Zusammenveranlagung auch im Scheidungsjahr möglich?

Hallo, hier mal eine rein hypothetische Frage:

jemand lebt seit 1,5 Jahren von seinem Partner räumlich getrennt. Dieser lebt im Ausland und erhält dort Sozialhilfe. Steuerklasse 3 ist bei dem Partner in Deutschland angesetzt. Nun würde sich das Paar  gerne scheiden lassen, kann es sich aber gar nicht leisten, da in der neu angestzten Steuerklasse 2 knapp 500 im Monat weniger netto da wären und das x 13, also über 6000 € ab Scheidung.

Gibt es eine Möglichkeit die Zusammenveranlagung auch noch im Scheidungsjahr zu erhalten? Von wegen Aueinanderlebung aufgrund der räumlichen Trennung? Da dieses wirklich so zu sein scheint. Das Paar ist immer noch nicht offiziell getrennt und hat sich gegenseitig mehrmals jährlich besucht.
Scheidung von beiden Seiten as soon as possible, möglichst Anfang 2014. Im Übrigen unterstützt der Partner in Deutschland den Partner in Frankreich finanziell. Hat  jemand ne Idee?

Hallo!
Anlage U hilft weiter und ansonsten ist das der Preis, den man bei Scheidung zu zahlen hat. Der deutsche Staat belohnt eben nur das Verheiratetsein. Was spricht denn dagegen weiterhin verheiratet zu bleiben? Ich kenne Paare die seit 15 Jahren getrennt leben und ihre Steuer immer noch zusammen machen. Wäre zwar nicht meine Wahl, aber vielleicht eine Option für Ihren hypothetischen Fall.