscheinlich nicht einmal die Sache aufnehmen, weil es eben nicht öffentliches Recht betrifft.
Weigerung, Personalien zu nennen… deswegen nun wieder würde ich die Polizei einbeziehen, da er damit die Regulierung des Schadens verhindert - somit wäre eine Anzeige wegen Sicherung der Ansprüche aus § 823 BGB (BGB regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“) sinnvoll… aber vielleicht bringt nun, da klar ist, dass es keine Punkte gibt auch der normale Menschenverstand eine Lösung… die Versicherung müsste trotzdem zahlen oder aber er selbst!
LG
Hallo,
ob es sich hier überhaupt um einen Verkehrsunfall handelt ist fraglich, da mir nicht ausreichend beschrieben wurde, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche handelte.
Allerdings muss immer der § 1 der StVO beachtet werden; also jeder muss sich so verhalten, dass kein Anderer gefahrdet oder geschädigt wird.
Sie hätten also rechts fahren müssen (Rechtsfahrgebot) und der andere Radfahrer die Geschwindigkeit so wählen, dass er jederzeit zum Stehen kommt.
Beide haben sich hier verkehrrechtlich falsch verhalten. Da keine Polizei gerufen wurde, wird sich eine verkehrrechtliche Bestrafung für beide Beteiligte nicht ergeben.
Kommen wir zu dem zivilrechtlichen Part. Hier müsste jetzt festgelegt werden, wer in welche Höhe den Schaden des Anderen anteilig nach seinem Verschulden trägt. Da weder Beweise noch Zeugen vorhanden sind, dürfte sich ergeben, dass jeder seinen Schaden selbst trägt.
Eine nachträgliche Anzeige bei der Polizei ändert hier nichts.
Sorry, aber wer mit einem Mountainbike durch den Wald brettert, muss sich auch über solche Beschädigungen im Klaren sein. Ein gefaulter Fußballer kann auch keine Anzeige wegen Körperverletzung machen.
Grüße,
strucki
Hallo Herr Prof.Dr. Lehmann,
dieser Fall kann meines Erachtens nur über eine Zivilklage geklärt werden.
Die Polizei hat keine Möglichkeit einen Schuldigen festzustellen, denn beide Beteiligten haben sich schuldhaft verhalten.
Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Sie sollten einen Rechtsbeistand hinzuziehen, der die Schadensbereinigung mit der Versicherung regelt. Es wird aber darauf hinauslaufen, dass jeder seinen Schaden übernimmt.
M.f.G.
Hallo !
Wenn ein Bußgeld ausgesprochen wird, also ein Betrag ab 40 Euro, gibt es auch Punkte. Dabei ist es egal ob ich ein Kfz oder ein Fahrrad fahre. Da ihr aber die Polizei nicht geholt habt, ist die Sache erledigt. Ich würde die Sache einen Anwalt übergeben, der dann Klagen kann. Duch diese Klage wird dann festgestellt wer Schuld hat oder nicht. Nur so kannst Du Deinen Schaden duchsetzen.
Gruß
Hallo Herr Lehmann,
meines Erachtens handelt es sich bei Forstwegen um keinen öffentlichen Verkehrsraum. Somit wäre die Polizei nicht zuständig uhd somit kann man auch keine Punkte bekommen. In meinen Augen ist Ihr Fall um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
MfG
der Verkehrsexperte
Hallo Dr.-Ing. R. Lehmann,
Es gibt bei der Schilderung des Falles gleich mehrere Probleme die man im nachhinein sehr schlecht klären kann. Bei der Beantwortung der Fragen gehe ich nicht in der Reihenfolge des Schreiben vor.
Zur Frage der Wahrheit vor Gericht.
Der Beschuldigte und der Kläger können den Schadenhergang so schildern wie sie glauben das er passiert ist. Außerdem braucht man sich nicht selber belasten.
Zum befahren eines Forstweges.
War der Forstweg für das befahren von Radfahrern freigegeben? Wenn nein haben sie Beide eine Ordnungswidrigkeit begannen.
Wenn ja, ist es immer noch so das man bei sehr schmalen und unübersichtlichen Wegen nur so schnell fahren darf das man innerhalb der hälfte der übersehbaren Strecke anhalten kann. Benutzung von Fahrstreifen. Es ist möglichst weit rechts zu fahren.
Zur Polizei
Bei so unklarer Rechtslage ist es auf jeden Fall geboten die Polizei zu rufen. Ob diese aber im Nachhinein noch etwas unternimmt ist sehr fraglich. Die nächste Frage ist wie wollen sie ihren Unfallgegner ausfindig machen? Wenn es sich nicht um ein Vertragshandy handelt ist die Rufnummer nicht unbedingt registriert. Im Angesicht des erheblichen Schadens würde ich es aber versuchen. Sollten sie eine Rechtschutzversicherung haben wenden sie sich an einen Anwalt.
Zu den Punkten
Auch mit dem Fahrrad kann man Punkte in Flensburg bekommen
Mit freundlichen Grüßen
Georg
Hallo,
tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß Chris