Zwei selbstständige haben jedes Jahr eine neue Situation bei der ESt.-Erklärung. 2010 haben sie geheiratet. Können sie jedes Jahr neu wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten?
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Unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 EStG), die zu Beginn des Kalenderjahrs verheiratet waren oder im Kalenderjahr geheiratet haben, können zwischen Zusammenveranlagung (§ 26a EStG) und getrennter Veranlagung (§ 26b EStG) oder -im Jahr der Eheschließung- der besonderen Veranlagung (§ 26c EStG) wählen.
Wenn einer getrennte Veranlagung wählt, wird getrennt veranlagt, macht aber in der Regel wenig Sinn.
Bitte selbst nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/estg/
Gruß, R.